Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 gliedert sich in die folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC.
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelSALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT25
- PositionGranit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten2516
- Zolltarifnummerandere Werksteine
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stein
Der HS-Code für Stein lautet 2516.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2516.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2516.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2516.90.00.00.0.
Einreihung von Stein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von unbearbeiteten oder grob behauenen Natursteinen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen des Kapitels). Die Position 2516 umfasst Werksteine, die lediglich durch Sägen zerteilt oder grob behauen sind. AV 6 stellt sicher, dass auf der Ebene der Unterpositionen der Wortlaut der nächstunterteilten Positionen maßgeblich ist. Die Anmerkung 2 zu Kapitel 25 grenzt gegen bearbeitete Steine des Kapitels 68 ab.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stein
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFeldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel | 2517.10.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGranit, roh oder grob behauen | 2516.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSandstein | 2516.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein | 6801.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Werksteine, bearbeitet (Kapitel 68) | 6802.91.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stein (2516) ≠ Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel (2517) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein bleibt die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stein (2516) ≠ Granit, roh oder grob behauen (2516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein bleibt die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stein (2516) ≠ Sandstein (2516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein bleibt die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 2516 kommen für bestimmte Steinprodukte auch andere Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein | 6801.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Werksteine, bearbeitet (Kapitel 68) | 6802.91.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stein (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI52121/23-1 | Basalt-Mauersteine, roh oder grob behauen, eingereiht in 2516.90.00.00.0. | 2516.90.00.00.0 |
| DEBTI52138/23-1 | Basalt-Palisaden, lediglich gesägt, in 2516.90.00.00.0. | 2516.90.00.00.0 |
| DEBTI50701/22-2 | Kalkstein-Rohplatten, lediglich durch Sägen zerteilt, in 2516.90.00.00.0. | 2516.90.00.00.0 |
| DE21213/17-1 | Gneis-Verblender, gespalten, in 2516.90.00.00.0 eingereiht. | 2516.90.00.00.0 |
| DE318/14-1 | Gneis-Mauersteine, durch Spalten zerteilt, in 2516.90.00.00.0. | 2516.90.00.00.0 |
| DE467/14-1 | Silbergneis-Mauersteine, lediglich gespalten, in 2516.90.00.00.0. | 2516.90.00.00.0 |
| DE23529/13-1 | Schiefer-Mauersteine, in 2516.90.00.00.0. | 2516.90.00.00.0 |
| DE23530/13-1 | Schiefer-Stelen, in 2516.90.00.00.0. | 2516.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Stein
[[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Stein mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer "},{"type":"code","code":"2516.90.00.00.0"},{"type":"text","text":" ein."}]]
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Bau & Installation
[[{"type":"text","text":"In der gleichen Produktgruppe oder mit ähnlicher Einreihung finden Sie folgende Produkte:"}]]