Hierarchie der Zolltarifnummer
Thermobecher werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XX, Kapitel 96 (Verschiedene Waren) eingereiht. Die Position 9617 umfasst alle Vakuum-Isolierflaschen und Vakuum-Isolierbehälter sowie ihre Teile:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
Zolltarifnummer: 9617 0000 00 0 - Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Thermobecher kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Thermobecher
Der HS-Code für Thermobecher ist 9617 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Da Position 9617 keine weiteren Unterteilungen besitzt, lautet die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur ebenfalls 9617.00 . In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9617.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9617.00.00.00.0 .
Einreihung von Thermobecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Thermobecher können je nach Material und Isolierart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob eine Vakuumisolierung vorhanden ist und aus welchem Material der Behälter besteht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Thermobecher
Thermobecher oder Thermoskanne mit Vakuumisolierung (doppelwandig, luftverdünnter Raum)
Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon
Becher aus Kunststoff OHNE Vakuumisolierung (z.B. einfacher Reisebecher aus Plastik)
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Thermobecher (9617) ≠ Kunststoffbecher (3924)
Einfache Trinkbecher aus Kunststoff ohne Vakuumisolierung fallen unter Position 3924.10, nicht 9617. Das entscheidende Merkmal ist die Vakuumisolierung.
Thermobecher (9617) ≠ Glasbecher (7013)
Becher aus Glas ohne Vakuumisolierung fallen unter Kapitel 70 (Glaswaren). Nur wenn das Glas zur Vakuumisolierung dient (als Glaskolben), bleibt die Einreihung unter 9617.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Trinkgefäße fallen unter Position 9617. Glasbecher ohne Vakuumisolierung werden in Kapitel 70 eingereiht:
Glasbecher ohne Vakuumisolierung — nur wenn Glas das charaktergebende Material ist
Trinkgläser mit Stiel, aus Glas, handgefertigt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Thermobecher ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Isolierart, Material und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Thermobecher (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Thermobecher entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Doppelwandiger, ca. 21 cm hoher Thermobecher aus Edelstahl mit isolierendem Vakuum zwischen den Metallwänden und einem Durchmesser von etwa 7,4 cm. Der Vakuum-Isolierbehälter verfügt über einen Deckel aus Kunststoff. Die Ware dient zum Bereithalten, Kühlen sowie Warmhalten von Getränken.
AV 1, Pos. 9617
Sog. Vakuum-Isolierbehälter (Art. 52667): Thermobecher aus annähernd zylindrischem, doppelwandigen Edelstahlbehältnis mit Vakuum und abnehmbarem, transparentem Deckel mit auslaufsicherem Verschluss. Fassungsvermögen 320 ml.
AV 1, Pos. 9617
Sog. Thermobecher: ca. 11,5 cm hoher und 8,8 cm breiter Trinkbecher mit Griff aus doppelwandigem Edelstahl, Vakuum zwischen den Wänden, durchsichtiger Kunststoffdeckel mit Trinkloch und Dichtungsring.
AV 1, Pos. 9617
Vakuum-Isolierbehälter-Trinkbecher: Trinkflasche aus doppelwandigem Edelstahlbehältnis mit Vakuum und abschraubbarem Deckel mit Trinköffnung und Klick-Verschluss. Dient zum Bereithalten, Kühlen sowie Warmhalten von Getränken.
AV 1, Pos. 9617
Sog. Isolierflasche (0,5 l, 0,7 l bzw. 1,0 l): zylindrisches, doppelwandiges Behältnis aus unedlem Metall mit Vakuum, Schraubverschluss mit Druckmechanik und Trinkbecher aus unedlem Metall. Dient zum Bereithalten, Kühlen sowie Warmhalten von Getränken.
AV 1, Pos. 9617
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,7 %Drittlandszoll
USA6,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
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