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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Stirnband: 6117.80.80.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Stirnband (6117.80.80.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Stirnband unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Stirnband Produktbild

Für Stirnband sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Stirnband beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad der Zolltarifnummer für Stirnband durch den Zolltarif:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6117 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
  • Unterposition: 6117 80 - anderes Bekleidungszubehör
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6117 8080 00 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 gilt nur für Stirnbänder, die aus Gewirken oder Gestricken bestehen und weder gummielastisch noch kautschutiert sind. Abweichende Materialien oder Ausführungen führen zu anderen Codes. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die Einreihung Ihres Produkts zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stirnband

Der HS-Code für Stirnband lautet 6117.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.80.80.00.0.

Einreihung von Stirnband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Stirnbands erfolgt nach AV 1, da der Warenbegriff der Position 6117 (anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken) die Ware genau beschreibt. Die Unterposition 6117 80 erfasst sonstiges Bekleidungszubehör, und die Codenummer 6117 80 80 ist als Auffangposition für alle nicht elastischen oder kautschutierten Waren anzuwenden. Die vZTA-Praxis bestätigt diese Auslegung durchgängig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stirnband

Alternative Einreihung

6217.10.00.90.0 12,0 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapitel 62 – aus Geweben/Webware). Geeignet für Stirnbänder aus Geweben (Webware) oder mit Stickereien der Position 5810. VZTA-Nachweise: DEF/143/08-1, DEF/65/09-1, DEF/2918/06-1. Drittlandszollsatz: 6,3 %.

Alternative Einreihung

6117.80.10.00.0 12,0 %

Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Stirnband (6117) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapitel 62 – aus Geweben/Webware). Geeignet für Stirnbänder aus Geweben (Webware) oder mit Stickereien der Position 5810. VZTA-Nachweise: DEF/143/08-1, DEF/65/09-1, DEF/2918/06-1. Drittlandszollsatz: 6,3 %. (6217)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stirnband bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stirnband (6117) ≠ Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken. (6117)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stirnband bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Kapitelwechsel (z. B. zu Kopfbedeckungen des Kapitels 65) kommt nach der vZTA-Lage nicht in Betracht. Die nächstliegende alternative Codenummer auf 8-Steller-Ebene zeigt die Tabelle:

Alternative Einreihung

6217.10.00.90.0 12,0 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapitel 62 – aus Geweben/Webware). Geeignet für Stirnbänder aus Geweben (Webware) oder mit Stickereien der Position 5810. VZTA-Nachweise: DEF/143/08-1, DEF/65/09-1, DEF/2918/06-1. Drittlandszollsatz: 6,3 %.

