Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Weg zur 9015.20.00.00.0 führt durch Abschnitt XVIII, Kapitel 90 und die spezifische Position 9015.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9015 - Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
Zolltarifnummer: 9015 2000 00 0 - Theodolite und Tachymeter
Hinweis zur Einreihung
Die Einfuhr von Totalstationen ist zollfrei, es gelten jedoch Ausfuhrbeschränkungen nach der Dual-Use-Verordnung. Das BAFA verlangt eine Ausfuhrgenehmigung. Nutzen Sie das , um Ihre Totalstation präzise einzureihen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Totalstation
Der HS-Code für Totalstation lautet 9015.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9015.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9015.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9015.20.00.00.0.
Einreihung von Totalstation nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Totalstationen gelten Ausfuhrbeschränkungen nach der EG-Dual-Use-Verordnung. Die Ausfuhr in bestimmte Drittländer ist genehmigungspflichtig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Totalstation
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNivellierinstrumente, elektronische | 9015.30.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungEntfernungsmesser | 9015.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte | 9015.80.40.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungInstrumente für die Fotogrammmetrie | 9015.40.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Totalstation (9015) ≠ Nivellierinstrumente, elektronische (9015) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Totalstation bleibt die Zolltarifnummer 9015.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Totalstation (9015) ≠ Entfernungsmesser (9015) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Totalstation bleibt die Zolltarifnummer 9015.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Totalstation (9015) ≠ andere Instrumente, Apparate und Geräte (9015) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Totalstation bleibt die Zolltarifnummer 9015.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Totalstationen werden in Kapitel 90 eingereiht. Ein Ausweichen auf andere Kapitel ist zolltariflich nicht sachgerecht. Eine falsche Einreihung, etwa in Kapitel 84 (Messgeräte ohne optische Funktion) oder in Kapitel 85 (elektronische Geräte), kann zu einer abweichenden Zollbehandlung führen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNivellierinstrumente, elektronische | 9015.30.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungEntfernungsmesser | 9015.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte | 9015.80.40.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungInstrumente für die Fotogrammmetrie | 9015.40.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Totalstation ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Totalstation (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11528/12-1 | Elektronisches Nivellierinstrument, ausdrücklich als 'kein Theodolit oder Tachymeter' abgegrenzt | 9015.20.00.00.0 |
| DE11530/12-1 | Elektronische Nivellierinstrumente, 'keine Theodolite oder Tachymeter' | 9015.20.00.00.0 |
| DEBTI19039/20-1 | Mobile Mapping System (Laserscanner + Kameras + GNSS) für topografische Vermessung | 9015.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Totalstation. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Optik & Foto
Hier finden Sie weitere Produkte mit ihren Zolltarifnummern aus dem Bereich Optik & Foto.
Fotopapier
4810.14.00.80.0 · 0 %
Digital-Präzisionsinstrument
9031.49.90.00.0 · 0 %
Digitalkamera
8525.89.00.00.0 · 0 %
Brillenfassung
9003.11.00.00.0 · 2,2 %
Objektiv
9002.11.00.90.0 · 6,7 %
Lupe
9013.80.80.00.0 · 4,7 %
Mikroskop
9011.80.00.00.0 · 0 %
Anemometer
9026.80.20.00.0 · 0 %
Fernglas
9005.10.00.00.0 · 4,2 %
