Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9401 - Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position|9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
Zolltarifnummer: 9401 8000 00 0 - andere Sitzmöbel
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Sitzsacks hängt maßgeblich von der konkreten Ausführung ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihr Produkt zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sitzsack
Der HS-Code für Sitzsack lautet 9401.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9401.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9401.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9401.80.00.00.0.
Einreihung von Sitzsack nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sitzsäcken folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (Mischungen und Waren, die aus verschiedenen Stoffen bestehen). Ein Sitzsack mit definierter Sitzfläche und Rückenlehne erfüllt den Wortlaut der Position 9401 (Sitzmöbel). Formlose Sitzkissen ohne definierte Sitzfläche fallen unter Position 9404 (Bettausstattungen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sitzsack
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBettausstattungen und ähnliche Waren – andere (9404 90 900 0) | 9404.90.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWare zur Innenausstattung, aus Gewirken (6304 91 00 00) | 6304.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWare zur Innenausstattung, aus Geweben, synth. Chemiefasern (6304 93 00 90 0) | 6304.93.00.90.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere konfektionierte Waren (6307 90 98 99 0) | 6307.90.98.99.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sitzsack (9401) ≠ Bettausstattungen und ähnliche Waren – andere (9404 90 900 0) (9404) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sitzsack bleibt die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sitzsack (9401) ≠ Ware zur Innenausstattung, aus Gewirken (6304 91 00 00) (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sitzsack bleibt die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sitzsack (9401) ≠ Ware zur Innenausstattung, aus Geweben, synth. Chemiefasern (6304 93 00 90 0) (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sitzsack bleibt die Zolltarifnummer 9401.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb des Möbelkapitels können Sitzsäcke oder deren Hüllen auch in anderen Kapiteln eingereiht werden:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBettausstattungen und ähnliche Waren – andere (9404 90 900 0) | 9404.90.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWare zur Innenausstattung, aus Gewirken (6304 91 00 00) | 6304.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWare zur Innenausstattung, aus Geweben, synth. Chemiefasern (6304 93 00 90 0) | 6304.93.00.90.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere konfektionierte Waren (6307 90 98 99 0) | 6307.90.98.99.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sitzsack ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sitzsack (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38162/24-1 | Sitzsack Hocker Calm, 42x25cm, Polyesterhülle, Styroporkugeln, definierte Sitzfläche | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI11086/24-1 | Sitzsack Couch-Form, 100x88x80cm, Cordbezug, Styroporkugeln, definierte Sitzfläche | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI37709/23-1 | Sitzsack Cozy Set, Couch+Hocker, Cord, Styroporkugeln, definierte Sitzfläche | 9401.80.00.00.0 |
| DE21209/12-1 | Sitzsack, rechteckige Sitzfläche 97x91cm, Rückenlehne, Polyester, Kunststoffkügelchen | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI20731/22-1 | Sitzsack Sessel Samba, EPS-Perlen, definierte Sitzfläche + Rückenlehne | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI20723/22-1 | Samba Hocker, EPS-Perlen, definierte Sitzfläche ohne Rückenlehne | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI37828/24-1 | Relaxsessel Chill, Kaltschaum, definierte Sitzfläche | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI37844/24-1 | Relaxsessel Chill Hocker, Kaltschaum, definierte Sitzfläche | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI15937/22-1 | Sitzsack/Sitzkissen OHNE definierte Sitzfläche, PVC-beschichtetes Gewebe, Styroporkügelchen – als Kissen (9404) eingereiht | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI2553/24-1 | Leere Sitzsackhülle INDOOR, Cord/Microvelours, ohne Füllung | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI2486/24-1 | Leere Sitzsackhülle wasserabweisend, beschichtetes Gewebe | 9401.80.00.00.0 |
| DEBTI25840/18-1 | Leere Sitzsackhülle Plüsch, Gewirke, ohne Füllung | 9401.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Sitzsäcke
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Sitzsack mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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