Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie für USB-Kartenleser beginnt auf Abschnittsebene und führt über Kapitel, Position und Unterposition bis zur vollständigen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen8471
- UnterpositionSpeichereinheiten847170
- Kombinierte Nomenklaturandere84717030
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Usb-Kartenleser
Der HS-Code für Usb-Kartenleser lautet 8471.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.70.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.70.98.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.70.98.00.0.
Einreihung von Usb-Kartenleser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von USB-Kartenlesern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3a (spezifischere Beschreibung geht vor). Ein USB-Kartenleser ist als Speichereinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen nach Position 8471 einzureihen, da er Daten in systemverwendbarer Form liefert und unmittelbar an eine ADVM angeschlossen werden kann. Die Unterposition 8471.70 (Speichereinheiten) ist spezifischer als die Auffangposition 8471.80 (andere Einheiten).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Usb-Kartenleser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen | 8471.80.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (Speichereinheiten) | 8471.70.98.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Usb-Kartenleser (8471) ≠ andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Usb-Kartenleser bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.98.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Usb-Kartenleser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17642/20-1 | USB 2.0 3-in-1 Speicherkartenleser | 8471.70.98.00.0 |
| DEBTI63170/17-1 | Poppstar USB 3.0 Cardreader (Art.Nr. 1007711) | 8471.70.98.00.0 |
| DEBTI45748/18-1 | Kartenlesegerät in USB-Stick-Form | 8471.70.98.00.0 |
| DE19304/15-1 | Speichermedienlese- und -schreibgerät (Art.Nr. 1007711) | 8471.70.98.00.0 |
| DE19579/15-1 | Speichermedienlese- und -schreibgerät (Art.Nr. 1007711) | 8471.70.98.00.0 |
| DE8755/17-1 | Speichereinheit 98070 Cardreader EXT | 8471.70.98.00.0 |
| DE3217/17-1 | USB 3.0 All-in-One Kartenleser | 8471.70.98.00.0 |
| DE7408/17-1 | Speichereinheit für CFast-Speicherkarten | 8471.70.98.00.0 |
| DEM/851/09-1 | USB Lese-/schreibgerät für Halbleiter-Aufzeichnungsträger | 8471.70.98.00.0 |
| DE4883/13-1 | USB-Kartenlesegerät all-in-one (Hub+Kartenleser) | 8471.70.98.00.0 |
| DEBTI2342/20-1 | USB-C Hub mit Kartenleser | 8471.70.98.00.0 |
| DEBTI4382/23-1 | USB 2-Port Hub with Card Readers | 8471.70.98.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für USB-Kartenleser
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren USB-Kartenleser. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Besondere Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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