Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
TARIC: 2106 9092 65 - andere
TARIC: 2106 9092 85 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9092 85 1 - Süßstofftabletten
Hinweis zur Einreihung
Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Für eine rechtssichere Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Süßstoff
Der HS-Code für Süßstoff lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.1.
Einreihung von Süßstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Süßstoff erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Süßstoff als Lebensmittelzubereitung ist Position 2106 einschlägig. Chemisch einheitliche Süßstoffe fallen unter AV 3a (spezifischere Beschreibung) in Kapitel 29.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Süßstoff
Alternative Einreihung
andere (Süßstoff nicht in Tablettenform)
Alternative Einreihung
andere (Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen)
Alternative Einreihung
Aspartam
Alternative Einreihung
Natriumsalz des Saccharins
Alternative Einreihung
Steviaextrakt (natürliches Glykosidgemisch)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Süßstoff (2106) ≠ andere (Süßstoff nicht in Tablettenform) (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Süßstoff (2106) ≠ andere (Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen) (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Süßstoff (2106) ≠ Aspartam (2924)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 21 kommt insbesondere für chemisch einheitliche Süßstoffe in Betracht:
Alternative Einreihung
Aspartam
Alternative Einreihung
Natriumsalz des Saccharins
Alternative Einreihung
Steviaextrakt (natürliches Glykosidgemisch)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Süßstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Süßstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Süßstoff
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Süßstoff. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Rechner berücksichtigt Drittlandszollsatz, EUSt und ggf. Antidumpingzoll.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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