Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung eines Trampolins folgt dem Aufbau des Harmonisierten Systems bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 91 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
Zolltarifnummer: 9506 9190 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Trampolins hängt von Bauart, Größe und Ausstattung ab. Weicht Ihre Ware von der beschriebenen Beschaffenheit ab, nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trampolin
Der HS-Code für Trampolin lautet 9506.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.91.90.00.0.
Einreihung von Trampolin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Einreihung eines Trampolins sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sowie die besonderen Vorschriften des Kapitels 95 zu beachten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trampolin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungÜbungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen | 9506.91.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Sportgeräte und -ausrüstungen | 9506.99.90.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Trampolin (9506) ≠ Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trampolin bleibt die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trampolin (9506) ≠ andere Sportgeräte und -ausrüstungen (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trampolin bleibt die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben dem Hauptcode sind weitere Kapitel des Zolltarifs denkbar, wenn die Beschaffenheit oder Funktion abweicht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungÜbungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen | 9506.91.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Sportgeräte und -ausrüstungen | 9506.99.90.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trampolin ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trampolin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14565/23-1 | Trampolin, Durchmesser ca. 305 cm, zerlegt im Einzelverkaufskarton | 9506.91.90.00.0 |
| DE20767/14-1 | Trampolin, Durchmesser etwa 366 cm, mit Sicherheitsnetz | 9506.91.90.00.0 |
| DE20769/14-1 | Trampolin, Durchmesser etwa 244 cm | 9506.91.90.00.0 |
| DE20768/14-1 | Trampolin, Durchmesser etwa 305 cm | 9506.91.90.00.0 |
| DE20766/14-1 | Trampolin, Durchmesser etwa 430 cm | 9506.91.90.00.0 |
| DE24860/15-1 | Outdoor-Trampolin-Set | 9506.91.90.00.0 |
| DEB/1161/07-1 | Trampolin in Hüpfburg-Form, aufblasbar | 9506.91.90.00.0 |
| DEBTI41966/22-1 | Sprungtuch für Trampolin (Teil) | 9506.91.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittstaaten
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Trampolin
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Trampolin: Zollwert + Zollbetrag + Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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