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Sport & FreizeitKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sattel: 8714.95.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sattel (8714.95.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sattel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sattel Produktbild

Für Sattel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sattel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen|8711|bis 8713
  • Unterposition: 8714 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8714 9500 00 0 - Sättel

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Sattels hängt von seiner objektiven Beschaffenheit und Verwendung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierer zur sicheren Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sattel

Der HS-Code für Sattel lautet 8714.95 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.95.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.95.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.95.00.00.0.

Einreihung von Sattel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 8714 sowie nach AV 6 für die Unterposition 871495. Maßgeblich ist die objektive Erkennbarkeit als Sattel für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sattel

Alternative Einreihung

4201.00.00.10.0 4,7 %

Reitsättel aus Leder, handgearbeitet

Alternative Einreihung

4201.00.00.09.0 4,7 %

Sattlerwaren für Tiere, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sattel (8714) ≠ Reitsättel aus Leder, handgearbeitet (4201)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattel bleibt die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sattel (8714) ≠ Sattlerwaren für Tiere, andere (4201)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattel bleibt die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere für Reitsättel in Betracht:

Alternative Einreihung

4201.00.00.10.0 4,7 %

Reitsättel aus Leder, handgearbeitet

Alternative Einreihung

4201.00.00.09.0 4,7 %

Sattlerwaren für Tiere, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sattel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sattel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI35290/20-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DE20428/13-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI13672/18-68714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DE15830/11-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DE15831/11-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DE15822/11-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DE19449/11-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DE15834/11-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI6197/21-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI27949/21-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI23090/24-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI57088/24-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI45745/21-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI59209/24-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI26180/21-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
DEBTI49032/24-18714.95.00.00.0
Verbindliche Zolltarifauskunft zur Einreihung eines Fahrradsattels unter 8714.95.00.00.0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,7 %

Drittlandszoll

USA4,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Sattel mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sättel

Welche Zolltarifnummer hat Sattel?

Die Zolltarifnummer für Sattel lautet 8714.95.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Fahrradsättel und Motorradsättel, die als Teile oder Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 eingereiht werden. Reitsättel fallen dagegen unter Position 4201.

Welchen HS-Code hat Sattel?

Der HS-Code für Sattel lautet 871495. Er umfasst Sättel für Fahrräder, Krafträder und andere Fahrzeuge der Kapitel 87. Die internationale Harmonisierung erfolgt auf 6-stelliger Ebene, die nationale Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur auf 8 Stellen (87149500).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sattel?

Der Drittlandszollsatz für Sattel (Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0) beträgt 4,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, z. B. aus China, den USA oder Indien. Bei Präferenzabkommen kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Sattel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach der objektiven Erkennbarkeit der Hauptverwendung. Fahrradsättel und Motorradsättel fallen unter Position 8714 (Fahrzeugteile), Reitsättel aus Leder unter Position 4201 (Sattlerwaren). Eine Alternative ist die Einreihung als Sattelstütze unter 8714.99.90.30.0. Maßgeblich sind AV 1 und AV 6.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sattel verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierer zur korrekten Einreihung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sattel?

Für Sättel unter 8714.95.00.00.0 gilt eine Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (Maßnahme 724). Bei der Ausfuhr sind Beschränkungen nach Maßnahme 467, Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (735), Ausfuhrgenehmigung (473) und Kontrolle fluorierter Treibhausgase (765) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sattel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Sattel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.95.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (871495), der 8-stelligen KN (87149500) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8714950000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sattel?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Der HS-Code 871495 ist stabil, aber die nationale Unterteilung kann angepasst werden. Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Fassung oder beantragen Sie eine vZTA für langfristige Sicherheit.

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