Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Schuhoberteile gliedert sich in folgende Hierarchiestufen:
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelSCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON64
- PositionSchuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon6406
- UnterpositionSchuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen640610
- Kombinierte Nomenklaturaus Leder64061010
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schuhoberteil
Der HS-Code für Schuhoberteil lautet 6406.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6406.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6406.10.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6406.10.10.90.0.
Einreihung von Schuhoberteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schuhoberteilen in Position 6406 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Unterposition 6406 10 erfasst Schuhoberteile ausgenommen Verstärkungen. Die KN-Unterposition 6406 10 10 unterteilt nach dem Material „aus Leder“.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schuhoberteil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchuhoberteile aus anderen Stoffen (Spinnstoffe, Kunststoff), nicht handgearbeitet | 6406.10.90.90.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungZusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind (ohne Laufsohle), nicht handgearbeitet | 6406.90.30.90.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungSchuhoberteile aus Leder, handgearbeitet | 6406.10.10.10.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungSchuhoberteile aus anderen Stoffen, handgearbeitet | 6406.10.90.91.0 | 3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schuhoberteil (6406) ≠ Schuhoberteile aus anderen Stoffen (Spinnstoffe, Kunststoff), nicht handgearbeitet (6406) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhoberteil bleibt die Zolltarifnummer 6406.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schuhoberteil (6406) ≠ Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind (ohne Laufsohle), nicht handgearbeitet (6406) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhoberteil bleibt die Zolltarifnummer 6406.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schuhoberteil (6406) ≠ Schuhoberteile aus Leder, handgearbeitet (6406) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhoberteil bleibt die Zolltarifnummer 6406.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schuhoberteil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2572/10-1 | Schuhoberteil (siehe Foto) - aus (lt. Antrag) Leder, - ohne Verschluss, - (lt. Antrag) nicht handgearbeitet "Schuhoberteil, aus Leder, nicht handgearbeitet" | 6406.10.10.90.0 |
| DE2573/10-1 | Schuhoberteil (siehe Foto) - aus (lt. Antrag) Leder, - mit Schnürverschluss, - (lt. Antrag) nicht handgearbeitet "Schuhoberteil, aus Leder, nicht handgearbeitet" | 6406.10.10.90.0 |
| DE25363/15-1 | Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einem Bodenteil (anderes als eine Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.90.30.90.0 |
| DE12976/17-1 | Teil eines Schuhoberteils (lt. Antrag: "Teil eines Schafts", Foto siehe Anlage) - aus (lt. Antrag) Leder, - mit umfangreichem Zierbesatz (lt. Antrag: Perlen, Strasssteine und Fäden), - (augenscheinlich) nicht handgearbeitet. "Teil eines Schuhoberteils, aus Leder, nicht handgearbeitet" | 6406.10.10.90.0 |
| DE5695/09-1 | Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt.... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen | 6406.10.10.90.0 |
| DE5696/09-1 | Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag:... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- für Halbschuhe, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen | 6406.10.10.90.0 |
| DEBTI995/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff, - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" | 6406.10.90.90.0 |
| DEBTI8370/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe S (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" | 6406.10.90.90.0 |
| DE2572/10-1 | Schuhoberteil (siehe Foto) - aus (lt. Antrag) Leder, - ohne Verschluss, - (lt. Antrag) nicht handgearbeitet "Schuhoberteil, aus Leder, nicht handgearbeitet" | 6406.10.10.90.0 |
| DE2573/10-1 | Schuhoberteil (siehe Foto) - aus (lt. Antrag) Leder, - mit Schnürverschluss, - (lt. Antrag) nicht handgearbeitet "Schuhoberteil, aus Leder, nicht handgearbeitet" | 6406.10.10.90.0 |
| DE12976/17-1 | Teil eines Schuhoberteils (lt. Antrag: "Teil eines Schafts", Foto siehe Anlage) - aus (lt. Antrag) Leder, - mit umfangreichem Zierbesatz (lt. Antrag: Perlen, Strasssteine und Fäden), - (augenscheinlich) nicht handgearbeitet. "Teil eines Schuhoberteils, aus Leder, nicht handgearbeitet" | 6406.10.10.90.0 |
| DE5697/09-1 | Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Brandsohleneinfassband, Plateaubezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, --... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Brandsohleneinfassband, Plateaubezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- für Sandalen, -- mit Schnallenverschluss, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen | 6406.10.10.90.0 |
| DE5696/09-1 | Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag:... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- für Halbschuhe, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen | 6406.10.10.90.0 |
| DE5695/09-1 | Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt.... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen | 6406.10.10.90.0 |
| DEBTI998/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff, - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" | 6406.10.90.90.0 |
| DEBTI995/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff, - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" | 6406.10.90.90.0 |
| DEBTI8370/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe S (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" | 6406.10.90.90.0 |
| DEBTI996/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" | 6406.10.90.90.0 |
| DEBTI991/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf... Mehr anzeigenTeil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff und Kunststoff, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.10.90.90.0 |
| DEBTI990/18-1 | Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Hinterkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf... Mehr anzeigenTeil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Hinterkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff und Kunststoff, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.10.90.90.0 |
| DEF/1766/07-1 | Schuhoberteil (lt. Antrag: Schaft), siehe Foto, - aus (lt. Antrag) Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit seitlichem Reißverschluss, - für Stiefel, - nicht handgearbeitet | 6406.10.90.90.0 |
| DEF/3119/07-1 | Schuhoberteil (lt. Antrag: Schaft), siehe Foto, - aus (lt. Antrag) Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit seitlichem Reißverschluss und Schnürsenkelverschluss, - für Stiefel, - nicht handgearbeitet | 6406.10.90.90.0 |
| DE25363/15-1 | Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einem Bodenteil (anderes als eine Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.90.30.90.0 |
| DE2960/15-1 | Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Oberteil mit Decksohle verbunden", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem weichen, labilen Oberteil aus Spinnstoff, -- in der Art eines Hausschuhes, -- mit wärmendem Innenfutter, - und einem Bodenteil, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, -... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Oberteil mit Decksohle verbunden", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem weichen, labilen Oberteil aus Spinnstoff, -- in der Art eines Hausschuhes, -- mit wärmendem Innenfutter, - und einem Bodenteil, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einem Bodenteil (anderes als eine Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.90.30.90.0 |
| DE11212/12-1 | Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhschaft gestrobelt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil sind großflächig Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhschaft gestrobelt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil sind großflächig Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, -- mit Schnürsenkelverschluss, - und einem Bodenteil (Brandsohle), -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle (ohne Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.90.30.90.0 |
| DE1737/13-1 | Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, bunt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, bunt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und mehreren Bodenteilen, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle (ohne Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.90.30.90.0 |
| DE1736/13-1 | Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, navy/blau", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, navy/blau", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und mehreren Bodenteilen, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle (ohne Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen | 6406.90.30.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3 % | Drittlandszoll |
| USA | 3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Schuhoberteile
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Schuhoberteil schnell und einfach mit unserem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhr-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Textilien und Bekleidung
Die folgenden Produkte werden zolltariflich in verwandten Kapiteln und Positionen eingereiht.