Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Stoffrollen aus Polyester-Filamentgewebe setzt sich aus folgenden Hierarchieebenen zusammen:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 54 - SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE;
- Position: 5407 - Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position|5404
- Unterposition: 5407 51 - andere Gewebe, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von|85|GHT oder mehr
Zolltarifnummer: 5407 5200 00 0 - gefärbt
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer einer Stoffrolle variiert je nach Faserart und Veredelung. Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Verzögerungen führen. Lassen Sie Ihre Ware mit dem Zolltarifnummern-Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stoffrolle
Der HS-Code für Stoffrolle lautet 5407.52 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5407.52.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5407.52.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5407.52.00.00.0.
Einreihung von Stoffrolle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Stoffrolle erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Für Stoffrollen aus Polyester-Filamenten ist Position 5407 (Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten) maßgeblich. Die weitere Unterteilung erfolgt nach AV 6 auf Ebene der Unterpositionen und Zolltarifnummern anhand des Materials (Anteil an Polyester-Filamenten ≥ 85 GHT) und der Farbe (gefärbt).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stoffrolle
Alternative Einreihung
Gewebe aus Baumwolle, ≥85 GHT, ≤200 g/m², buntgewebt, in 3- oder 4-bindigem Köper
Alternative Einreihung
Gewebe aus texturierten Polyester-Filamenten (≥85 GHT), buntgewebt
Alternative Einreihung
andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit ≥85 GHT
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stoffrolle (5407) ≠ Gewebe aus Baumwolle, ≥85 GHT, ≤200 g/m², buntgewebt, in 3- oder 4-bindigem Köper (5208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoffrolle bleibt die Zolltarifnummer 5407.52.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stoffrolle (5407) ≠ Gewebe aus texturierten Polyester-Filamenten (≥85 GHT), buntgewebt (5407)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoffrolle bleibt die Zolltarifnummer 5407.52.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stoffrolle (5407) ≠ andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit ≥85 GHT (5512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoffrolle bleibt die Zolltarifnummer 5407.52.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Hauptalternativen können bei bestimmten Konfektionierungsgraden oder Materialien auch andere Kapitel in Frage kommen:
Alternative Einreihung
Gewebe aus Baumwolle, ≥85 GHT, ≤200 g/m², buntgewebt, in 3- oder 4-bindigem Köper
Alternative Einreihung
Gewebe aus texturierten Polyester-Filamenten (≥85 GHT), buntgewebt
Alternative Einreihung
andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit ≥85 GHT
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stoffrolle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stoffrolle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Gewebe mit Kunststofflage, laut Antrag "WS Casablanca 2L" - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - zweilagig, - mit einer Schauseite aus gefärbtem Gewebe aus Polyester (laut Antrag), - mit einer Unterlage aus Kunststofffolie (Polytetrafluorethylen), -- kein Zellkunststoff, -- mit dem bloße Auge... Mehr anzeigenGewebe mit Kunststofflage, laut Antrag "WS Casablanca 2L" - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - zweilagig, - mit einer Schauseite aus gefärbtem Gewebe aus Polyester (laut Antrag), - mit einer Unterlage aus Kunststofffolie (Polytetrafluorethylen), -- kein Zellkunststoff, -- mit dem bloße Auge wahrnehmbar, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - zur Herstellung von Bekleidung (laut Antrag) Weniger anzeigen
Gewebe mit Kunststofflage, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von lt. Antrag 141 cm, - einfarbiges Gewebe aus lt. Antrag Baumwolle; auf der Außenseite mit dem bloßem Auge wahrnehmbar mit einer dünnen Lage (bedruckte Folie) aus Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; kein Zellkunststoff; keine... Mehr anzeigenGewebe mit Kunststofflage, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von lt. Antrag 141 cm, - einfarbiges Gewebe aus lt. Antrag Baumwolle; auf der Außenseite mit dem bloßem Auge wahrnehmbar mit einer dünnen Lage (bedruckte Folie) aus Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; kein Zellkunststoff; keine Mikrokügelchen enthaltend) versehen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Lage aus Kunststoff (Polyurethan) versehen, anderes als solche der Position 5902" Weniger anzeigen
Bestrichenes Gewebe (lt. Antrag: "Polstermöbelstoff") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm (lt. Antrag), - aus einem Spinnstoffgewebe (lt. Antrag: Polyester), die Schauseite bildend, - auf der Unterseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar dünn mit Kunststoff (lt. ergänzenden Antragsangaben:... Mehr anzeigenBestrichenes Gewebe (lt. Antrag: "Polstermöbelstoff") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm (lt. Antrag), - aus einem Spinnstoffgewebe (lt. Antrag: Polyester), die Schauseite bildend, - auf der Unterseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar dünn mit Kunststoff (lt. ergänzenden Antragsangaben: überwiegend Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. Weniger anzeigen
Gewebe mit Kunststofflage - als Meterware, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem gefärbten, leinwandbindigen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester); die Schauseite bildend, - auf der Unterseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit einer dünnen,... Mehr anzeigenGewebe mit Kunststofflage - als Meterware, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem gefärbten, leinwandbindigen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester); die Schauseite bildend, - auf der Unterseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit einer dünnen, weißen Lage (Folie) aus Kunststoff (lt. Antrag: Polytetrafluorethylen, keine Zellstruktur erkennbar) versehen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden Weniger anzeigen
