Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Steinwolle durchläuft im Zolltarif folgenden hierarchischen Pfad:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- Position: 6806 - Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen|6811|und 6812|oder des Kapitels|69
Zolltarifnummer: 6806 1000 00 0 - Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen
Hinweis zur Einreihung
Diese Einreihung gilt für reine, unkaschierte Steinwolle in Platten, Rollen oder Matten. Bei kaschierten, beschichteten oder anders verarbeiteten Produkten ist die Position 6806.90.00.00.0 zu prüfen. Nutze zur Sicherheit den Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steinwolle
Der HS-Code für Steinwolle lautet 6806.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6806.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6806.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6806.10.00.00.0.
Einreihung von Steinwolle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 6806 erfasst Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen. Die Unterposition 6806.10.00.00.0 nennt ausdrücklich die Handelsformen lose, Platten und Rollen. Reine Steinwolle ohne Kaschierung wird daher nach AV 6 der spezifischsten Unterposition zugewiesen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steinwolle
Alternative Einreihung
andere – Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere (Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Steinwolle (6806) ≠ andere – Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (6806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinwolle bleibt die Zolltarifnummer 6806.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steinwolle (6806) ≠ andere (Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken) (6806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Steinwolle bleibt die Zolltarifnummer 6806.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Deutlich abweichende Waren, die nicht als mineralische Wolle einzuordnen sind:
Alternative Einreihung
andere – Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere (Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steinwolle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Steinwolle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechne die Einfuhrabgaben für deine Steinwolle mit dem Zoll-Warenwert-Rechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Bau-Installation
Diese Waren werden ebenfalls häufig im Hochbau eingesetzt und unterliegen eigenen Zolltarifnummern:
