Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Schuhoberteile gliedert sich in folgende Hierarchiestufen:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- Position: 6406 - Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
- Unterposition: 6406 10 - Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen
Kombinierte Nomenklatur: 6406 1010 - aus Leder
Zolltarifnummer: 6406 1010 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die genaue Einreihung eines Schuhoberteils hängt von Material und Fertigungszustand ab. Besteht das Oberteil aus Spinnstoffen oder Kunststoff, ist eine andere Unterposition der 6406 10 90 zutreffend. Ist das Schuhoberteil bereits mit einer Brandsohle verbunden, greift die Position 6406 90 30. Sind Sie sich unsicher, nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur sicheren Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schuhoberteil
Der HS-Code für Schuhoberteil lautet 6406.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6406.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6406.10.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6406.10.10.90.0.
Einreihung von Schuhoberteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schuhoberteilen in Position 6406 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Unterposition 6406 10 erfasst Schuhoberteile ausgenommen Verstärkungen. Die KN-Unterposition 6406 10 10 unterteilt nach dem Material „aus Leder“.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schuhoberteil
Alternative Einreihung
Schuhoberteile aus anderen Stoffen (Spinnstoffe, Kunststoff), nicht handgearbeitet
Alternative Einreihung
Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind (ohne Laufsohle), nicht handgearbeitet
Alternative Einreihung
Schuhoberteile aus Leder, handgearbeitet
Alternative Einreihung
Schuhoberteile aus anderen Stoffen, handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schuhoberteil (6406) ≠ Schuhoberteile aus anderen Stoffen (Spinnstoffe, Kunststoff), nicht handgearbeitet (6406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhoberteil bleibt die Zolltarifnummer 6406.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schuhoberteil (6406) ≠ Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind (ohne Laufsohle), nicht handgearbeitet (6406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhoberteil bleibt die Zolltarifnummer 6406.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schuhoberteil (6406) ≠ Schuhoberteile aus Leder, handgearbeitet (6406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhoberteil bleibt die Zolltarifnummer 6406.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Schuhoberteile aus anderen Stoffen (Spinnstoffe, Kunststoff), nicht handgearbeitet
Alternative Einreihung
Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind (ohne Laufsohle), nicht handgearbeitet
Alternative Einreihung
Schuhoberteile aus anderen Stoffen, handgearbeitet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schuhoberteil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schuhoberteil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einem Bodenteil (anderes als eine Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt.... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen
Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag:... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- für Halbschuhe, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen
Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Brandsohleneinfassband, Plateaubezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, --... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Brandsohleneinfassband, Plateaubezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- für Sandalen, -- mit Schnallenverschluss, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen
Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag:... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenunterlagen, Deckbrandsohlen-Fersenlatz (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- für Halbschuhe, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen
Zusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt.... Mehr anzeigenZusammenstellung aus Schuhoberteil, Deckbrandsohle, Deckbrandsohlenspitze, Absatzbezug (siehe Foto) - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an den Endverbraucher, damit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), somit getrennte Einreihung: -- Schuhoberteil (lt. Antrag: "Schaft") -- aus (lt. Antrag) Leder, -- (lt. Antrag) nicht handgearbeitet Weniger anzeigen
Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf... Mehr anzeigenTeil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Vorderkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff und Kunststoff, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Teil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Hinterkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf... Mehr anzeigenTeil von Schuhoberteil, Größe L (Foto siehe Anlage) - in Form einer Hinterkappe von einem Schuhoberteil, - kein Verstärkungsteil, - aus Spinnstoff und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schuhteil, Teil von Schuhoberteil, keine Verstärkung, aus Spinnstoff und Kunststoff, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhoberteil", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Leder in Mokassinart, mit kleinen, elastischen Spinnstoffeinsätzen und Innenfutter und - einem Bodenteil (Brandsohle; in Form einer Halbsohle) aus Leder und Spinnstoff, - durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einem Bodenteil (anderes als eine Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Oberteil mit Decksohle verbunden", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem weichen, labilen Oberteil aus Spinnstoff, -- in der Art eines Hausschuhes, -- mit wärmendem Innenfutter, - und einem Bodenteil, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, -... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Oberteil mit Decksohle verbunden", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem weichen, labilen Oberteil aus Spinnstoff, -- in der Art eines Hausschuhes, -- mit wärmendem Innenfutter, - und einem Bodenteil, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einem Bodenteil (anderes als eine Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhschaft gestrobelt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil sind großflächig Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Schuhschaft gestrobelt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil sind großflächig Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, -- mit Schnürsenkelverschluss, - und einem Bodenteil (Brandsohle), -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle (ohne Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, bunt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, bunt", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und mehreren Bodenteilen, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle (ohne Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, navy/blau", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und... Mehr anzeigenZusammensetzung von Schuhteilen (lt. Antrag: "Pantoffel, navy/blau", Foto siehe Anlage), bestehend aus: - einem pantoffelartigen Oberteil aus Spinnstoff, -- auf das Oberteil ist seitlich ein Firmenemblem als Verzierung aufgesetzt, -- mit wärmendem Innenfutter aus Spinnstoffen (Pelzfellimitat aus Plüschgewirken), - und mehreren Bodenteilen, -- durch Nähen mit dem Oberteil verbunden, - ohne Laufsohlen, - nicht handgearbeitet "Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle (ohne Laufsohle) verbunden sind, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Schuhoberteile
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Schuhoberteil schnell und einfach mit unserem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhr-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Textilien und Bekleidung
Die folgenden Produkte werden zolltariflich in verwandten Kapiteln und Positionen eingereiht.
