Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 87138714
- Unterpositionandere871491
- ZolltarifnummerSättel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sattel
Der HS-Code für Sattel lautet 8714.95 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.95.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.95.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.95.00.00.0.
Einreihung von Sattel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 8714 sowie nach AV 6 für die Unterposition 871495. Maßgeblich ist die objektive Erkennbarkeit als Sattel für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sattel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungReitsättel aus Leder, handgearbeitet | 4201.00.00.10.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungSattlerwaren für Tiere, andere | 4201.00.00.09.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sattel (8714) ≠ Reitsättel aus Leder, handgearbeitet (4201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattel bleibt die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sattel (8714) ≠ Sattlerwaren für Tiere, andere (4201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattel bleibt die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere für Reitsättel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungReitsättel aus Leder, handgearbeitet | 4201.00.00.10.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungSattlerwaren für Tiere, andere | 4201.00.00.09.0 | 4,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sattel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35290/20-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DE20428/13-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI13672/18-6 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DE15830/11-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DE15831/11-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DE15822/11-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DE19449/11-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DE15834/11-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI6197/21-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI27949/21-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI23090/24-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI57088/24-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI45745/21-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI59209/24-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI26180/21-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
| DEBTI49032/24-1 | Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0. | 8714.95.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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