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Haushalt & KücheKapitel 96Stand April 2026

Zolltarifnummer für Thermobecher

Die häufigste Zolltarifnummer für Thermobecher ist 9617.00.00.00.0 (Vakuum-Isolierbehälter) – der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %. Die genaue Einreihung hängt von Isolierart, Material und Verwendungszweck ab.

Vakuum-isolierte Thermobecher (9617.00) fallen unter eine eigene Position für Isolierbehälter. Einfache Kunststoffbecher ohne Vakuum fallen dagegen unter Position 3924.10. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Thermobecher 500ml Edelstahl doppelwandig, Reisebecher mit Klappdeckel ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Thermobecher werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XX, Kapitel 96 (Verschiedene Waren) eingereiht. Die Position 9617 umfasst alle Vakuum-Isolierflaschen und Vakuum-Isolierbehälter sowie ihre Teile:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9617 0000 00 0 - Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Thermobecher kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Thermobecher

Der HS-Code für Thermobecher ist 9617 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Da Position 9617 keine weiteren Unterteilungen besitzt, lautet die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur ebenfalls 9617.00 . In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9617.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9617.00.00.00.0 .

Einreihung von Thermobecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Thermobecher können je nach Material und Isolierart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob eine Vakuumisolierung vorhanden ist und aus welchem Material der Behälter besteht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Thermobecher

Thermobecher oder Thermoskanne mit Vakuumisolierung (doppelwandig, luftverdünnter Raum)

9617.00.00.00.0 6,7 %

Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon

Becher aus Kunststoff OHNE Vakuumisolierung (z.B. einfacher Reisebecher aus Plastik)

3924.10.00.90.0 6,5 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Thermobecher (9617) ≠ Kunststoffbecher (3924)

Einfache Trinkbecher aus Kunststoff ohne Vakuumisolierung fallen unter Position 3924.10, nicht 9617. Das entscheidende Merkmal ist die Vakuumisolierung.

Thermobecher (9617) ≠ Glasbecher (7013)

Becher aus Glas ohne Vakuumisolierung fallen unter Kapitel 70 (Glaswaren). Nur wenn das Glas zur Vakuumisolierung dient (als Glaskolben), bleibt die Einreihung unter 9617.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Trinkgefäße fallen unter Position 9617. Glasbecher ohne Vakuumisolierung werden in Kapitel 70 eingereiht:

Glasbecher ohne Vakuumisolierung — nur wenn Glas das charaktergebende Material ist

7013.28.10.00.0 15,0 %

Trinkgläser mit Stiel, aus Glas, handgefertigt

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Thermobecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Isolierart, Material und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Thermobecher (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Thermobecher entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI20011/23-19617.00.00.00

Doppelwandiger, ca. 21 cm hoher Thermobecher aus Edelstahl mit isolierendem Vakuum zwischen den Metallwänden und einem Durchmesser von etwa 7,4 cm. Der Vakuum-Isolierbehälter verfügt über einen Deckel aus Kunststoff. Die Ware dient zum Bereithalten, Kühlen sowie Warmhalten von Getränken.

AV 1, Pos. 9617

DEBTI37931/24-19617.00.00.00

Sog. Vakuum-Isolierbehälter (Art. 52667): Thermobecher aus annähernd zylindrischem, doppelwandigen Edelstahlbehältnis mit Vakuum und abnehmbarem, transparentem Deckel mit auslaufsicherem Verschluss. Fassungsvermögen 320 ml.

AV 1, Pos. 9617

DEBTI59767/24-19617.00.00.00

Sog. Thermobecher: ca. 11,5 cm hoher und 8,8 cm breiter Trinkbecher mit Griff aus doppelwandigem Edelstahl, Vakuum zwischen den Wänden, durchsichtiger Kunststoffdeckel mit Trinkloch und Dichtungsring.

AV 1, Pos. 9617

DEBTI56170/19-19617.00.00.00

Vakuum-Isolierbehälter-Trinkbecher: Trinkflasche aus doppelwandigem Edelstahlbehältnis mit Vakuum und abschraubbarem Deckel mit Trinköffnung und Klick-Verschluss. Dient zum Bereithalten, Kühlen sowie Warmhalten von Getränken.

AV 1, Pos. 9617

DEBTI5330/25-19617.00.00.00

Sog. Isolierflasche (0,5 l, 0,7 l bzw. 1,0 l): zylindrisches, doppelwandiges Behältnis aus unedlem Metall mit Vakuum, Schraubverschluss mit Druckmechanik und Trinkbecher aus unedlem Metall. Dient zum Bereithalten, Kühlen sowie Warmhalten von Getränken.

AV 1, Pos. 9617

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

6,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina6,7 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA6,7 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei0 %

Zollunion EU-TR

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien0 %

Zollpräferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand6,7 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung

Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Thermobecher

Welche Zolltarifnummer hat ein Thermobecher?

Die Zolltarifnummer für Thermobecher ist 9617.00.00.00.0 (Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter). Diese Position gilt für alle doppelwandigen Becher und Flaschen mit Vakuumisolierung aus Metall. Kunststoffbecher ohne Vakuum fallen unter 3924.10 — eine andere Position.

Welchen HS-Code hat ein Thermobecher?

Der HS-Code für Thermobecher ist 9617 (6-stellig, weltweit gültig). Da Position 9617 keine weiteren Unterpositionen hat, ist die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig) ebenfalls 9617.00, der TARIC-Code (10-stellig) 9617.00.00 und die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für den Import nach Deutschland lautet 9617.00.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Thermobecher?

Der Drittlandszollsatz für Thermobecher beträgt 6,7 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam, Türkei, Indien) können Thermobecher zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Thermobecher von einem normalen Trinkbecher zolltechnisch?

Ein Thermobecher mit Vakuumisolierung (doppelwandig, Vakuum zwischen den Metallwänden) wird unter Position 9617 eingereiht. Ein einfacher Trinkbecher aus Kunststoff ohne Vakuumisolierung fällt dagegen unter Position 3924.10 (Haushaltsartikel aus Kunststoffen). Das charaktergebende Merkmal für Position 9617 ist die Vakuumisolierung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Thermobecher verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch eine zu niedrige Einreihung (z.B. 6,5 % statt 6,7 %) kann rückwirkend korrigiert werden. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Thermobecher?

Für Thermobecher der Position 9617 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Es gibt Zollaussetzungen für Schiffs- und Luftfahrtbedarf (Codes 117 und 119), die für normale Thermobecher jedoch nicht relevant sind. Die Dual-Use-Ausfuhrgenehmigung (Code 478) gilt grundsätzlich für den Export.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Thermobecher?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Für Thermobecher lautet sie 9617.00.00.00.0. Da Position 9617 keine weiteren Unterunterpositionen hat, sind die mittleren Stellen Nullen. Für die Zollanmeldung in Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Thermobecher?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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