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Haushalt & KücheKapitel 96Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Thermobecher: 9617.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Thermobecher (9617.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Thermobecher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Thermobecher Produktbild

Thermobecher sind doppelwandige, vakuumisolierte Trinkbecher aus Edelstahl mit Deckel, die Heißgetränke wie Kaffee oder Tee über Stunden warmhalten. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend von der Vakuum-Isolierung ab. Daneben kommen weitere Positionen für Becher ohne Isolierung in Betracht:Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung von Thermobechern erfolgt im Abschnitt XX (Kapitel 94–96) – Verschiedene Waren – innerhalb des Kapitels 96. Die vollständige Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9617 0000 00 0 - Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Thermobechern in die Position 9617 setzt zwingend eine Vakuum-Isolierung voraus. Ein einfacher doppelwandiger Edelstahlbecher ohne Vakuum fällt in eine andere Position. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln: zum Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Thermobecher

Der HS-Code für Thermobecher lautet 9617.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9617.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9617.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9617.00.00.00.0.

Einreihung von Thermobecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Thermobechern in die Position 9617 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Der Wortlaut der Position 9617 umfasst ausdrücklich Vakuum-Isolierbehälter, worunter Thermobecher fallen. AV 6 findet Anwendung für den Vergleich der Anschriften der Unterpositionen auf derselben Ebene.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Thermobecher

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Thermobecher oder Thermoskanne mit Vakuumisolierung (doppelwandig, luftverdünnter Raum)Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon9617.00.00.00.0 6,7 %
Becher aus Kunststoff OHNE Vakuumisolierung (z.B. einfacher Reisebecher aus Plastik)Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere)3924.10.00.90.0 6,5 %
Glasbecher ohne Vakuumisolierung — nur wenn Gl charaktergebende Material istTrinkgläser mit Stiel, aus Glas, handgefertigt7013.28.10.00.0 15,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Thermobecher (9617) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere) (3924)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Becher aus Kunststoff OHNE Vakuumisolierung (z.B. einfacher Reisebecher aus Plastik). Für Thermobecher bleibt die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Thermobecher (9617) ≠ Trinkgläser mit Stiel, aus Glas, handgefertigt (7013)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Glasbecher ohne Vakuumisolierung — nur wenn Gl charaktergebende Material ist. Für Thermobecher bleibt die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 9617 gibt es auch andere Kapitel, die für Thermobecher ohne Vakuum-Isolierung oder aus anderen Materialien relevant sein können:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Becher aus Kunststoff OHNE Vakuumisolierung (z.B. einfacher Reisebecher aus Plastik)Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen (andere)3924.10.00.90.0 6,5 %
Glasbecher ohne Vakuumisolierung — nur wenn Gl charaktergebende Material istTrinkgläser mit Stiel, aus Glas, handgefertigt7013.28.10.00.0 15,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Thermobecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Thermobecher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI15229/23-1Thermobecher, doppelwandiges Behältnis aus Edelstahl, Vakuum, 450 ml, abschraubbare Deckel mit 360° Trinköffnung9617.00.00.00.0
DEBTI15230/23-1Thermobecher, doppelwandiges Behältnis aus Edelstahl, Vakuum, 300 ml, abschraubbare Deckel mit Trinköffnung9617.00.00.00.0
DEBTI59767/24-1Thermobecher mit Griff, doppelwandiger Edelstahl, Vakuum, durchsichtiger Kunststoffdeckel9617.00.00.00.0
DEBTI2213/20-1Metmaxx Thermosbecher CremaCoffeeHouse, Edelstahl doppelwandig, Vakuum, 300 ml9617.00.00.00.0
DEBTI5653/19-1ISO Peak Kaffeebecher 350 ml, doppelwandiger Edelstahl, Vakuum9617.00.00.00.0
DEBTI32201/21-1Isolierbecher Office, doppelwandiger Edelstahl mit Kunststoffummantelung, Vakuum, 270 ml9617.00.00.00.0
DEBTI8612/24-1Edelstahlbecher Thermosbecher, doppelwandig, Vakuum, 21 cm, Klickverschluss9617.00.00.00.0
DEBTI37931/24-1Vakuum-Isolierbehälter (Art. 52667), Thermobecher, doppelwandig Edelstahl, 320 ml9617.00.00.00.0
DEBTI20011/23-1Doppelwandiger Thermobecher aus Edelstahl, Vakuum, 21 cm, Kunststoffdeckel9617.00.00.00.0
DE10990/14-1Vakuum-Isolierbecher aus Stahl mit Kunststoffummantelung9617.00.00.00.0
DEBTI43614/21-1Thermo-Becher mit 360° Trinkfunktion, doppelwandiger Edelstahl, Vakuum, 400 ml9617.00.00.00.0
DEBTI56008/19-1Vakuum-Isolierbehälter, Edelstahl doppelwandig, 12,5 cm, Klappverschluss9617.00.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

