Zum Hauptinhalt springen
WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ständerbohrmaschine: 8459.70.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ständerbohrmaschine (8459.70.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ständerbohrmaschine unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ständerbohrmaschine Produktbild

Eine Ständerbohrmaschine ist eine stationäre Werkzeugmaschine zur spanabhebenden Metallbearbeitung. Sie besteht aus einer Grundplatte, einer Säule, einem verstellbaren Bohrtisch, Bohrkopf mit Bohrfutter und Bohrspindel, Vorschubhandhebel und Drehzahleinstellung. Die korrekte Einreihung unter 8459.70.00.00.0 basiert auf der gleichermaßen gegebenen Eignung zum Bohren, Ausbohren und Gewindeschneiden. Nur Maschinen ohne Gewindeschneidfunktion fallen unter andere Unterpositionen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ständerbohrmaschine beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarif ist hierarchisch aufgebaut. Für die Ständerbohrmaschine ergibt sich folgender Pfad durch den Zolltarif:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8459 - Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8459 7000 00 0 - andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Ständerbohrmaschine unter 8459.70.00.00.0 ist durch den verbindlichen vZTA DEBTI29344/19-1 belegt. Eine von der Bauart abweichende Funktionsausstattung kann zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur Prüfung Ihrer konkreten Maschine.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ständerbohrmaschine

Der HS-Code für Ständerbohrmaschine lautet 8459.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8459.70.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8459.70.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8459.70.00.00.0.

Einreihung von Ständerbohrmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Ständerbohrmaschine folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV) und den Anmerkungen zu Kapitel 84.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ständerbohrmaschine

Alternative Einreihung

8459.29.00.00.0 2,7 %

andere Bohrmaschinen - andere

Alternative Einreihung

8459.21.00.00.0 2,7 %

andere Bohrmaschinen - numerisch gesteuert

Alternative Einreihung

8466.10.38.00.0 2,7 %

Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ständerbohrmaschine (8459) ≠ andere Bohrmaschinen - andere (8459)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ständerbohrmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8459.70.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ständerbohrmaschine (8459) ≠ andere Bohrmaschinen - numerisch gesteuert (8459)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ständerbohrmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8459.70.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ständerbohrmaschine (8459) ≠ Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge (8466)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ständerbohrmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8459.70.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Kapitelwechsel ist bei Ständerbohrmaschinen nicht erforderlich, da die Maschine als spanabhebende Werkzeugmaschine eindeutig in Kapitel 84 fällt. Eine abweichende Einreihung in ein anderes Kapitel wäre nur bei grundlegend anderer Funktion oder Bauart denkbar, zum Beispiel als Handbohrmaschine (Kapitel 85).

Alternative Einreihung

8459.29.00.00.0 2,7 %

andere Bohrmaschinen - andere

Alternative Einreihung

8459.21.00.00.0 2,7 %

andere Bohrmaschinen - numerisch gesteuert

Alternative Einreihung

8466.10.38.00.0 2,7 %

Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ständerbohrmaschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ständerbohrmaschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI29344/19-18459.70.00.00.0
Die Maschine dient gleichermaßen zum Bohren, Ausbohren und Gewindeschneiden. Sie besteht aus Grundplatte, Säule, Bohrtisch, Bohrkopf mit Bohrfutter, Vorschub und Drehzahleinstellung.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Mit dem Zollrechner können Sie die anfallenden Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Ständerbohrmaschine aus einem beliebigen Ursprungsland berechnen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ständerbohrmaschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Ständerbohrmaschine?

Eine Ständerbohrmaschine wird unter der Zolltarifnummer 8459.70.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst spanabhebende Werkzeugmaschinen, die gleichermaßen zum Bohren, Ausbohren und Gewindeschneiden von Metallen geeignet sind. Diese Einreihung ist durch den vZTA DEBTI29344/19-1 rechtsverbindlich.

Welchen HS-Code hat eine Ständerbohrmaschine?

Der HS-Code für eine Ständerbohrmaschine lautet 845970. Er umfasst die Position 8459 für spanabhebende Werkzeugmaschinen zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Gewindeschneiden. Die nächste Unterteilung erfolgt in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Ständerbohrmaschine?

Der Drittlandszollsatz für eine Ständerbohrmaschine mit der Zolltarifnummer 8459.70.00.00.0 beträgt 2,7 %. Zusätzlich wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällig. Bei Ursprung aus einem Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % entfallen.

Welche Abgrenzung und Alternativen gibt es bei der Einreihung einer Ständerbohrmaschine?

Die Abgrenzung der Ständerbohrmaschine erfolgt zu anderen Bohrmaschinen. Eine Alternative ist die Einreihung als reine Bohrmaschine unter 8459.29.00.00.0, wenn die Maschine keine Gewindeschneidfunktion besitzt. Für CNC-gesteuerte Bohrwerke kommt 8459.21.00.00.0 in Betracht.

Was passiert bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für eine Ständerbohrmaschine?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies hat Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise ein Bußgeldverfahren zur Folge. Bei vorsätzlicher Falschdeklaration drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen für Ständerbohrmaschinen?

Für Ständerbohrmaschinen der Zolltarifnummer 8459.70.00.00.0 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen in Kraft. Die Einfuhr unterliegt jedoch den allgemeinen Sicherheits- und Konformitätsvorschriften für Maschinen aus Kapitel 84.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Ständerbohrmaschine?

Die Zolltarifnummer für eine Ständerbohrmaschine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie lautet 8459.70.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (845970), dem 8-stelligen KN-Code (84597000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8459700000) zusammen, ergänzt um die elfte Stelle für die nationale Warennummer in Deutschland.

Kann sich die Zolltarifnummer für eine Ständerbohrmaschine ändern?

Ja, die Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen der Kombinierten Nomenklatur. Der HS-Code 845970 ist stabiler, aber die Unterpositionen im TARIC können sich ändern. Aktuelle Änderungen sollten in der TARIC-Datenbank der EU-Kommission geprüft werden.

Lassen Sie Ihre Ständerbohrmaschinen in Sekunden klassifizieren

Geben Sie die technischen Daten Ihrer Maschine ein und erhalten Sie die korrekte Zolltarifnummer.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer