Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4419.12.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4419 - Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
- Unterposition: 4419 11 - aus Bambus
Zolltarifnummer: 4419 1200 00 0 - Essstäbchen
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach Material und Ausführung abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer für Ihre Essstäbchen zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Essstäbchen
Der HS-Code für Essstäbchen lautet 4419.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4419.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4419.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4419.12.00.00.0.
Einreihung von Essstäbchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Essstäbchen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. AV 6 bestimmt, dass für die Einreihung in Unterpositionen die gleichen Grundsätze gelten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Essstäbchen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Holzwaren aus Bambus) | 4419.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Holzwaren aus tropischem Holz | 4419.20.90.90 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel aus Kunststoff | 3924.10.00.00 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Edelstahl | 7323.93.00.90 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Essstäbchen (4419) ≠ andere (Holzwaren aus Bambus) (4419) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essstäbchen bleibt die Zolltarifnummer 4419.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Essstäbchen (4419) ≠ andere Holzwaren aus tropischem Holz (4419) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essstäbchen bleibt die Zolltarifnummer 4419.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Essstäbchen (4419) ≠ Geschirr und andere Artikel aus Kunststoff (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essstäbchen bleibt die Zolltarifnummer 4419.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Positionen innerhalb des Kapitels 44 können Essstäbchen aus anderen Materialien in andere Kapitel fallen. Die wichtigste Abweichung betrifft Kunststoff-Essstäbchen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Holzwaren aus Bambus) | 4419.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Holzwaren aus tropischem Holz | 4419.20.90.90 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel aus Kunststoff | 3924.10.00.00 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Edelstahl | 7323.93.00.90 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Essstäbchen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Essstäbchen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2712/17-1 | Essstäbchen 'Tensoge', Art. 80055, aus Bambus | 4419.12.00.00.0 |
| DE2714/17-1 | Essstäbchen 'Tensoge', Art. 80094, aus Bambus | 4419.12.00.00.0 |
| DEBTI12379/24-1 | Ess-Stäbchen Bambus, #80055 | 4419.12.00.00.0 |
| DEBTI12428/24-1 | Essstäbchen Art. 80094, aus Bambus | 4419.12.00.00.0 |
| DEBTI59948/18-1 | Essstäbchen aus Bambus, unfertig | 4419.12.00.00.0 |
| DEBTI22243/22-1 | Essstäbchen aus Bambus | 4419.12.00.00.0 |
| DEBTI17892/18-1 | Essstäbchen aus Bambus, Art. 31010 | 4419.12.00.00.0 |
| DE1189/17-1 | 1 Paar Essstäbchen MIKADO aus Bambus | 4419.12.00.00.0 |
| DEBTI4008/21-1 | Essstäbchen 'Tensoge', Art. 80055, aus Bambus | 4419.12.00.00.0 |
| DEBTI6226/21-1 | Essstäbchen aus Birkenholz mit Bambusröhrchen | 4419.12.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Essstäbchen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Essstäbchen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Essstäbchen eingeführt oder haben eine ähnliche zolltarifliche Einreihung.
Geschirrspüler
8422.11.00.00.0 · 2,7 %
Melamin-Teller
3924.10.00.90.0 · 6,5 %
Metall-Schirmständer
9403.20.80.00.0 · 0 %
Möbelteil
9403.91.00.90.0 · 2,7 %
Holz-Statü
4420.19.00.00.0 · 0 %
Trinkbecher
3924.10.00.90.0 · 6,5 %
Kunstpflanze
6702.10.00.00.0 · 4,7 %
Kunststoff-Eimer
3924.90.00.90.9 · 6,5 %
Hundenapf
7323.93.00.90.0 · 3,2 %
