Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad der Zolltarifnummer für Stirnband durch den Zolltarif:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6117 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
- Unterposition: 6117 80 - anderes Bekleidungszubehör
Zolltarifnummer: 6117 8080 00 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 gilt nur für Stirnbänder, die aus Gewirken oder Gestricken bestehen und weder gummielastisch noch kautschutiert sind. Abweichende Materialien oder Ausführungen führen zu anderen Codes. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die Einreihung Ihres Produkts zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stirnband
Der HS-Code für Stirnband lautet 6117.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.80.80.00.0.
Einreihung von Stirnband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Stirnbands erfolgt nach AV 1, da der Warenbegriff der Position 6117 (anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken) die Ware genau beschreibt. Die Unterposition 6117 80 erfasst sonstiges Bekleidungszubehör, und die Codenummer 6117 80 80 ist als Auffangposition für alle nicht elastischen oder kautschutierten Waren anzuwenden. Die vZTA-Praxis bestätigt diese Auslegung durchgängig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stirnband
Alternative Einreihung
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapitel 62 – aus Geweben/Webware). Geeignet für Stirnbänder aus Geweben (Webware) oder mit Stickereien der Position 5810. VZTA-Nachweise: DEF/143/08-1, DEF/65/09-1, DEF/2918/06-1. Drittlandszollsatz: 6,3 %.
Alternative Einreihung
Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stirnband (6117) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapitel 62 – aus Geweben/Webware). Geeignet für Stirnbänder aus Geweben (Webware) oder mit Stickereien der Position 5810. VZTA-Nachweise: DEF/143/08-1, DEF/65/09-1, DEF/2918/06-1. Drittlandszollsatz: 6,3 %. (6217)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stirnband bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stirnband (6117) ≠ Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken. (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stirnband bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Kapitelwechsel (z. B. zu Kopfbedeckungen des Kapitels 65) kommt nach der vZTA-Lage nicht in Betracht. Die nächstliegende alternative Codenummer auf 8-Steller-Ebene zeigt die Tabelle:
Alternative Einreihung
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kapitel 62 – aus Geweben/Webware). Geeignet für Stirnbänder aus Geweben (Webware) oder mit Stickereien der Position 5810. VZTA-Nachweise: DEF/143/08-1, DEF/65/09-1, DEF/2918/06-1. Drittlandszollsatz: 6,3 %.
Alternative Einreihung
Bekleidungszubehör aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stirnband ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stirnband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarband, Art.-Nr. 93340 "Prinzessin Lilifee", siehe Foto, - aus Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus lt. Etikett 100 % Baumwolle (das Besticken der Gewirke erfolgte laut ergänzenden Antragsangaben vor der... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarband, Art.-Nr. 93340 "Prinzessin Lilifee", siehe Foto, - aus Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus lt. Etikett 100 % Baumwolle (das Besticken der Gewirke erfolgte laut ergänzenden Antragsangaben vor der Konfektionierung), doppellagig gearbeitet, - in flachliegendem Zustand 5 cm breit und 20 cm lang, - durch Zusammennähen konfektioniert; nicht handgearbeitet, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Zurückhalten des Haares oder als Kälte- schutz getragen, - u. a. auch aufgrund des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, sondern kennzeichnet sich als Bekleidungszubehör. Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen; doppellagig gearbeitet, - weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand zwischen ca. 4 - 7,5 cm breit und ca. 22 cm lang, - durch Zusammennähen... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen; doppellagig gearbeitet, - weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand zwischen ca. 4 - 7,5 cm breit und ca. 22 cm lang, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Zurückhalten des Haares oder als Kälteschutz getragen, - unter anderem aufgrund des textilen Charakters wird die Ware auch nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst. Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoff (das Besticken der Gewirke erfolgte laut ergänzenden Antragsangaben vor der Konfektionierung), doppellagig gearbeitet, - in... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoff (das Besticken der Gewirke erfolgte laut ergänzenden Antragsangaben vor der Konfektionierung), doppellagig gearbeitet, - in flachliegendem Zustand 4,5 cm breit und 19,5 cm lang, - durch Zusammennähen konfektioniert; nicht handgearbeitet, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Zurückhalten des Haares oder als Kälteschutz getragen, - u. a. auch aufgrund des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, sondern kennzeichnet sich als Bekleidungszubehör. Weniger anzeigen
