Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer ist in den folgenden Hierarchiestufen des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN62
- PositionKostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen6204
- UnterpositionKleider620441
- Unterpositionaus Baumwolle620442
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewebtes Kleid
Der HS-Code für Gewebtes Kleid lautet 6204.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6204.42.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6204.42.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6204.42.00.90.0.
Einreihung von Gewebtes Kleid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines gewebten Kleids erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewebtes Kleid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleider aus Baumwolle, nach dem Batik-Verfahren handbedruckt | 6204.42.00.10.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleider aus synthetischen Chemiefasern | 6204.43.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleider aus künstlichen Chemiefasern | 6204.44.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleider aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6204.41.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleider aus anderen Spinnstoffen (z.B. Leinen, Seide) | 6204.49.90.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleider aus Gewirken oder Gestricken (Baumwolle) | 6104.42.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gewebtes Kleid (6204) ≠ Kleider aus Baumwolle, nach dem Batik-Verfahren handbedruckt (6204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebtes Kleid bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebtes Kleid (6204) ≠ Kleider aus synthetischen Chemiefasern (6204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebtes Kleid bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebtes Kleid (6204) ≠ Kleider aus künstlichen Chemiefasern (6204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebtes Kleid bleibt die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Kapitel 61 (Gestricke/Gewirke), Kapitel 63 (konfektionierte Spinnstoffwaren) oder Kapitel 42 (Lederwaren) können für Kleider in Betracht kommen – je nach Machart.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleider aus Gewirken oder Gestricken (Baumwolle) | 6104.42.00.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewebtes Kleid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE13756/16-1 | Gewebtes mittellanges Kleid für Frauen, 100% Baumwolle, Spaghettiträger | 6204.42.00.90.0 |
| DE23412/15-1 | Gewebtes Hängerkleid, 100% Baumwolle, 3/4-Ärmel | 6204.42.00.90.0 |
| DE20014/16-1 | Kleid aus buntgewebten Geweben, 100% Baumwolle | 6204.42.00.90.0 |
| DEBTI2382/22-1 | Kleid, 100% Baumwolle, Umlegekragen, Knopfverschluss | 6204.42.00.90.0 |
| DEBTI3971/25-1 | Kleid, 100% Baumwolle, Umlegekragen, Brusttaschen | 6204.42.00.90.0 |
| DE7214/16-1 | Kleid, 100% Baumwolle, melierte Garne, Stickereien | 6204.42.00.90.0 |
| DEF/1683/04-1 | Baumwollkleid, maschinell bedruckt, Spaghettiträger | 6204.42.00.90.0 |
| DEF/1686/04-1 | Baumwollkleid mit Stickerei, Spaghettiträger | 6204.42.00.90.0 |
| DE14229/11-1 | Kleid als Teil eines Dirndl-Sets, 90% Baumwolle/5% Polyamid/5% Elastan | 6204.42.00.90.0 |
| DE13968/12-1 | Kleid aus Dirndl-Set, 100% Baumwolle, bestickt | 6204.42.00.90.0 |
| DEBTI9818/20-1 | Tunika-Kleid, 80% Baumwolle/20% Seide | 6204.42.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Gewebte Kleider
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr gewebtes Kleid. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland an, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Weitere Produkte aus Textilien und Bekleidung
Diese Produkte werden ebenfalls nach den Regeln des Kapitels 62 oder verwandter Kapitel eingereiht.