Hierarchie der Zolltarifnummer
Tassen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XIII, Kapitel 69 (Keramische Waren) eingereiht. Die Position 6911 umfasst Porzellan-Geschirr und Haushaltsartikel:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
- Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Tasse kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tasse
Der HS-Code für Porzellantassen ist 6911.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6911.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6911.10.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0 .
Einreihung von Tasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Tassen können je nach Material und Herstellungsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Porzellan, Steinzeug, Steingut oder Glas handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tasse
Tasse aus Porzellan (häufigster Typ: Kaffeetasse, Teetasse, Espressotasse)
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan
Tasse aus Steinzeug (rustikaler, dichtes keramisches Material)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug
Tasse aus Steingut oder feinen Erden (weißes bis cremefarbenes Erscheinungsbild)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden
Tasse aus gewöhnlichem Ton (Terrakotta, handgefertigte Töpferware)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramiktasse (6911/6912) ≠ Glasbecher (7013)
Trinkbecher aus Glas fallen unter Kapitel 70 (Glaswaren), nicht unter Kapitel 69 (Keramik). Entscheidend ist das Material, nicht die Funktion.
Tasse (6911) ≠ Zierkrug / Statuette (6913)
Dekorative keramische Gegenstände fallen unter Position 6913, nicht unter 6911. Die Einreihung hängt vom primären Verwendungszweck ab.
Porzellantasse (6911) ≠ Steinguttasse (6912)
Porzellan wird in Position 6911 separat erfasst. Alle anderen Keramikmaterialien (Steinzeug, Steingut, Ton) fallen unter 6912.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Trinkgefäße fallen unter Kapitel 69. Glasbecher und Glaswaren für den Tischgebrauch werden unter Kapitel 70 eingereiht:
Trinkbecher aus Glas (Glasbecher, Thermoglas-Tasse) → anderes Kapitel (7013)!
Andere Trinkgläser, aus vorgespanntem Glas
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tasse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Porzellan, Steinzeug, Glas), Herstellungsart und Verwendungszweck. Bei Tassen aus China ist zusätzlich der Antidumpingzoll zu beachten. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tasse (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Tassen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Geschirr aus Porzellan, sog. Kaffeetasse – außen in der oberen Hälfte weiß, in der unteren Hälfte grau, innen weiße, glasierte, bauchige, becherartige Tasse mit Henkel, Abmessungen 10,5 cm (Durchmesser) x 6,1 cm (Höhe), keramisches Erzeugnis aus Porzellan
AV 1, Pos. 6911.10
Geschirr aus Porzellan, sog. Kaffeetasse – glasierte, weiße, becherförmige Tasse mit Henkel, außen mit grünen, braunen und gelben Blumenmotiven versehen, Abmessungen 10,1 cm (Durchmesser) x 11,2 cm (Höhe), aus Porzellan
AV 1, Pos. 6911.10
Geschirr aus Porzellan, sog. Tasse mit Untertasse – bestehend aus einer glasierten Tasse mit Henkel (Fassungsvermögen ca. 200 ml) und einem passenden glasierten Teller mit Blumenmotiven und Abstellaussparung, aus Porzellan
AV 1 und 3b, Pos. 6911.10
Keramisches Geschirr, sog. Becher – glasierte, becherartige Tasse ohne Henkel, außen mehrfarbig gestreift, zum oberen Ende hin breiter werdend, Höhe ca. 11,0 cm, Durchmesser (oben) ca. 8,0 cm, aus Steinzeug
AV 1, Pos. 6912.00
Keramisches Geschirr, sog. Trinkbecher – graue, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, Abmessungen ca. 8 cm (Durchmesser) x 8,5 cm (Höhe), aus Steinzeug, in einem Karton verpackt
AV 1, Pos. 6912.00
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China12 %Drittlandszoll
USA12 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei12 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien12 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Tassen aus Porzellan mit Ursprung China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum Drittlandszollsatz von 12 %.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Weitere Produkte aus der gleichen Kategorie mit eigenen Zolltarifnummern und Zollsätzen:









