Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7114.11.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
- Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- Position: 7114 - Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
- Unterposition: 7114 11 - aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Zolltarifnummer: 7114 1100 00 0 - aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung hängt vom Material ab. Nutzen Sie den Klassifizierer, um die korrekte Nummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Silberplatte
Der HS-Code für Silberplatte lautet 7114.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7114.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7114.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7114.11.00.00.0.
Einreihung von Silberplatte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Silberplatten erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Silberplatte
Alternative Einreihung
Gold- und Silberschmiedewaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
Alternative Einreihung
Silber als Halbzeug (Blech, Folie, Stäbe)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Silberplatte (7114) ≠ Gold- und Silberschmiedewaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen (7114)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Silberplatte bleibt die Zolltarifnummer 7114.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Silberplatte (7114) ≠ Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug (7107)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Silberplatte bleibt die Zolltarifnummer 7114.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Silberplatte (7114) ≠ Silber als Halbzeug (Blech, Folie, Stäbe) (7106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Silberplatte bleibt die Zolltarifnummer 7114.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel können relevant sein, wenn die Ware nicht als fertige Silberschmiedeware vorliegt:
Alternative Einreihung
Gold- und Silberschmiedewaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
Alternative Einreihung
Silber als Halbzeug (Blech, Folie, Stäbe)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Silberplatte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Silberplatte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Silberplatte aus einem beliebigen Land.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Schmuck & Accessoires
Entdecken Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Schmuck & Accessoires:
Haarschmuck
9615.11.00.00.0 · 2,7 %
Herren-Geldbörse
4202.31.00.90.0 · 3,0 %
Schlüsselring
7326.20.00.90.0 · 2,7 %
Beuteltasche
4202.92.98.90.0 · 2,7 %
Schlüsselband
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Krone
7117.90.00.00.0 · 4 %
Etui
4202.92.19.00.0 · 9,7 %
Anhänger
7117.19.00.90.0 · 4,0 %
Uhrenschließe
8308.90.00.90.0 · 2,7 %