Alternative Einreihung

6117.80.10.00.0 12,0 %

Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stirnband ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Stirnband (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/143/08-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarband, Art.-Nr. 93340 "Prinzessin Lilifee", siehe Foto, - aus Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus lt. Etikett 100 % Baumwolle (das Besticken der Gewirke erfolgte laut ergänzenden Antragsangaben vor der... Mehr anzeigen
DEF/70/09-16117.80.80.00.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen; doppellagig gearbeitet, - weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand zwischen ca. 4 - 7,5 cm breit und ca. 22 cm lang, - durch Zusammennähen... Mehr anzeigen
DEF/65/09-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoff (das Besticken der Gewirke erfolgte laut ergänzenden Antragsangaben vor der Konfektionierung), doppellagig gearbeitet, - in... Mehr anzeigen
DEBTI18759/21-16117.80.80.00.0
Sog. Unisex Sport Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - die Ware ist laut Antrag für Erwachsenen bestimmt und wird durch ein Foto sowie einen Stoffabschnitt   veranschaulicht, - schlauchförmig zusammengenäht (damit konfektioniert), laut Antrag mit einer Breite von bis   zu ca. 10 cm, - aus ca. 1,5 mm... Mehr anzeigen
DE6558/10-16117.80.80.00.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 2,1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus Spinnstoff, weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen konfektioniert, - in flachliegendem Zustand bis zu 10... Mehr anzeigen
DEBTI41311/22-16117.80.80.00.0
Stirnband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - schlauchförmig, flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 27 cm x 12 cm, - doppelt gearbeitet; aus ca. 4,1 mm dicken, buntgewirkten Plüschgewirken aus laut Antrag    100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vorn mit einem Firmenlogo aus... Mehr anzeigen
DEF/2918/06-16217.10.00.90.0
Stirnband (Bekleidungszubehör), sog. Stirnband ohne Augenabdeckung, in Erwachsenen- größe, siehe Foto, - aus 3,5 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet, - mit einer Naht schlauchförmig zusammengenäht, damit konfektioniert, - in flachliegendem Zustand 5 cm breit und etwa 23 cm... Mehr anzeigen
DE17659/09-16117.80.80.00.0
Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Kosmetikband , siehe Foto, - mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus 1,0 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken und einer losen Zwischenlage aus Schaumkunststoff; weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand etwa 52 cm lang und bis zu... Mehr anzeigen
DE15518/14-16117.80.80.00.0
Strickstirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 26 cm lang und ca. 10 cm breit, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken aus Spinnstoffen; weder gummielastisch noch... Mehr anzeigen
DE23586/15-16117.80.80.00.0
Stirnband, sog. Headband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 26 cm lang und ca. 11 cm breit, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gestricken und einer Innenlage aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; weder... Mehr anzeigen
DE13581/10-16117.80.80.00.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus 1,3 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus 100% Polyacryl (synthetische Chemiefasern), weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen... Mehr anzeigen
DE6558/10-16117.80.80.00.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 2,1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus Spinnstoff, weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen konfektioniert, - in flachliegendem Zustand bis zu 10... Mehr anzeigen
DE10010/16-16117.80.80.00.0
Stirnband, Art. TKI040520161221, Foto siehe Anlage, - mit einem Umfang von ca. 39 cm und einer Breite von bis zu 13 cm, - aus bis zu 8,5 mm dicken, buntgestrickten Gestricken (melierte Garne) aus laut Antrag 54 % Polyester und 46 % Polyacryl (beides synthetische Chemiefasern); augenscheinlich weder gummielastisch... Mehr anzeigen
DEBTI44479/20-16117.80.80.00.0
Stirnband, sog. Slingsby Wool Headband, Art. 7709, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 21 cm lang und ca. 11 cm breit, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Schurwolle   (Merino), - am oberen Rand umgeschlagen und festgenäht, -... Mehr anzeigen
DE11196/17-16117.80.80.00.0
Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus Spinnstoffen; augenscheinlich weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand ca. 25,5 cm lang und ca. 9,5 cm breit, - mit Stickereien... Mehr anzeigen
DEF/70/09-16117.80.80.00.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen; doppellagig gearbeitet, - weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand zwischen ca. 4 - 7,5 cm breit und ca. 22 cm lang, - durch Zusammennähen... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Stirnband

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Stirnband mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Stirnbänder

Welche Zolltarifnummer hat ein Stirnband?

Ein Stirnband aus Gewirken oder Gestricken (ohne gummielastische oder kautschutierte Fasern) wird unter der Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 eingereiht. Die vollständige 11-stellige Codenummer lautet 6117.80.80.00.0.

Welchen HS-Code hat ein Stirnband?

Der HS-Code für ein Stirnband lautet 6117 80. Er umfasst sechs Ziffern und klassifiziert das Produkt als sonstiges Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf acht Stellen: 6117 80 80.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Stirnband?

Der Drittlandszollsatz für Stirnbänder der Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %, die auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet wird.

Wie unterscheidet sich ein Stirnband zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich nach Material: Gewirke/Gestricke (Kapitel 61) vs. Gewebe (Kapitel 62). Eine Alternative ist die Unterposition 6217.10.00.90.0 für Stirnbänder aus Webware. Auch die Ausführung ohne elastische Fasern ist entscheidend, sonst greift die Unterposition 6117.80.10.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Stirnband verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollhinterziehung führen. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Stirnbänder?

Ja, für Stirnbänder bestehen Einfuhrkontrollen für Waren, die Katzen- oder Hundefelle enthalten (Maßnahme 745) sowie für Robbenerzeugnisse (Maßnahme 746). Zudem unterliegen Stirnbänder aus geschützten Tierarten der CITES-Kontrolle (Maßnahme 710).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Stirnband?

Die Zolltarifnummer für ein Stirnband ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 611780, der 8-stelligen KN-Codenummer 61178080 und der 10-stelligen TARIC-Nummer 6117808000 sowie einer 11. Schlüsselziffer (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Stirnbänder?

Die Zolltarifnummern und insbesondere die Zollsätze unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission. Auch Handelsabkommen können Präferenzsätze beeinflussen. Der hier genannte Code 6117.80.80.00.0 ist für 2025 gültig. Eine regelmäßige Prüfung im TARIC wird empfohlen.

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