Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6304.92.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 94046304
- Unterpositionandere630491
- Unterpositionaus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)630492
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Wandbehang
Der HS-Code für Baumwoll-Wandbehang lautet 6304.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6304.92.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6304.92.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6304.92.00.90.0.
Einreihung von Baumwoll-Wandbehang nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben der Hauptnummer können je nach Ausführung des Baumwoll-Wandbehangs andere Zolltarifnummern in Betracht kommen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Alternativen und Abgrenzungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Wandbehang
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungnach dem Batik-Verfahren handbedruckt | 6304.92.00.10.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungTeppich, gewebt, aus Baumwolle, konfektioniert | 5702.49.00.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungWandverkleidung aus parallel auf Unterlage aufgebrachten Garnen | 5905.00.10.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGardinen/Vorhänge aus Baumwolle | 6303.91.00.91.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baumwoll-Wandbehang (6304) ≠ nach dem Batik-Verfahren handbedruckt (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Wandbehang bleibt die Zolltarifnummer 6304.92.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Wandbehang (6304) ≠ Teppich, gewebt, aus Baumwolle, konfektioniert (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Wandbehang bleibt die Zolltarifnummer 6304.92.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Wandbehang (6304) ≠ Wandverkleidung aus parallel auf Unterlage aufgebrachten Garnen (5905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Wandbehang bleibt die Zolltarifnummer 6304.92.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern der Wandbehang nicht als Ware zur Innenausstattung (Kapitel 63) eingereiht werden kann, kommen folgende andere Kapitel oder Positionen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeppich, gewebt, aus Baumwolle, konfektioniert | 5702.49.00.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungWandverkleidung aus parallel auf Unterlage aufgebrachten Garnen | 5905.00.10.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Wandbehang (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18942/11-1 | Ware zur Innenausstattung, indisches Tuch/Dekoration, aus Geweben aus 100% Baumwolle, konfektioniert, dient zu Dekorationszwecken als Wandbehang oder Bettüberwurf | 6304.92.00.90.0 |
| DEF/872/08-1 | Ware zur Innenausstattung, Deko-Fischernetz, aus Baumwollgarnen, zu Dekorationszwecken an der Wand | 6304.92.00.90.0 |
| DE13543/17-1 | Ware zur Innenausstattung, Dekoüberwurf, aus Baumwollsamt-Geweben | 6304.92.00.90.0 |
| DEF/3662/08-1 | Sofaüberwurf aus Baumwollgeweben, konfektioniert | 6304.92.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Baumwoll-Wandbehang
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Baumwoll-Wandbehang mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Textilien mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.