Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Fußelrollen leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelVERSCHIEDENE WAREN96
- PositionBesen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen9603
- Unterpositionandere960390
- Kombinierte Nomenklaturandere96039091
- ZolltarifnummerBürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung, einschließlich Schuh- und Kleiderbürsten; Bürsten für die Tierpflege
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fußelrolle
Der HS-Code für Fußelrolle lautet 9603.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9603.90.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9603.90.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9603.90.91.00.0.
Einreihung von Fußelrolle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fußelrolle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungvon Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor | 9603.90.10.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungHandtücher aus Papier, in Rollen | 4818.20.91.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungScheuertücher, Wischtücher, Spültücher aus Vliesstoffen | 6307.10.30.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungBesen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden | 9603.10.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fußelrolle (9603) ≠ von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor (9603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fußelrolle bleibt die Zolltarifnummer 9603.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fußelrolle (9603) ≠ Handtücher aus Papier, in Rollen (4818) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fußelrolle bleibt die Zolltarifnummer 9603.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fußelrolle (9603) ≠ Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher aus Vliesstoffen (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fußelrolle bleibt die Zolltarifnummer 9603.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHandtücher aus Papier, in Rollen | 4818.20.91.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungScheuertücher, Wischtücher, Spültücher aus Vliesstoffen | 6307.10.30.00.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fußelrolle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24050/20-1 | Fußelrolle Bambus, Art. 520072 – drehbarer Holzgriff (Bambus), aufgesteckte Kunststoffrolle mit selbstklebendem Papier | 9603.90.91.00.0 |
| DEBTI7221/24-1 | Fußelrolle Bambus, Art. 520072 – identische Ausführung | 9603.90.91.00.0 |
| DE18678/14-1 | Fußelrolle (Art. 661539), 22 cm, Kunststoffstab, auswechselbare Papprolle mit Klebeblättern | 9603.90.91.00.0 |
| DE19457/15-1 | Fußelrolle, 24 cm, 21 perforierte Klebeblätter auf Papprolle | 9603.90.91.00.0 |
| DEBTI17844/15-1 | Fußelrolle, 24 cm, 20 perforierte Klebeblätter, Kunststoffabdeckung | 9603.90.91.00.0 |
| DEBTI864/18-1 | Flusenrolle, 18 cm, 10 m Klebepapier, diagonal zugeschnitten | 9603.90.91.00.0 |
| DEBTI24695/19-1 | Fußelroller NAN8294325, abwaschbare Dauerrolle, Kunststoffhalterung | 9603.90.91.00.0 |
| DE22566/13-1 | Fußelroller, 22,5 cm, 30 selbstklebende Papierbahnen trapezförmig | 9603.90.91.00.0 |
| DEBTI9562/24-1 | Fußelrolle, Kunststoffstab mit Papprolle und selbstklebendem Papier | 9603.90.91.00.0 |
| DEBTI19488/19-1 | Fußelrolle (Art. 134545), 23 cm | 9603.90.91.00.0 |
| DE22565/13-1 | Tierhaar-Kleideroller, 22,5 cm, 60 selbstklebende Papiere | 9603.90.91.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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