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Haushalt & KücheKapitel 96Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vakuumbecher: 9617.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vakuumbecher (9617.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Vakuumbecher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Vakuumbecher Produktbild

Vakuumbecher sind doppelwandige, vakuumisolierte Trinkbecher aus Edelstahl mit Deckel. Die genaue Einreihung hängt von der Vakuum-Isolierung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9617 0000 00 0 - Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 ist für Vakuumbecher mit Vakuum-Isolierung korrekt. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten → für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vakuumbecher

Der HS-Code für Vakuumbecher lautet 9617.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9617.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9617.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9617.00.00.00.0.

Einreihung von Vakuumbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Vakuumbechern erfolgt nach Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1). Danach ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorbemerkungen maßgebend. Position 9617 erfasst ausdrücklich Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter. Vakuumbecher mit doppelwandiger Vakuum-Isolierung fallen unter diesen Wortlaut.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vakuumbecher

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGlaskolben für Vakuum-Isolierflaschen - fertig7020.00.08.00.0 6,7 %
Alternative EinreihungGlaskolben für Vakuum-Isolierflaschen - unfertig7020.00.07.00.0 6,7 %
Alternative EinreihungKunststoffschüsseln3924.10.00.90.0 6,7 %
Alternative EinreihungTrinkgläser aus vorgespanntem Glas7013.37.10.00.0 6,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Vakuumbecher (9617) ≠ Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen - fertig (7020)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vakuumbecher bleibt die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Vakuumbecher (9617) ≠ Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen - unfertig (7020)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vakuumbecher bleibt die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Vakuumbecher (9617) ≠ Kunststoffschüsseln (3924)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vakuumbecher bleibt die Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGlaskolben für Vakuum-Isolierflaschen - fertig7020.00.08.00.0 6,7 %
Alternative EinreihungGlaskolben für Vakuum-Isolierflaschen - unfertig7020.00.07.00.0 6,7 %
Alternative EinreihungKunststoffschüsseln3924.10.00.90.0 6,7 %
Alternative EinreihungTrinkgläser aus vorgespanntem Glas7013.37.10.00.0 6,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vakuumbecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vakuumbecher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI19504/21-1doppelwandiger Thermobecher, Edelstahl, Vakuum, mit Kunststoffdeckel9617.00.00.00.0
DEBTI59767/24-1Thermobecher mit Griff, doppelwandig Edelstahl, Vakuum9617.00.00.00.0
DEBTI32201/21-1Isolierbecher Office, Edelstahl mit Kunststoffummantelung, Vakuum9617.00.00.00.0
DEBTI13883/24-1Trinkbecher, doppelwandig Edelstahl, 430 ml, Vakuum9617.00.00.00.0
DEBTI56008/19-1Vakuum-Isolierbehälter Trinkbecher, Edelstahl, Klappverschluss9617.00.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,7 %Drittlandszoll
USA6,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Vakuumbecher aus einem Drittland.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vakuumbecher

Welche Zolltarifnummer hat Vakuumbecher?

Vakuumbecher werden unter der Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter. Die Einreihung gilt für doppelwandige Edelstahlbecher mit Vakuum-Isolierung, unabhängig von Form oder Deckelart.

Welchen HS-Code hat Vakuumbecher?

Der HS-Code für Vakuumbecher lautet 961700. Er umfasst Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter. Auf dieser 6-stelligen Ebene werden alle Vakuum-Isolierbehälter zusammengefasst, unabhängig von Material oder konkreter Ausführung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vakuumbecher?

Der Drittlandszollsatz für Vakuumbecher der Zolltarifnummer 9617.00.00.00.0 beträgt 6,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Vakuumbecher zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt zur Position 7020 (Glaskolben) und 3924 (Kunststoffschüsseln). Eine Alternative wäre die Einreihung als Glaskolben, wenn die Ware nur ein Teil und kein kompletter Becher ist. Die Vakuum-Isolierung ist das entscheidende Merkmal.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vakuumbecher verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann eine Steuerstraftat vorliegen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für die rechtssichere Abwicklung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vakuumbecher?

Für Vakuumbecher gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Zollaussetzung für Waren, die für den Bau von Wasserfahrzeugen oder Bohrplattformen bestimmt sind (0 % Zoll). Für die Ausfuhr kann eine Genehmigung nach Dual-Use-Verordnung erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vakuumbecher?

Die vollständige Zolltarifnummer für Vakuumbecher ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9617.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (961700), der 8-stelligen KN (96170000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9617000000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Vakuumbecher?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 9617 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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