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Textilien & BekleidungKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Süßstoff: 2106.90.92.85.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Süßstoff (2106.90.92.85.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Süßstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Süßstoff Produktbild

Für Süßstoffe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Süßstoff beschreiben: Tabletten, Pulver, Flüssig, Zusammensetzung, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 65 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9092 85 1 - Süßstofftabletten

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Für eine rechtssichere Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Süßstoff

Der HS-Code für Süßstoff lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.1.

Einreihung von Süßstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Süßstoff erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Süßstoff als Lebensmittelzubereitung ist Position 2106 einschlägig. Chemisch einheitliche Süßstoffe fallen unter AV 3a (spezifischere Beschreibung) in Kapitel 29.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Süßstoff

Alternative Einreihung

2106.90.92.85.9 12,8 %

andere (Süßstoff nicht in Tablettenform)

Alternative Einreihung

2106.90.92.65.0 12,8 %

andere (Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen)

Alternative Einreihung

2924.29.70.00.5 12,8 %

Aspartam

Alternative Einreihung

2925.11.00.20.1 12,8 %

Natriumsalz des Saccharins

Alternative Einreihung

2938.90.90.90.0 12,8 %

Steviaextrakt (natürliches Glykosidgemisch)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Süßstoff (2106) ≠ andere (Süßstoff nicht in Tablettenform) (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Süßstoff (2106) ≠ andere (Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen) (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Süßstoff (2106) ≠ Aspartam (2924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 21 kommt insbesondere für chemisch einheitliche Süßstoffe in Betracht:

Alternative Einreihung

2924.29.70.00.5 12,8 %

Aspartam

Alternative Einreihung

2925.11.00.20.1 12,8 %

Natriumsalz des Saccharins

Alternative Einreihung

2938.90.90.90.0 12,8 %

Steviaextrakt (natürliches Glykosidgemisch)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Süßstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Süßstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI588/24-12106.90.92.85.1
Tafelsüße mit Erythrit und Stevia
DEBTI53756/23-12106.90.92.85.1
Tafelsüße mit Erythrit, Steviolglycosiden und Vanillin
DEBTI35635/23-12106.90.92.85.1
Erythrit mit Zusatz von Stevia und Caramel
DEBTI12205/24-12106.90.92.85.1
Erythrit mit Zusatz von Inulin, Tafelsüße
DEBTI53696/23-12106.90.92.85.1
Tafelsüße mit Erythrit und Acerolapulver
DEBTI46807/23-12106.90.92.85.1
Erythrit mit Mönchsfrucht-Extrakt
DEBTI2743/23-12106.90.92.85.1
Cyclisches Amid; Aspartam
DE1578/17-12106.90.92.85.1
Aspartam
DEBTI20936/18-12106.90.92.85.1
Steviaextrakt
DEBTI35681/21-12106.90.92.85.1
Rebaudiosid A
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Süßstoff

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Süßstoff. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Rechner berücksichtigt Drittlandszollsatz, EUSt und ggf. Antidumpingzoll.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Süßstoffe

Welche Zolltarifnummer hat Süßstoff?

Die primäre Zolltarifnummer für Süßstoff in Tablettenform lautet 2106.90.92.85.1. Für Süßstoff in Pulver-, Flüssig- oder Granulatform ohne Tablettenpressung kommt die Nummer 2106.90.92.85.9 in Betracht. Chemisch einheitliche Süßstoffe wie Aspartam fallen unter Kapitel 29.

Welchen HS-Code hat Süßstoff?

Der HS-Code (6-stellig) für Süßstoff als Lebensmittelzubereitung lautet 210690. Dieser Code umfasst alle Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Die weitere Untergliederung erfolgt auf EU-Ebene über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Süßstoff?

Der Drittlandszollsatz für Süßstoff unter der Zolltarifnummer 2106.90.92.85.1 beträgt 12,8 %. Bei Einfuhren aus China kann zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 115,90 EUR/100 kg anfallen. Für Ursprungsländer mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) gilt ein Zollsatz von 0 %.

Wie unterscheidet sich Süßstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative hängt von der Beschaffenheit ab: Süßstofftabletten fallen unter 2106.90.92.85.1, während Tafelsüße auf Erythritbasis unter 2106.90.92.65.0 eingeordnet wird. Chemisch einheitliche Süßstoffe wie Aspartam (2924.29.70.00.5) oder Saccharin-Natriumsalz (2925.11.00.20.1) sind keine Lebensmittelzubereitungen und werden in Kapitel 29 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Süßstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Süßstoff?

Ja, für Süßstoffzubereitungen unter 2106.90.92.85.1 gelten mehrere Einfuhrkontrollen: REACH-Konformitätsprüfung (Code 761), CITES-Kontrolle (Code 710), Veterinärkontrolle (Code 410) sowie eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750). Zudem besteht ein endgültiger Antidumpingzoll (Code 552) für Waren mit Ursprung in China.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Süßstoff?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Süßstoff lautet 2106.90.92.85.1. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (210690), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (21069092), dem 10-stelligen TARIC-Code (2106909285) und der nationalen 11. Stelle (1).

Ändern sich Zolltarifnummern für Süßstoff?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Süßstoff sind insbesondere Anpassungen der Antidumpingmaßnahmen oder neue Unterteilungen für bestimmte Süßstoffarten möglich. Importeure sollten die aktuellen Fassungen der EU-Verordnungen und die TARIC-Datenbank regelmäßig prüfen.

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