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Haushalt & KücheKapitel 69Stand April 2026

Zolltarifnummer für Tasse

Die häufigste Zolltarifnummer für Tassen ist 6911.10.00.90.0 (Porzellan-Geschirr) – der Drittlandszollsatz beträgt 12 %. Die genaue Einreihung hängt vom Material (Porzellan, Steinzeug, Glas) und der Herstellungsart ab.

Porzellantassen (6911.10), Steinzeug-Tassen (6912.00) und Glasbecher (7013) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Für Tassen aus China gilt zusätzlich ein Antidumpingzoll von 79 %. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Kaffeetasse Porzellan weiß 300ml, Teetasse Steinzeug mit Henkel ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Tassen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XIII, Kapitel 69 (Keramische Waren) eingereiht. Die Position 6911 umfasst Porzellan-Geschirr und Haushaltsartikel:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
  • Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Tasse kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tasse

Der HS-Code für Porzellantassen ist 6911.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6911.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6911.10.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0 .

Einreihung von Tasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Tassen können je nach Material und Herstellungsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Porzellan, Steinzeug, Steingut oder Glas handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tasse

Tasse aus Porzellan (häufigster Typ: Kaffeetasse, Teetasse, Espressotasse)

6911.10.00.90.0 12 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan

Tasse aus Steinzeug (rustikaler, dichtes keramisches Material)

6912.00.23.10.0 12 %

Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug

Tasse aus Steingut oder feinen Erden (weißes bis cremefarbenes Erscheinungsbild)

6912.00.25.90.0 12 %

Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden

Tasse aus gewöhnlichem Ton (Terrakotta, handgefertigte Töpferware)

6912.00.21.99.0 12 %

Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramiktasse (6911/6912) ≠ Glasbecher (7013)

Trinkbecher aus Glas fallen unter Kapitel 70 (Glaswaren), nicht unter Kapitel 69 (Keramik). Entscheidend ist das Material, nicht die Funktion.

Tasse (6911) ≠ Zierkrug / Statuette (6913)

Dekorative keramische Gegenstände fallen unter Position 6913, nicht unter 6911. Die Einreihung hängt vom primären Verwendungszweck ab.

Porzellantasse (6911) ≠ Steinguttasse (6912)

Porzellan wird in Position 6911 separat erfasst. Alle anderen Keramikmaterialien (Steinzeug, Steingut, Ton) fallen unter 6912.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Trinkgefäße fallen unter Kapitel 69. Glasbecher und Glaswaren für den Tischgebrauch werden unter Kapitel 70 eingereiht:

Trinkbecher aus Glas (Glasbecher, Thermoglas-Tasse) → anderes Kapitel (7013)!

7013.37.10.00.0 6,7 %

Andere Trinkgläser, aus vorgespanntem Glas

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tasse ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Porzellan, Steinzeug, Glas), Herstellungsart und Verwendungszweck. Bei Tassen aus China ist zusätzlich der Antidumpingzoll zu beachten. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tasse (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Tassen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI43884/24-16911.10.00.90

Geschirr aus Porzellan, sog. Kaffeetasse – außen in der oberen Hälfte weiß, in der unteren Hälfte grau, innen weiße, glasierte, bauchige, becherartige Tasse mit Henkel, Abmessungen 10,5 cm (Durchmesser) x 6,1 cm (Höhe), keramisches Erzeugnis aus Porzellan

AV 1, Pos. 6911.10

DEBTI39571/23-16911.10.00.90

Geschirr aus Porzellan, sog. Kaffeetasse – glasierte, weiße, becherförmige Tasse mit Henkel, außen mit grünen, braunen und gelben Blumenmotiven versehen, Abmessungen 10,1 cm (Durchmesser) x 11,2 cm (Höhe), aus Porzellan

AV 1, Pos. 6911.10

DEBTI1032/23-16911.10.00.90

Geschirr aus Porzellan, sog. Tasse mit Untertasse – bestehend aus einer glasierten Tasse mit Henkel (Fassungsvermögen ca. 200 ml) und einem passenden glasierten Teller mit Blumenmotiven und Abstellaussparung, aus Porzellan

AV 1 und 3b, Pos. 6911.10

DEBTI63611/17-16912.00.23.10

Keramisches Geschirr, sog. Becher – glasierte, becherartige Tasse ohne Henkel, außen mehrfarbig gestreift, zum oberen Ende hin breiter werdend, Höhe ca. 11,0 cm, Durchmesser (oben) ca. 8,0 cm, aus Steinzeug

AV 1, Pos. 6912.00

DEBTI49788/21-16912.00.23.10

Keramisches Geschirr, sog. Trinkbecher – graue, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, Abmessungen ca. 8 cm (Durchmesser) x 8,5 cm (Höhe), aus Steinzeug, in einem Karton verpackt

AV 1, Pos. 6912.00

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

12 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina12 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA12 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei12 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien12 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand12 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Für Tassen aus Porzellan mit Ursprung China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum Drittlandszollsatz von 12 %.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tassen

Welche Zolltarifnummer hat eine Tasse?

Die häufigste Zolltarifnummer für Tassen ist 6911.10.00.90.0 (Tasse aus Porzellan). Je nach Material kommen auch 6912.00.23.10.0 (Steinzeug), 6912.00.25.90.0 (Steingut) oder 6912.00.21.99.0 (gewöhnlicher Ton) in Frage. Glasbecher fallen unter Position 7013 – ein anderes Kapitel.

Welchen HS-Code hat eine Tasse?

Der HS-Code für Porzellantassen ist 6911.10 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 6911.10.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tassen?

Der Drittlandszollsatz für Tassen aus Porzellan beträgt 12 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Tassen zollfrei. Wichtig: Für Tassen aus China gilt zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich eine Tasse aus Porzellan von einer Tasse aus Steinzeug zolltechnisch?

Porzellantassen fallen unter Position 6911 (Porzellan), Steinzeugtassen unter Position 6912 (anderes keramisches Geschirr). Der Zollsatz ist für beide Materialien gleich (12 %), aber der Antidumpingzoll von 79 % für China gilt nur für bestimmte Positionen. Die Materialzusammensetzung muss bei der Zollanmeldung angegeben werden.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Tasse verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Besonders kritisch: Bei Tassen aus China mit dem Antidumpingzoll von 79 % kann eine falsche Einreihung zu erheblichen Nachzahlungen führen. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Tassen?

Ja: Für Porzellantassen mit Ursprung China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum Drittlandszollsatz von 12 %. Für andere Herkunftsländer gilt kein Antidumpingzoll. Beim Export aus Deutschland können Ausfuhrkontrollen bei Kulturgütern relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tasse?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 6911.10.00.90.0 für Porzellantassen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tassen?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Antidumpingmaßnahmen können jederzeit geändert oder verlängert werden. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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