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Textilien & BekleidungKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Süßstoff: 2106.90.92.85.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Süßstoff (2106.90.92.85.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Süßstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Süßstoff Produktbild

Für Süßstoffe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 65 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9092 85 1 - Süßstofftabletten

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Für eine rechtssichere Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Süßstoff

Der HS-Code für Süßstoff lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.1.

Einreihung von Süßstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Süßstoff erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Süßstoff als Lebensmittelzubereitung ist Position 2106 einschlägig. Chemisch einheitliche Süßstoffe fallen unter AV 3a (spezifischere Beschreibung) in Kapitel 29.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Süßstoff

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere (Süßstoff nicht in Tablettenform)2106.90.92.85.9 12,8 %
Alternative Einreihungandere (Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen)2106.90.92.65.0 12,8 %
Alternative EinreihungAspartam2924.29.70.00.5 12,8 %
Alternative EinreihungNatriumsalz des Saccharins2925.11.00.20.1 12,8 %
Alternative EinreihungSteviaextrakt (natürliches Glykosidgemisch)2938.90.90.90.0 12,8 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Süßstoff (2106) ≠ andere (Süßstoff nicht in Tablettenform) (2106)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Süßstoff (2106) ≠ andere (Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen) (2106)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Süßstoff (2106) ≠ Aspartam (2924)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 21 kommt insbesondere für chemisch einheitliche Süßstoffe in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAspartam2924.29.70.00.5 12,8 %
Alternative EinreihungNatriumsalz des Saccharins2925.11.00.20.1 12,8 %
Alternative EinreihungSteviaextrakt (natürliches Glykosidgemisch)2938.90.90.90.0 12,8 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Süßstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Süßstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI588/24-1Tafelsüße mit Erythrit und Stevia2106.90.92.85.1
DEBTI53756/23-1Tafelsüße mit Erythrit, Steviolglycosiden und Vanillin2106.90.92.85.1
DEBTI35635/23-1Erythrit mit Zusatz von Stevia und Caramel2106.90.92.85.1
DEBTI12205/24-1Erythrit mit Zusatz von Inulin, Tafelsüße2106.90.92.85.1
DEBTI53696/23-1Tafelsüße mit Erythrit und Acerolapulver2106.90.92.85.1
DEBTI46807/23-1Erythrit mit Mönchsfrucht-Extrakt2106.90.92.85.1
DEBTI2743/23-1Cyclisches Amid; Aspartam2106.90.92.85.1
DE1578/17-1Aspartam2106.90.92.85.1
DEBTI20936/18-1Steviaextrakt2106.90.92.85.1
DEBTI35681/21-1Rebaudiosid A2106.90.92.85.1
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,8 %Drittlandszoll
USA12,8 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien8,9 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,8 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von RobbenerzeugnissenDer Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle REACHChemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Endgültiger AntidumpingzollZusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Süßstoff

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Süßstoff. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Rechner berücksichtigt Drittlandszollsatz, EUSt und ggf. Antidumpingzoll.

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Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Süßstoffe

Welche Zolltarifnummer hat Süßstoff?

Die primäre Zolltarifnummer für Süßstoff in Tablettenform lautet 2106.90.92.85.1. Für Süßstoff in Pulver-, Flüssig- oder Granulatform ohne Tablettenpressung kommt die Nummer 2106.90.92.85.9 in Betracht. Chemisch einheitliche Süßstoffe wie Aspartam fallen unter Kapitel 29.

Welchen HS-Code hat Süßstoff?

Der HS-Code (6-stellig) für Süßstoff als Lebensmittelzubereitung lautet 210690. Dieser Code umfasst alle Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Die weitere Untergliederung erfolgt auf EU-Ebene über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Süßstoff?

Der Drittlandszollsatz für Süßstoff unter der Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 beträgt 12,8 %. Bei Einfuhren aus China kann zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 115,90 EUR/100 kg anfallen. Für Ursprungsländer mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) gilt ein Zollsatz von 0 %.

Wie unterscheidet sich Süßstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative hängt von der Beschaffenheit ab: Süßstofftabletten fallen unter 2106.90.92.85.1, während Tafelsüße auf Erythritbasis unter 2106.90.92.65.0 eingeordnet wird. Chemisch einheitliche Süßstoffe wie Aspartam (2924.29.70.00.5) oder Saccharin-Natriumsalz (2925.11.00.20.1) sind keine Lebensmittelzubereitungen und werden in Kapitel 29 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Süßstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Süßstoff?

Ja, für Süßstoffzubereitungen unter 2106.90.92.85.1 gelten mehrere Einfuhrkontrollen: REACH-Konformitätsprüfung (Code 761), CITES-Kontrolle (Code 710), Veterinärkontrolle (Code 410) sowie eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750). Zudem besteht ein endgültiger Antidumpingzoll (Code 552) für Waren mit Ursprung in China.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Süßstoff?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Süßstoff lautet 2106.90.92.85.1. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (210690), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (21069092), dem 10-stelligen TARIC-Code (2106909285) und der nationalen 11. Stelle (1).

Ändern sich Zolltarifnummern für Süßstoff?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Süßstoff sind insbesondere Anpassungen der Antidumpingmaßnahmen oder neue Unterteilungen für bestimmte Süßstoffarten möglich. Importeure sollten die aktuellen Fassungen der EU-Verordnungen und die TARIC-Datenbank regelmäßig prüfen.

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