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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Stein: 2516.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Stein (2516.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Stein unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Stein Produktbild

Für Stein sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Stein beschreiben: Material (Granit, Basalt, Sandstein), Bearbeitungsgrad (roh, gesägt, gespalten), Verwendung (Mauerstein, Pflasterstein)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 gliedert sich in die folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC.

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2516 - Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2516 9000 00 0 - andere Werksteine

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Stein hängt entscheidend vom Bearbeitungsgrad ab. Ein lediglich gesägter Gneis-Block gehört zu 2516.90.00.00.0 – ein Pflasterstein mit gespaltener Sichtfläche zu 6801.00.00.00.0. Lassen Sie Ihren Stein prüfen mit dem KI-Klassifizierungstool auf dieser Seite.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stein

Der HS-Code für Stein lautet 2516.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2516.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2516.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2516.90.00.00.0.

Einreihung von Stein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von unbearbeiteten oder grob behauenen Natursteinen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen des Kapitels). Die Position 2516 umfasst Werksteine, die lediglich durch Sägen zerteilt oder grob behauen sind. AV 6 stellt sicher, dass auf der Ebene der Unterpositionen der Wortlaut der nächstunterteilten Positionen maßgeblich ist. Die Anmerkung 2 zu Kapitel 25 grenzt gegen bearbeitete Steine des Kapitels 68 ab.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stein

Alternative Einreihung

2517.10.10.00.0 0 %

Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel

Alternative Einreihung

2516.11.00.00.0 0 %

Granit, roh oder grob behauen

Alternative Einreihung

2516.20.00.00.0 0 %

Sandstein

Alternative Einreihung

6801.00.00.00.0 0 %

Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein

Alternative Einreihung

6802.91.00.00.0 0 %

andere Werksteine, bearbeitet (Kapitel 68)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Stein (2516) ≠ Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel (2517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein bleibt die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stein (2516) ≠ Granit, roh oder grob behauen (2516)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein bleibt die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stein (2516) ≠ Sandstein (2516)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stein bleibt die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 2516 kommen für bestimmte Steinprodukte auch andere Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

2517.10.10.00.0 0 %

Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel

Alternative Einreihung

2516.11.00.00.0 0 %

Granit, roh oder grob behauen

Alternative Einreihung

2516.20.00.00.0 0 %

Sandstein

Alternative Einreihung

6801.00.00.00.0 0 %

Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein

Alternative Einreihung

6802.91.00.00.0 0 %

andere Werksteine, bearbeitet (Kapitel 68)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stein ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Stein (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52121/23-12516.90.00.00.0
Basalt-Mauersteine, roh oder grob behauen, eingereiht in 2516.90.00.00.0.
DEBTI52138/23-12516.90.00.00.0
Basalt-Palisaden, lediglich gesägt, in 2516.90.00.00.0.
DEBTI50701/22-22516.90.00.00.0
Kalkstein-Rohplatten, lediglich durch Sägen zerteilt, in 2516.90.00.00.0.
DE21213/17-12516.90.00.00.0
Gneis-Verblender, gespalten, in 2516.90.00.00.0 eingereiht.
DE318/14-12516.90.00.00.0
Gneis-Mauersteine, durch Spalten zerteilt, in 2516.90.00.00.0.
DE467/14-12516.90.00.00.0
Silbergneis-Mauersteine, lediglich gespalten, in 2516.90.00.00.0.
DE23529/13-12516.90.00.00.0
Schiefer-Mauersteine, in 2516.90.00.00.0.
DE23530/13-12516.90.00.00.0
Schiefer-Stelen, in 2516.90.00.00.0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Stein

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Steine

Welche Zolltarifnummer hat Stein?

Stein wird bei der Einfuhr in die EU in der Regel unter der Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Natursteine, die nur grob behauen oder durch Sägen lediglich zerteilt sind, also für sogenannte andere Werksteine. Die 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 251690, der KN-Code 25169000 und dem TARIC-Code 2516900000 zusammen.

Welchen HS-Code hat Stein?

Der HS-Code (Harmonized System) für unbearbeitete oder grob behauene Natursteine lautet 251690. Er umfasst Granit, Basalt, Sandstein und andere Werksteine in roher oder lediglich gesägter Form. Der HS-Code ist die sechsstellige Basis für die weltweite Zolltarifierung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Stein?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 2516.90.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass für rohe oder grob behauene Natursteine aus Nicht-EU-Ländern keine Zollabgaben anfallen. Zusätzlich zur Einfuhr fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Stein zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Stein erfolgt vor allem nach dem Bearbeitungsgrad. Roh oder grob behauen in Kapitel 25 (251690), weitergehend bearbeitet wie poliert oder zu Pflastersteinen geformt in Kapitel 68 (6801). Eine Alternative für loses Gestein wie Kiesel ist die Position 2517. Die korrekte Einreihung hängt von der konkreten Beschaffenheit ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Stein verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Im günstigsten Fall wird die Sendung durch den Zoll beanstandet und nacherfasst. Im schlimmsten Fall drohen Strafzahlungen, Verzögerungen bei der Einfuhr oder sogar ein Bußgeldverfahren wegen Zollordnungswidrigkeit. Bei Verdacht auf falsche Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Stein?

Ja, für die Einfuhr von Stein (251690) gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle nach REACH (Code 761), da Natursteine chemische Substanzen enthalten können. Zudem besteht eine Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Code 475) und es kann die Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) relevant sein, wenn es sich um Bruch- oder Abfallgestein handelt. Auch die Ausfuhr von Abfällen ist kontrollpflichtig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Stein?

Die Zolltarifnummer für Stein ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2516.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (251690), dem 8-stelligen KN-Code (25169000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2516900000) sowie der 11. Stelle für die deutsche Verbrauchsteuer-Zuordnung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Stein?

Ja, Zolltarifnummern können sich ändern. Der HS-Code (251690) wird in der Regel alle fünf Jahre durch die Weltzollorganisation (WCO) überarbeitet. Die Kombinierte Nomenklatur der EU wird jährlich aktualisiert. Für den Stein (251690) war die letzte größere Änderung im Jahr 2022. Aktuelle Änderungen sind im TARIS-System der EU einsehbar.

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