Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den vollständigen Pfad der Zolltarifnummer für Aschenbecher aus Steingut oder feinen Erden von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0081 - andere
Zolltarifnummer: 6912 0085 00 0 - aus Steingut oder feinen Erden
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Aschenbecher ist materialabhängig. Der Hauptcode 6912.00.85.00.0 gilt nur für Aschenbecher aus Steingut oder feinen Erden. Für Aschenbecher aus Porzellan, Glas oder Metall gelten andere Codes. Verwenden Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um den korrekten Code für Ihr Produkt zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aschenbecher
Der HS-Code für Aschenbecher lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.85. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.85.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.85.00.0.
Einreihung von Aschenbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aschenbechern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Aschenbecher fallen als Haushaltsartikel aus Keramik in Position 6912. AV 3a schließt die speziellere Beschreibung (Waren aus Steingut oder feinen Erden) gegenüber der allgemeineren (andere keramische Haushaltsartikel) aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aschenbecher
Alternative Einreihung
Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan - andere (für Aschenbecher aus Porzellan)
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung - andere (für Aschenbecher aus Glas, mechanisch gefertigt)
Alternative Einreihung
Haushaltsartikel aus Eisen oder Stahl - andere - andere (für Aschenbecher aus Eisen/Stahl, kein direkter vZTA)
Alternative Einreihung
Haushaltsartikel aus Aluminium (für Aschenbecher aus Aluminium, kein direkter vZTA)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aschenbecher (6912) ≠ Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan - andere (für Aschenbecher aus Porzellan) (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aschenbecher (6912) ≠ Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung - andere (für Aschenbecher aus Glas, mechanisch gefertigt) (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aschenbecher (6912) ≠ Haushaltsartikel aus Eisen oder Stahl - andere - andere (für Aschenbecher aus Eisen/Stahl, kein direkter vZTA) (7323)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aschenbecher bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.85.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Inhaltlich verwandte, aber abweichende Positionen:
Alternative Einreihung
Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan - andere (für Aschenbecher aus Porzellan)
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung - andere (für Aschenbecher aus Glas, mechanisch gefertigt)
Alternative Einreihung
Haushaltsartikel aus Eisen oder Stahl - andere - andere (für Aschenbecher aus Eisen/Stahl, kein direkter vZTA)
Alternative Einreihung
Haushaltsartikel aus Aluminium (für Aschenbecher aus Aluminium, kein direkter vZTA)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aschenbecher ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aschenbecher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Aschenbecher aus Steingut oder feinen Erden.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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