Hierarchie der Zolltarifnummer
Schmuck wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XIV, Kapitel 71 eingereiht. Die Position 7113 umfasst alle Schmuckwaren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen:
- Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
- Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- Position: 7113 - Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
- Unterposition: 7113 11 - aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Zolltarifnummer: 7113 1900 00 0 - aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Schmuck kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schmuck
Der HS-Code für Goldschmuck ist 7113.19 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 7113.19.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 7113.19.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7113.19.00.000 .
Einreihung von Schmuck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Schmuck kann je nach Edelmetallgehalt und Materialkombination unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Echtschmuck aus Edelmetallen oder um Fantasieschmuck handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schmuck
Schmuck aus Gold, Platin oder anderen Edelmetallen (nicht Silber)
Schmuckwaren aus anderen Edelmetallen (Gold, Platin) – Fingerringe, Armbänder, Halsketten, Ohrringe
Schmuck aus Sterlingsilber (925er) oder anderen Silberlegierungen
Schmuckwaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
Vergoldeter oder versilberter Schmuck auf Basis unedler Metalle (Doublé)
Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Echtschmuck (7113) ≠ Fantasieschmuck (7117)
Fantasieschmuck aus unedlen Metallen wie Messing, Zink oder Edelstahl fällt unter Position 7117, nicht unter 7113. Entscheidend ist, ob das charaktergebende Material ein Edelmetall ist.
Schmuck (7113) ≠ Uhrenarmband (9113)
Uhrarmbänder fallen unter Kapitel 91 (Uhrmacherwaren, Position 9113), auch wenn sie aus Edelmetall bestehen. Ein Goldarmband ohne Uhrfunktion fällt dagegen unter 7113.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Schmuckwaren fallen unter Position 7113. Modeschmuck aus unedlen Metallen oder Kunststoff wird in einer anderen Position eingereiht:
Modeschmuck aus Zink, Messing, Edelstahl oder anderen unedlen Metallen
Anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen – Modeschmuck, Modeartikel
Schmuck aus Kunststoff, Harz, Glas oder Textilien ohne Edelmetallanteile
Anderer Fantasieschmuck (aus Kunststoff, Textil, Glas oder anderen Materialien)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schmuck ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Edelmetallgehalt, Legierungsart, Materialkombination und enthaltene Steine. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Schmuckstück und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schmuck (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Schmuck entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Fingerring aus Edelstahl mit einem Ringelement aus Goldlegierung (750er Gelbgold) – Einreihung als Schmuckwaren aus anderen Edelmetallen (Gold), da Gold nicht nur als geringfügige Verzierung vorhanden ist.
AV 1, Pos. 7113.19
Verschiedene Schmuckwaren aus einer Goldlegierung (750er Gold): Ohrstecker mit Schungitstein und Schmuckanhänger mit Aufhängeöse.
AV 1, Pos. 7113.19
Fingerring aus zwei miteinander verschweißten Goldlegierungen (750er Weißgold und Rotgold) mit drei eingesetzten Diamanten.
AV 1, Pos. 7113.19
Ohrstecker aus einer Silberlegierung (925er Sterlingsilber), vergoldet, mit synthetischem Schmuckstein (Zirkonia), paarweise auf bedruckter Pappkarte aufgemacht.
AV 1, Pos. 7113.11
Brillant-Armband, ca. 18,5 cm lang, aus einer Goldlegierung (18 K/750er Weißgold), mit 50 Diamanten (6 ct G-SI) sowie Herzanhänger und Kastenverschluss.
AV 1, Pos. 7113.19
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,5 %Drittlandszoll
USA2,5 %Drittlandszoll
Grossbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Schmuck aus geschützten Materialien (z.B. Elfenbein, Korallen, bestimmte Perlen) benötigt eine CITES-Genehmigung.
Schmuck aus Robbenmaterialien ist in der EU weitgehend verboten. Nur in engen Ausnahmen mit behördlicher Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Schmuck aus geschützten Tier- oder Pflanzenmaterialien (z.B. Elfenbein, Korallen, Schildpatt) benötigt für die Ausfuhr eine CITES-Genehmigung.
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