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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Absatzschuh: 6403.91.18.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Absatzschuh (6403.91.18.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Absatzschuh unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Absatzschuh Produktbild

Für die korrekte Einreihung eines Absatzschuhs sind Material des Oberteils, Absatzhöhe und Knöchelbedeckung entscheidend. Je nach Ausführung kommen andere Zolltarifnummern in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Absatzschuh beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen. Nachfolgend ist der vollständige Pfad von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer dargestellt.

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6403 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  • Unterposition: 6403 91 - andere Schuhe
  • Unterposition: 6403 91 - den Knöchel bedeckend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9111 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9111 - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9113 - 24|cm oder mehr
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9116 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9118 - für Frauen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6403 9118 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Absatzschuh

Der HS-Code für Absatzschuh lautet 6403.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.91.18. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.91.18.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.91.18.90.0.

Einreihung von Absatzschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Absatzschuh

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere (für Pumps mit Textiloberteil, z.B. vZTA DE20914/12-1, DE16706/13-1, DE16707/13-1 – Drittlandszollsatz 16,9%)

Alternative Einreihung

6403.99.11.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder und Oberteil aus Leder, andere Schuhe, nicht den Knöchel bedeckend, Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen, mit Absatz >3 cm

Alternative Einreihung

6402.99.98.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere, für Frauen (vZTA DEBTI46063/24-1 – Pumps mit Kunststoffoberteil, nicht knöchelbedeckend)

Alternative Einreihung

6402.91.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, den Knöchel bedeckend (vZTA DEBTI8474/24-1 – Plateau-Pumps aus Kunststoff)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Absatzschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere (für Pumps mit Textiloberteil, z.B. vZTA DE20914/12-1, DE16706/13-1, DE16707/13-1 – Drittlandszollsatz 16,9%) (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Absatzschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.18.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Absatzschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder und Oberteil aus Leder, andere Schuhe, nicht den Knöchel bedeckend, Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen, mit Absatz >3 cm (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Absatzschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.18.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Absatzschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere, für Frauen (vZTA DEBTI46063/24-1 – Pumps mit Kunststoffoberteil, nicht knöchelbedeckend) (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Absatzschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.18.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere (für Pumps mit Textiloberteil, z.B. vZTA DE20914/12-1, DE16706/13-1, DE16707/13-1 – Drittlandszollsatz 16,9%)

Alternative Einreihung

6403.99.11.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder und Oberteil aus Leder, andere Schuhe, nicht den Knöchel bedeckend, Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen, mit Absatz >3 cm

Alternative Einreihung

6402.99.98.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere, für Frauen (vZTA DEBTI46063/24-1 – Pumps mit Kunststoffoberteil, nicht knöchelbedeckend)

Alternative Einreihung

6402.91.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, den Knöchel bedeckend (vZTA DEBTI8474/24-1 – Plateau-Pumps aus Kunststoff)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Absatzschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Absatzschuh (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI9241/24-16403.91.18.90.0
Pumps, Damenschuhe mit ca. 6,5 cm Blockabsatz, Lederoberteil, den Knöchel bedeckend, Innensohle >24 cm, für Frauen
DE20914/12-16404.19.90.00.0
Pumps mit ca. 13 cm hohem Absatz, Oberteil aus Spinnstoff
DE16706/13-16404.19.90.00.0
Freizeitschuhe (Pumps) mit ca. 11,5 cm hohem Absatz, Oberteil aus Spinnstoff
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Absatzschuhe

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Absatzschuh. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Absatzschuhe

Welche Zolltarifnummer hat Absatzschuh?

Die Zolltarifnummer für einen klassischen Absatzschuh (Pumps, High-Heel) aus Leder mit Absatz über 3 cm, knöchelbedeckend und Innensohle ≥24 cm lautet 6403.91.18.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Damenschuhe mit Lederoberteil und Laufsohle aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder.

Welchen HS-Code hat Absatzschuh?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Absatzschuhe aus Leder, die den Knöchel bedecken, ist 640391. Dieser 6-stellige Code ist international gültig und wird in der EU durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC weiter untergliedert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Absatzschuh?

Der Drittlandszollsatz für Absatzschuhe der Zolltarifnummer 6403.91.18.90.0 beträgt 8 % des Zollwerts. Für Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen (Textil) unter 6404.19.90.00.0 gilt ein höherer Satz von 16,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich Absatzschuh zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Absatzschuhs hängt vom Obermaterial ab: Leder (6403), Textil (6404) oder Kunststoff (6402). Eine Alternative bei Textiloberteil ist 6404.19.90.00.0 mit 16,9 % Zollsatz. Bei Kunststoffoberteil kommt 6402.99.98.00.0 oder 6402.91.90.00.0 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Absatzschuh verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Absatzschuh?

Ja, für Absatzschuhe der Position 6403 gelten Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Verbot), Robbenerzeugnisse (weitgehend verboten) sowie CITES-Bestimmungen für geschützte Tierarten. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Einfuhr beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Absatzschuh?

Die vollständige Zolltarifnummer für Absatzschuh ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.91.18.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (640391), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (64039118) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6403911890) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Absatzschuh?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) bleibt meist stabil, aber die nationale Untergliederung kann angepasst werden. Aktuelle Änderungen sind über die TARIC-Datenbank der EU-Kommission abrufbar.

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