Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Tassen leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
- Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Tasse sicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tasse
Der HS-Code für Tasse lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.
Einreihung von Tasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Tassen aus Porzellan fallen eindeutig unter Position 6911 (Geschirr aus Porzellan). AV 6 bestimmt die Unterposition 6911.10 (Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch). Die 11. Stelle ergibt sich aus der nationalen Unterteilung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tasse
Tasse aus Porzellan (häufigster Typ: Kaffeetasse, Teetasse, Espressotasse)
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan
Tasse aus Steinzeug (rustikaler, dichtes keramisches Material)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug
Tasse aus Steingut oder feinen Erden (weißes bis cremefarbenes Erscheinungsbild)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden
Tasse aus gewöhnlichem Ton (Terrakotta, handgefertigte Töpferware)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton
Trinkbecher aus Glas (Glasbecher, Thermoglas-Tasse) → anderes Kapitel (7013)!
Andere Trinkgläser, aus vorgespanntem Glas
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Material ist entscheidend: Porzellan = Position 6911, andere Keramiken = Position 6912
Tassen aus Porzellan (6911) vs. Tassen aus Steingut/Feinkeramik (6912)
Gläser und Trinkgefäße aus Glas fallen in Kapitel 70, nicht 69
Tassen aus Glas (7013)
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus können Tassen aus anderen Materialien in andere Kapitel fallen.
Tasse aus Steinzeug (rustikaler, dichtes keramisches Material)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug
Tasse aus Steingut oder feinen Erden (weißes bis cremefarbenes Erscheinungsbild)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden
Tasse aus gewöhnlichem Ton (Terrakotta, handgefertigte Töpferware)
Keramisches Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton
Trinkbecher aus Glas (Glasbecher, Thermoglas-Tasse) → anderes Kapitel (7013)!
Andere Trinkgläser, aus vorgespanntem Glas
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tasse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tasse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Für Tassen aus Porzellan mit Ursprung China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum Drittlandszollsatz von 12 %.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Tasse mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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