Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen. Nachfolgend ist der vollständige Pfad von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer dargestellt.
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelSCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON64
- PositionSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder6403
- Unterpositionandere Schuhe640391
- Unterpositionden Knöchel bedeckend640391
- Kombinierte Nomenklaturandere64039111
- Kombinierte Nomenklaturden Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von64039111
- Kombinierte Nomenklatur24 cm oder mehr64039113
- Kombinierte Nomenklaturandere64039116
- Kombinierte Nomenklaturfür Frauen64039118
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Absatzschuh
Der HS-Code für Absatzschuh lautet 6403.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.91.18. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.91.18.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.91.18.90.0.
Einreihung von Absatzschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Absatzschuh
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere (für Pumps mit Textiloberteil, z.B. vZTA DE20914/12-1, DE16706/13-1, DE16707/13-1 – Drittlandszollsatz 16,9%) | 6404.19.90.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder und Oberteil aus Leder, andere Schuhe, nicht den Knöchel bedeckend, Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen, mit Absatz >3 cm | 6403.99.11.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere, für Frauen (vZTA DEBTI46063/24-1 – Pumps mit Kunststoffoberteil, nicht knöchelbedeckend) | 6402.99.98.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, den Knöchel bedeckend (vZTA DEBTI8474/24-1 – Plateau-Pumps aus Kunststoff) | 6402.91.90.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Absatzschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere (für Pumps mit Textiloberteil, z.B. vZTA DE20914/12-1, DE16706/13-1, DE16707/13-1 – Drittlandszollsatz 16,9%) (6404) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Absatzschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.18.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Absatzschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder und Oberteil aus Leder, andere Schuhe, nicht den Knöchel bedeckend, Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen, mit Absatz >3 cm (6403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Absatzschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.18.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Absatzschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere, für Frauen (vZTA DEBTI46063/24-1 – Pumps mit Kunststoffoberteil, nicht knöchelbedeckend) (6402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Absatzschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.18.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Absatzschuh (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI9241/24-1 | Pumps, Damenschuhe mit ca. 6,5 cm Blockabsatz, Lederoberteil, den Knöchel bedeckend, Innensohle >24 cm, für Frauen | 6403.91.18.90.0 |
| DE20914/12-1 | Pumps mit ca. 13 cm hohem Absatz, Oberteil aus Spinnstoff | 6404.19.90.00.0 |
| DE16706/13-1 | Freizeitschuhe (Pumps) mit ca. 11,5 cm hohem Absatz, Oberteil aus Spinnstoff | 6404.19.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Absatzschuhe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Absatzschuh. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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