Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Batterie-Tester leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionOszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen9030
- Unterpositionandere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung (ausgenommen solche zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen)903031
- Unterpositionandere, ohne Registriervorrichtung903033
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Batterie-tester
Der HS-Code für Batterie-tester lautet 9030.33 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9030.33.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9030.33.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9030.33.70.00.0.
Einreihung von Batterie-tester nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Batterie-Tester dienen der Messung von Spannung und Ladezustand von Batterien (Primär- oder Sekundärzellen). Sie arbeiten typischerweise mit analoger Zeigeranzeige, LC-Display oder LED-Reihe und verfügen über keine Registriervorrichtung. Die Waren sind spezialisierte Spannungsprüfer und fallen daher unter die Unterposition 9030.33.70.00.0 als „andere Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ohne Registriervorrichtung“.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Batterie-tester
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere, mit Registriervorrichtung – für Batterietester mit eingebauter Datenaufzeichnungsfunktion | 9030.39.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere, mit Registriervorrichtung | 9030.39.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Batterie-tester (9030) ≠ andere, mit Registriervorrichtung – für Batterietester mit eingebauter Datenaufzeichnungsfunktion (9030) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Batterie-tester bleibt die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Batterie-tester (9030) ≠ andere, mit Registriervorrichtung (9030) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Batterie-tester bleibt die Zolltarifnummer 9030.33.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Batterie-tester (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI15678/24-1 | Batterie-Tester mit LC-Display, Messung der Kapazität von 12V/24V/36V/48V-Batterien | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI38030/20-1 | Batterie-Tester mit LC-Display, gleicher Aufbau wie DEBTI15678/24-1 | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI22154/22-1 | LCD-Batterie-Tester für 0,2V bis 10,5V | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI22152/22-1 | Analog-Batterietester für Ladezustandsprüfung und Durchgangsprüfung | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI20855/20-1 | Batterietester mit 6 LED, für 12V Kfz-Batterien | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI14798/23-1 | Kfz-Batterietester mit LC-Display, 6V/12V | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI28669/23-1 | Analoger Batteriebelastungsprüfer (100A), 6V/12V Blei-Säure | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI61736/19-1 | Kfz-Batterietester, Spannungsmessung | 9030.33.70.00.0 |
| DEBTI49626/20-1 | Hörgerätebatterietester, LC-Display | 9030.33.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Batterie-Tester
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Batterie-Tester. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
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