Sog. Unisex Sport Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - die Ware ist laut Antrag für Erwachsenen bestimmt und wird durch ein Foto sowie einen Stoffabschnitt veranschaulicht, - schlauchförmig zusammengenäht (damit konfektioniert), laut Antrag mit einer Breite von bis zu ca. 10 cm, - aus ca. 1,5 mm... Mehr anzeigenSog. Unisex Sport Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - die Ware ist laut Antrag für Erwachsenen bestimmt und wird durch ein Foto sowie einen Stoffabschnitt veranschaulicht, - schlauchförmig zusammengenäht (damit konfektioniert), laut Antrag mit einer Breite von bis zu ca. 10 cm, - aus ca. 1,5 mm dicken, buntgewirkten, einseitig (Innenseite) gerauten, dehnbaren Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, stellt sich nach der Beschaffenheit aber weder als Kopftuch der Unterposition 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 2,1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus Spinnstoff, weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen konfektioniert, - in flachliegendem Zustand bis zu 10... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 2,1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus Spinnstoff, weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen konfektioniert, - in flachliegendem Zustand bis zu 10 cm breit und etwa 24 cm lang, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Kälteschutz getragen; keine Haarspange oder ähnliche Ware (somit keine Ware der Position 9615). "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus Gewirken, nicht aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken." Weniger anzeigen
Stirnband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - schlauchförmig, flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 27 cm x 12 cm, - doppelt gearbeitet; aus ca. 4,1 mm dicken, buntgewirkten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vorn mit einem Firmenlogo aus... Mehr anzeigenStirnband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - schlauchförmig, flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 27 cm x 12 cm, - doppelt gearbeitet; aus ca. 4,1 mm dicken, buntgewirkten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vorn mit einem Firmenlogo aus augenscheinlich unedlem Metall verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, stellt sich nach der Beschaffenheit aber weder als Kopftuch der Unterposition 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Stirnband (Bekleidungszubehör), sog. Stirnband ohne Augenabdeckung, in Erwachsenen- größe, siehe Foto, - aus 3,5 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet, - mit einer Naht schlauchförmig zusammengenäht, damit konfektioniert, - in flachliegendem Zustand 5 cm breit und etwa 23 cm... Mehr anzeigenStirnband (Bekleidungszubehör), sog. Stirnband ohne Augenabdeckung, in Erwachsenen- größe, siehe Foto, - aus 3,5 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet, - mit einer Naht schlauchförmig zusammengenäht, damit konfektioniert, - in flachliegendem Zustand 5 cm breit und etwa 23 cm lang, - an den Rändern abgepasst gearbeitet; vorn mit einem aufgestickten Emblem. Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Kosmetikband , siehe Foto, - mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus 1,0 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken und einer losen Zwischenlage aus Schaumkunststoff; weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand etwa 52 cm lang und bis zu... Mehr anzeigenBekleidungszubehör (Stirnband), sog. Kosmetikband , siehe Foto, - mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus 1,0 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken und einer losen Zwischenlage aus Schaumkunststoff; weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand etwa 52 cm lang und bis zu 6 cm breit, - an den Enden mit einem aufgenähten Klettverschluss, somit konfektioniert, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Kälteschutz bzw. zum Schweißaufsaugen getragen; keine Haarspange oder ähnliche Ware (somit keine Ware der Position 9615). Weniger anzeigen
Strickstirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 26 cm lang und ca. 10 cm breit, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken aus Spinnstoffen; weder gummielastisch noch... Mehr anzeigenStrickstirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 26 cm lang und ca. 10 cm breit, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken aus Spinnstoffen; weder gummielastisch noch kautschutiert, - vorn mit einem runden Firmenemblem bestickt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Kälteschutzfunktion als Bekleidungszubehör. "Anderes konfektionertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Stirnband, sog. Headband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 26 cm lang und ca. 11 cm breit, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gestricken und einer Innenlage aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; weder... Mehr anzeigenStirnband, sog. Headband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 26 cm lang und ca. 11 cm breit, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gestricken und einer Innenlage aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; weder gummielastisch noch kautschutiert, - vorn mit einem Firmenemblem bestickt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Kälteschutzfunktion als Bekleidungszubehör. "Anderes konfektionertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gestricken" Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus 1,3 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus 100% Polyacryl (synthetische Chemiefasern), weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus 1,3 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus 100% Polyacryl (synthetische Chemiefasern), weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen konfektioniert, - in flachliegendem Zustand bis zu 10 cm breit und etwa 27 cm lang, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Kälteschutz getragen; keine Haarspange oder ähnliche Ware (somit keine Ware der Position 9615). "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus Gewirken, nicht aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken." Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 2,1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus Spinnstoff, weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen konfektioniert, - in flachliegendem Zustand bis zu 10... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Stirnband, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 2,1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus Spinnstoff, weder gummielastisch noch kautschutiert, - doppellagig gearbeitet und durch Zusammennähen konfektioniert, - in flachliegendem Zustand bis zu 10 cm breit und etwa 24 cm lang, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Kälteschutz getragen; keine Haarspange oder ähnliche Ware (somit keine Ware der Position 9615). "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus Gewirken, nicht aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken." Weniger anzeigen
Stirnband, Art. TKI040520161221, Foto siehe Anlage, - mit einem Umfang von ca. 39 cm und einer Breite von bis zu 13 cm, - aus bis zu 8,5 mm dicken, buntgestrickten Gestricken (melierte Garne) aus laut Antrag 54 % Polyester und 46 % Polyacryl (beides synthetische Chemiefasern); augenscheinlich weder gummielastisch... Mehr anzeigenStirnband, Art. TKI040520161221, Foto siehe Anlage, - mit einem Umfang von ca. 39 cm und einer Breite von bis zu 13 cm, - aus bis zu 8,5 mm dicken, buntgestrickten Gestricken (melierte Garne) aus laut Antrag 54 % Polyester und 46 % Polyacryl (beides synthetische Chemiefasern); augenscheinlich weder gummielastisch noch kautschutiert, - abgepasst gestrickt (somit konfektioniert), - wird um den Kopf als Kälteschutz getragen, - nicht der menschlichen Kopfform angepasst (somit keine Kopfbedeckung des Kapitels 65), - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektionertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gestricken" Weniger anzeigen
Stirnband, sog. Slingsby Wool Headband, Art. 7709, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 21 cm lang und ca. 11 cm breit, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Schurwolle (Merino), - am oberen Rand umgeschlagen und festgenäht, -... Mehr anzeigenStirnband, sog. Slingsby Wool Headband, Art. 7709, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand ca. 21 cm lang und ca. 11 cm breit, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Schurwolle (Merino), - am oberen Rand umgeschlagen und festgenäht, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen; stellt sich nach der Beschaffenheit aber weder als Kopftuch der Unterposition 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Ka- tels 65 dar, - aufgrund des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus Spinnstoffen; augenscheinlich weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand ca. 25,5 cm lang und ca. 9,5 cm breit, - mit Stickereien... Mehr anzeigenStirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus Spinnstoffen; augenscheinlich weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand ca. 25,5 cm lang und ca. 9,5 cm breit, - mit Stickereien verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, - nicht der menschlichen Kopfform angepasst (somit keine Kopfbedeckung des Kapitels 65), - kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Kälteschutzfunktion als Bekleidungszubehör. "Anderes konfektionertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen; doppellagig gearbeitet, - weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand zwischen ca. 4 - 7,5 cm breit und ca. 22 cm lang, - durch Zusammennähen... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), sog. Haarschmuck, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen; doppellagig gearbeitet, - weder gummielastisch noch kautschutiert, - in flachliegendem Zustand zwischen ca. 4 - 7,5 cm breit und ca. 22 cm lang, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird um den Kopf als Stirn- oder Kopfband zum Zurückhalten des Haares oder als Kälteschutz getragen, - unter anderem aufgrund des textilen Charakters wird die Ware auch nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Stirnband
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Stirnband mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgend finden Sie verwandte Textilprodukte mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern zum Vergleich.
Gebrauchte Kleidung
6309.00.00.00.0 · 5,3 %
Geschirrtuch
6302.91.00.90.0 · 12 %
Badebekleidung
6112.41.90.00.0 · 12 %
Jeans
6203.42.31.00.0 · 12 %
Kinderkleidung
6111.20.90.00.0 · 12 %
Baumwoll-Hoodie
6110.20.99.00.0 · 12 %
Socke
6115.95.00.00.0 · 12 %
Polyester-Jacke
6203.33.90.00.0 · 12 %
Perücke
6704.11.00.00.0 · 2,2 %