6,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,7 %Drittlandszoll
USA6,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,7 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrt-ZollaussetzungFür Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen

Zoll- und Abgabenrechner für Thermobecher

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen für Thermobecher

Ausfuhrmaßnahmen für Thermobecher
MaßnahmeBeschreibung
Dual-Use AusfuhrgenehmigungWaren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Thermobecher

Welche Zolltarifnummer hat Thermobecher?

Die zolltarifliche Einreihung von Thermobechern erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0. Diese Position umfasst Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter aus Edelstahl oder Kunststoff, die Getränke über mehrere Stunden warm oder kalt halten. Die Vakuum-Isolierung zwischen den Doppelwänden ist das charakterbestimmende Merkmal.

Welchen HS-Code hat Thermobecher?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Thermobecher lautet 961700. Dies ist die sechsstellige internationale Warenklassifikation, die die Position Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter beschreibt. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert diesen auf acht Stellen (96170000), der TARIC-Code auf zehn Stellen (9617000000).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Thermobecher?

Der Drittlandszollsatz (allgemeiner Zollsatz) für Thermobecher beträgt 6,7 %. Er gilt für Einfuhren aus Ländern ohne präferenzielles Handelsabkommen, beispielsweise aus China, den USA oder Thailand. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Thermobecher zolltechnisch?

Zolltechnisch ist die Abgrenzung und die Alternative zu anderen Positionen entscheidend. Thermobecher mit Vakuum-Isolierung fallen unter 9617. Ein einfacher Trinkbecher aus Keramik ohne Isolierung wäre dagegen als Tafelgeschirr in Position 6912 einzureihen. Die charakterbestimmende Funktion – Isolierung durch Vakuum – trennt die Thermobecher von gewöhnlichen Bechern und Trinkgefäßen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Thermobecher verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall zu einer Betriebsprüfung mit Sanktionen führen. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Bei vorsätzlicher Falschdeklaration drohen Strafen bis hin zu Steuerstrafverfahren. Daher ist die korrekte Einreihung unter 9617.00.00.00.0 für Thermobecher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Thermobecher?

Für Thermobecher der Position 9617 bestehen grundsätzlich keine Einfuhrverbote oder -beschränkungen. Allerdings können bestimmte Ausführungen – etwa mit integrierter Elektronik oder für den gewerblichen Einsatz – unter die Dual-Use-Verordnung fallen und eine Ausfuhrgenehmigung erfordern. Zudem gibt es Zollaussetzungen für Luftfahrzeugteile oder Wasserfahrzeuge (Code 119, 117), die aber auf Thermobecher im Regelfall nicht anwendbar sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Thermobecher?

Die vollständige, 11-stellige Zolltarifnummer für Thermobecher lautet 9617.00.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code (961700), der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur (96170000) und dem zehnstelligen TARIC-Code (9617000000). Die elfte Stelle ist eine nationale Untergliederung (0) für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Thermobecher?

Die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 für Thermobecher ist seit Jahren stabil, da die Position Vakuum-Isolierbehälter im Harmonisierten System klar definiert ist. Änderungen treten nur bei größeren HS-Revisionen (alle fünf Jahre) oder nationalen Anpassungen auf. Aktuell (2025) gilt die genannte Nummer. Aktuelle Entwicklungen sollten jedoch regelmäßig im TARIC geprüft werden.

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