Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Schuhspanner leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
Zolltarifnummer: 4417 0000 00 0 - Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Schuhspanner ist 4417.00.00.00.0. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schuhspanner
Der HS-Code für Schuhspanner lautet 4417.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4417.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4417.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4417.00.00.00.0.
Einreihung von Schuhspanner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Schuhspanner bestehen typischerweise aus einem fußförmigen Vorderteil aus Massivholz und einem Endstück, verbunden durch eine Spiralfeder aus unedlem Metall. Nach Allgemeiner Vorschrift 3b bestimmt das Holz den Charakter der zusammengesetzten Ware, sodass die Einreihung in Position 4417 erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schuhspanner
Alternative Einreihung
Kunststoffwaren für Haushaltszwecke – relevant für Schuhspanner aus Kunststoff, sofern nicht Holz charakterbestimmend
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Holz – Auffangposition
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schuhspanner (4417) ≠ Kunststoffwaren für Haushaltszwecke – relevant für Schuhspanner aus Kunststoff, sofern nicht Holz charakterbestimmend (3924)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhspanner bleibt die Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schuhspanner (4417) ≠ Andere Waren aus Holz – Auffangposition (4421)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhspanner bleibt die Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Material nicht Holz ist:
Alternative Einreihung
Kunststoffwaren für Haushaltszwecke – relevant für Schuhspanner aus Kunststoff, sofern nicht Holz charakterbestimmend
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Holz – Auffangposition
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schuhspanner ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schuhspanner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Schuhspanner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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