Stickerei als Meterware, sog. Gewebe als Meterware für Gardinen und Vorhängen, Art. 410265, siehe Foto - als Meterware auf Rollen, mit einer Länge von 30 m, - laut Antrag mit einer Breite von etwa 290 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus laut... Mehr anzeigenStickerei als Meterware, sog. Gewebe als Meterware für Gardinen und Vorhängen, Art. 410265, siehe Foto - als Meterware auf Rollen, mit einer Länge von 30 m, - laut Antrag mit einer Breite von etwa 290 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (Chemiefasern), - auf diesen Grund ist mittels Stickfäden ein sich wiederholendes Motiv aufgestickt, - mit einem Wert (laut Antrag) von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - laut Antrag nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Dekostoff, Art. 1003500, Foto siehe Anlage, - in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - aufgerollt auf einer Papprolle; in den Abmessungen von ca. 200 cm x 12,5 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten mit Überwendlichnähten gesäumt (somit... Mehr anzeigenDekostoff, Art. 1003500, Foto siehe Anlage, - in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - aufgerollt auf einer Papprolle; in den Abmessungen von ca. 200 cm x 12,5 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten mit Überwendlichnähten gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund der Aufmachung, den Abmessungen und der neutralen Form als eine konfektionierte Meterware dar, die zu unterschiedlichen Dekorationszwecken verwendet werden kann; somit handelt es sich weder um eine Ware der Position 6302 noch der Position 6304 (u. a. keine raumbezogene Funktion). "Andere konfektionierte Ware (Dekorationsstoff), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Bänder gewebt, unbedruckt, Art. 8670, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen mit einer Länge von 366 m und einer Breite von 760 mm (somit kein Band der Position 5806), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten synthetischen Filamenten... Mehr anzeigenGewebe, sog. Bänder gewebt, unbedruckt, Art. 8670, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen mit einer Länge von 366 m und einer Breite von 760 mm (somit kein Band der Position 5806), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- gefärbt, -- in Atlasbindung. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 44 genannte, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von mehr als 85 GHT, gefärbt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Gewebe mit Polyester überzogen, Art. Nr. R2410, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- gefärbt, -- in... Mehr anzeigenGewebe, sog. Gewebe mit Polyester überzogen, Art. Nr. R2410, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung, -- einseitig dünn mit Kunststoff bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (somit keine Ware der Position 5903). "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 44 genannte, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von mehr als 85 GHT, gefärbt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Gewebe mit Polyester überzogen, Art. Nr. R2411, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- gefärbt, -- in... Mehr anzeigenGewebe, sog. Gewebe mit Polyester überzogen, Art. Nr. R2411, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus texturierten, synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung, -- einseitig dünn mit Kunststoff bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (somit keine Ware der Position 5903). "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 44 genannte, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von mehr als 85 GHT, gefärbt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 147 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- buntgewebt und geraut, -- in Köperbindung (Doppelköper), somit keine Ware der Unterposition 5208 4100, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 132 g. "Gewebe... Mehr anzeigenGewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 147 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- buntgewebt und geraut, -- in Köperbindung (Doppelköper), somit keine Ware der Unterposition 5208 4100, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 132 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Köperbindung (Doppelköper)" Weniger anzeigen
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger, buntgewebt, in 4-bindigem Köper, in Form eines karierten Spinnstoffstücks aus dem Materialsatz "ADOS - Diagnostische Beobachtungsskala für Autistische Störungen". Es handelt sich um ein... Mehr anzeigenGewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger, buntgewebt, in 4-bindigem Köper, in Form eines karierten Spinnstoffstücks aus dem Materialsatz "ADOS - Diagnostische Beobachtungsskala für Autistische Störungen". Es handelt sich um ein kariertes, ca. 11 x 10,5 cm großes, mit anderen Waren (nicht Gegenstand dieser vZTA) u.a. in einer Kunststofftüte mit der Beschriftung "Make-Believe Play (Bag 2) - Modules 2 & 3" verpacktes Spinnstoffstück aus nicht konfektioniertem Baumwollgewebe, in Köperbindung (4-bindig), buntgewebt, mit einem Quadratmetergewicht von 160,7 g. Die Ware ist mit diversen anderen Erzeugnissen, die aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes getrennt einzureihen und somit nicht Gegenstand dieser vZTA sind, in einem wannenförmigen, mit Deckel versehenen, blauen Kunststoffbehältnis (Abmessungen: ca. 80 x 48 x 45 cm; Gewicht mit Inhalt: ca. 15,3 kg lt. Antragsangabe) als Set aufgemacht, das als sog. "Diagnostische Beobachtungsskala für Autistische Störungen" zur Erfassung von Kommunikation, sozialer Interaktion, Spielverhalten usw. bei Personen mit vermuteter Entwicklungsstörung angewendet werden soll. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern (Zollwert + Einfuhrumsatzsteuer)
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Stoffrollen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Stoffrolle aus dem gewünschten Ursprungsland.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte sind zolltariflich oder als Weiterverarbeitung von Stoffrollen relevant:
Baumwollstoff
5208.39.00.00.0 · 8 %
Polyester-Garn
5402.33.00.00.0 · 4 % (Drittland)
Uniform
6203.33.10.00.0 · 12 %
Vorhang
6303.92.90.90.0 · 12 %
Regenjacke
6210.40.00.00.0 · 12 %
Matratzen-Bezug
6307.90.10.00.0 · 12 %
Gewebtes Kleid
6204.42.00.90.0 · 12 %
Strandtasche
4202.92.98.90.0 · 2,7 %
Gymnastikanzug
6114.20.00.00.0 · 12 %
