Hierarchie der Zolltarifnummer
Von der Position zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer: Der Weg durch das Harmonisierte System, die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8523 - Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels|37
- Unterposition: 8523 51 - Halbleiter-Aufzeichnungsträger
- Unterposition: 8523 51 - nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
Zolltarifnummer: 8523 5110 00 0 - ohne Aufzeichnung
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für USB-Sticks ohne vorab gespeicherte Daten. Voraufgezeichnete Sticks können abweichend eingereiht werden. Bei Unklarheiten nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für USB-Stick
Der HS-Code für USB-Stick lautet 8523.51 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8523.51.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8523.51.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8523.51.10.00.0.
Einreihung von USB-Stick nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des USB-Sticks folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. AV 1 bestimmt, dass der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen maßgeblich ist. AV 6 legt fest, dass für die Einreihung in Unterpositionen die gleichen Regeln gelten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für USB-Stick
USB-Stick wird ohne vorgespeicherte Daten geliefert (Handelsnormalfall)
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, ohne Aufzeichnung (USB-Sticks, SSD-Module)
USB-Stick ist mit Daten, Software oder Medieninhalten bespielt
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, andere (mit Aufzeichnung)
USB-Stick enthält ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbuch)
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen mit ausschließlich Hörbuchinhalten
Nur der isolierte Flash-Speicherchip ohne Controller und ohne USB-Gehäuse
Flash-E²PROMs (NAND-Flash-Chip), Speicherkapazität bis 512 Mbit
Nur der isolierte Flash-Speicherchip ohne Controller und ohne USB-Gehäuse
Flash-E²PROMs (NAND-Flash-Chip), Speicherkapazität über 512 Mbit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
USB-Stick (8523) ≠ Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, andere (mit Aufzeichnung) (8523)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: USB-Stick ist mit Daten, Software oder Medieninhalten bespielt. Für USB-Stick bleibt die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
USB-Stick (8523) ≠ Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen mit ausschließlich Hörbuchinhalten (8523)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: USB-Stick enthält ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbuch). Für USB-Stick bleibt die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
USB-Stick (8523) ≠ Flash-E²PROMs (NAND-Flash-Chip), Speicherkapazität bis 512 Mbit (8542)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nur der isolierte Flash-Speicherchip ohne Controller und ohne USB-Gehäuse. Für USB-Stick bleibt die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein USB-Stick ist ein fertiges elektrotechnisches Erzeugnis. Reine Speicherbausteine als elektronische Bauteile fallen in ein anderes Kapitel.
USB-Stick ist mit Daten, Software oder Medieninhalten bespielt
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, andere (mit Aufzeichnung)
USB-Stick enthält ausschließlich die Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches (Hörbuch)
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen mit ausschließlich Hörbuchinhalten
Nur der isolierte Flash-Speicherchip ohne Controller und ohne USB-Gehäuse
Flash-E²PROMs (NAND-Flash-Chip), Speicherkapazität bis 512 Mbit
Nur der isolierte Flash-Speicherchip ohne Controller und ohne USB-Gehäuse
Flash-E²PROMs (NAND-Flash-Chip), Speicherkapazität über 512 Mbit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für USB-Stick ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von USB-Stick (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für USB-Sticks
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren USB-Stick. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
USB-Sticks können als Dual-Use-Güter eingestuft werden, wenn sie für den Einsatz in militärischen oder sicherheitsrelevanten Systemen bestimmt sind. In diesem Fall ist eine Genehmigung erforderlich. Mehr erfahren →
Weitere Produkte aus Unterhaltungselektronik
Nachfolgende Produkte sind zolltariflich verwandt oder als Alternative zu prüfen.
