Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Steinzeug leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0023 - aus Steinzeug
Zolltarifnummer: 6912 0023 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 gilt nur für Steinzeug, das als Geschirr oder Küchenartikel verwendet wird. Ausgenommen sind unter anderem Gewürzmühlen, Kaffeemühlen, Messerschärfer und Pizzasteine. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Produkt prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steinzeug
Der HS-Code für Steinzeug lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.23. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.23.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.23.10.0.
Einreihung von Steinzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Steinzeug erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitelvorschriften) und AV 6 (Vergleich der Warenbezeichnungen auf derselben Ebene). Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit (Steinzeug) und der Verwendungszweck (Tisch- oder Küchengebrauch).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steinzeug
Alternative Einreihung
aus Steingut oder feinen Erden – materialtechnisch abzugrenzen: Steinzeug wird bei höheren Temperaturen gebrannt und ist dichter als Steingut
Alternative Einreihung
andere (Steinzeug) – Auffangposition, wenn die Ware nicht unter 6912.00.23.10.0 fällt (z.B. andere keramische Haushaltsartikel aus Steinzeug ohne Tisch-/Küchengebrauch)
Alternative Einreihung
aus Porzellan – nur bei Porzellan, nicht bei Steinzeug
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Steinzeug (6912) ≠ aus Steingut oder feinen Erden – materialtechnisch abzugrenzen: Steinzeug wird bei höheren Temperaturen gebrannt und ist dichter als Steingut (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinzeug bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steinzeug (6912) ≠ andere (Steinzeug) – Auffangposition, wenn die Ware nicht unter 6912.00.23.10.0 fällt (z.B. andere keramische Haushaltsartikel aus Steinzeug ohne Tisch-/Küchengebrauch) (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinzeug bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steinzeug (6912) ≠ aus Porzellan – nur bei Porzellan, nicht bei Steinzeug (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinzeug bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls die Ware nicht als keramisches Geschirr eingereiht werden kann, kommen auch andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
aus Steingut oder feinen Erden – materialtechnisch abzugrenzen: Steinzeug wird bei höheren Temperaturen gebrannt und ist dichter als Steingut
Alternative Einreihung
aus Porzellan – nur bei Porzellan, nicht bei Steinzeug
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steinzeug ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Steinzeug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner für Steinzeug
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Steinzeuggeschirr mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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