Zum Hauptinhalt springen
Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Usb-Kartenleser: 8471.70.98.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Usb-Kartenleser (8471.70.98.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Usb-Kartenleser unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Usb-Kartenleser Produktbild

Für Usb-Kartenleser sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Usb-Kartenleser beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Hierarchie für USB-Kartenleser beginnt auf Abschnittsebene und führt über Kapitel, Position und Unterposition bis zur vollständigen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8471 70 - Speichereinheiten
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8471 7030 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 7098 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung eines USB-Kartenlesers hängt von der genauen Ausführung ab. Bei kombinierten Geräten (z. B. USB-Hub mit Kartenleser) kann abweichend die Position 8471.80 in Betracht kommen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um eine verbindliche Einreihung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Usb-Kartenleser

Der HS-Code für Usb-Kartenleser lautet 8471.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.70.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.70.98.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.70.98.00.0.

Einreihung von Usb-Kartenleser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von USB-Kartenlesern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3a (spezifischere Beschreibung geht vor). Ein USB-Kartenleser ist als Speichereinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen nach Position 8471 einzureihen, da er Daten in systemverwendbarer Form liefert und unmittelbar an eine ADVM angeschlossen werden kann. Die Unterposition 8471.70 (Speichereinheiten) ist spezifischer als die Auffangposition 8471.80 (andere Einheiten).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Usb-Kartenleser

Alternative Einreihung

8471.80.00.00.0 0 %

andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Alternative Einreihung

8471.70.98.00.0 0 %

andere (Speichereinheiten)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Usb-Kartenleser (8471) ≠ andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Usb-Kartenleser bleibt die Zolltarifnummer 8471.70.98.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können folgende Codes aus anderen Kapiteln oder Positionen in Betracht gezogen werden, wenn die Ware abweichende Merkmale aufweist:

Alternative Einreihung

8471.80.00.00.0 0 %

andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Usb-Kartenleser ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Usb-Kartenleser (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17642/20-18471.70.98.00.0
USB 2.0 3-in-1 Speicherkartenleser
DEBTI63170/17-18471.70.98.00.0
Poppstar USB 3.0 Cardreader (Art.Nr. 1007711)
DEBTI45748/18-18471.70.98.00.0
Kartenlesegerät in USB-Stick-Form
DE19304/15-18471.70.98.00.0
Speichermedienlese- und -schreibgerät (Art.Nr. 1007711)
DE19579/15-18471.70.98.00.0
Speichermedienlese- und -schreibgerät (Art.Nr. 1007711)
DE8755/17-18471.70.98.00.0
Speichereinheit 98070 Cardreader EXT
DE3217/17-18471.70.98.00.0
USB 3.0 All-in-One Kartenleser
DE7408/17-18471.70.98.00.0
Speichereinheit für CFast-Speicherkarten
DEM/851/09-18471.70.98.00.0
USB Lese-/schreibgerät für Halbleiter-Aufzeichnungsträger
DE4883/13-18471.70.98.00.0
USB-Kartenlesegerät all-in-one (Hub+Kartenleser)
DEBTI2342/20-18471.70.98.00.0
USB-C Hub mit Kartenleser
DEBTI4382/23-18471.70.98.00.0
USB 2-Port Hub with Card Readers
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für USB-Kartenleser

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren USB-Kartenleser. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Besondere Exportmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für USB-Kartenleser

Welche Zolltarifnummer hat USB-Kartenleser?

Die zolltarifliche Einreihung für einen USB-Kartenleser erfolgt unter der Zolltarifnummer 8471.70.98.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 8471.70 (Speichereinheiten), der Kombinierten Nomenklatur 8471.7098 und dem TARIC-Code 8471.709800 zusammen. Die Einreihung als Speichereinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen ist durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat USB-Kartenleser?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen USB-Kartenleser lautet 8471.70. Dieser 6-stellige Code umfasst Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur führt zur 8-stelligen KN 8471.7098 und schließlich zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer 8471.70.98.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für USB-Kartenleser?

Der Drittlandszollsatz für USB-Kartenleser der Zolltarifnummer 8471.70.98.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich wird jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert erhoben. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) gilt ebenfalls ein Zollsatz von 0 %.

Wie unterscheidet sich USB-Kartenleser zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines USB-Kartenlesers erfolgt vor allem zu anderen Speichereinheiten wie Zentralspeichern (8471.70.20), Plattenspeichern (8471.70.30) oder Bandspeichern (8471.70.80). Eine Alternative zur Einreihung als Speichereinheit ist die Position 8471.80 (andere Einheiten), die für kombinierte Geräte wie USB-Hubs mit integriertem Kartenleser ohne charakterbestimmenden Bestandteil herangezogen wird. Für reine Kartenleser ohne Hub-Funktion ist jedoch die spezifischere Unterposition 8471.70.98.00.0 korrekt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für USB-Kartenleser verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Daher ist es wichtig, die richtige 11-stellige Zolltarifnummer 8471.70.98.00.0 für USB-Kartenleser zu verwenden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für USB-Kartenleser?

Für USB-Kartenleser der Zolltarifnummer 8471.70.98.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, und es sind keine Antidumping- oder Schutzmaßnahmen bekannt. Allerdings unterliegen USB-Kartenleser als elektronische Geräte der Einhaltung der EU-Richtlinien (CE-Kennzeichnung, RoHS, WEEE). Für den Export ist eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich, da die Ware potenziell doppelt verwendbar ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für USB-Kartenleser?

Die vollständige Zolltarifnummer für USB-Kartenleser ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.70.98.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8471.70), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8471.7098) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8471.709800) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für USB-Kartenleser?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für USB-Kartenleser ist die Einreihung unter 8471.70.98.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn sich die technische Ausführung des Produkts ändert (z. B. Integration von Hub-Funktionen). Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Lassen Sie Ihre USB-Kartenleser in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihren USB-Kartenleser zu ermitteln. Geben Sie einfach die Produktdetails ein und erhalten Sie sofort eine verbindliche Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer