Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus folgenden Hierarchieebenen zusammen:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6214 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
- Unterposition: 6214 90 - aus anderen Spinnstoffen
TARIC: 6214 9000 11 - aus Baumwolle
Zolltarifnummer: 6214 9000 19 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tuch
Der HS-Code für Tuch lautet 6214.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6214.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6214.90.00.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6214.90.00.19.0.
Einreihung von Tuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 6. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen 6214 (Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren) und der Unterpositionen 6214 90 (aus anderen Spinnstoffen) sowie der TARIC-Codes 6214 90 0019 (andere, nicht handgearbeitet).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tuch
Alternative Einreihung
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren – aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
anderes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
aus Wolle oder feinen Tierhaaren, nicht handgearbeitet
Alternative Einreihung
aus Baumwolle, handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tuch (6214) ≠ Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren – aus Gewirken oder Gestricken (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tuch (6214) ≠ anderes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tuch (6214) ≠ aus Wolle oder feinen Tierhaaren, nicht handgearbeitet (6214)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist möglich, wenn die Ware abweichende Eigenschaften aufweist:
Alternative Einreihung
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren – aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
anderes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
aus Wolle oder feinen Tierhaaren, nicht handgearbeitet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tuch ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tuch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner für Tuch
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Tuch mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden ebenfalls häufig nachgefragt und können bei der Einreihung helfen.
