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Bau & InstallationKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff: 3921.13.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff (3921.13.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Verbundwerkstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Verbundwerkstoff Produktbild

Verbundwerkstoffe bestehen aus zwei oder mehreren Komponenten. Die Einreihung richtet sich nach dem Stoff, der der Ware ihr wesentliches Gepräge gibt. Bei Gleichrangigkeit gilt die zuletzt genannte Position (AV 3c). Alle Möglichkeiten im Überblick →

Verbundwerkstoff beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3921 - Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3921 11 - aus Zellkunststoff
  • Unterposition: 3921 13 - aus Polyurethanen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3921 1390 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Verbundwerkstoffen hängt entscheidend von der genauen Materialzusammensetzung ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine erste Einschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff

Der HS-Code für Verbundwerkstoff lautet 3921.13 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3921.13.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3921.13.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3921.13.90.00.0.

Einreihung von Verbundwerkstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Verbundwerkstoffe sind die AV 3b und AV 3c maßgeblich. AV 3b bestimmt, dass die Einreihung nach dem Stoff erfolgt, der der Ware ihr wesentliches Gepräge verleiht. Lässt sich dieser nicht eindeutig ermitteln, greift AV 3c: die zuletzt im Zolltarif genannte Position ist maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff

Alternative Einreihung

3921.90.10.90.0 6,5 %

glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder Poly(butylenterephthalat) - für GFK-Verbundplatten ohne Schaumkern

Alternative Einreihung

3921.90.55.90.0 6,5 %

andere Platten aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen - für Carbonfaser-Verbundwerkstoffe

Alternative Einreihung

6809.11.00.00.0 6,5 %

Gipsplatten, nicht verziert - für Gips-basierte Verbundplatten

Alternative Einreihung

6806.90.00.00.0 6,5 %

andere Waren aus mineralischen Stoffen

Alternative Einreihung

7308.90.51.00.0 6,5 %

Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Verbundwerkstoff (3921) ≠ glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder Poly(butylenterephthalat) - für GFK-Verbundplatten ohne Schaumkern (3921)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verbundwerkstoff bleibt die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Verbundwerkstoff (3921) ≠ andere Platten aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen - für Carbonfaser-Verbundwerkstoffe (3921)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verbundwerkstoff bleibt die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Verbundwerkstoff (3921) ≠ Gipsplatten, nicht verziert - für Gips-basierte Verbundplatten (6809)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verbundwerkstoff bleibt die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptposition 3921 können auch andere Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

3921.90.10.90.0 6,5 %

glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder Poly(butylenterephthalat) - für GFK-Verbundplatten ohne Schaumkern

Alternative Einreihung

3921.90.55.90.0 6,5 %

andere Platten aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen - für Carbonfaser-Verbundwerkstoffe

Alternative Einreihung

6809.11.00.00.0 6,5 %

Gipsplatten, nicht verziert - für Gips-basierte Verbundplatten

Alternative Einreihung

6806.90.00.00.0 6,5 %

andere Waren aus mineralischen Stoffen

Alternative Einreihung

7308.90.51.00.0 6,5 %

Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Verbundwerkstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/954/08-13921.13.90.00.0
Sandwichverbundplatte GFK/PUR-Schaum/GFK
DEHH/17/06-13921.13.90.00.0
GFK-Verbundelement, PUR-Hartschaumkern mit GFK-Deckschichten
DEHH/27/06-13921.13.90.00.0
GFK-Verbundelement (identisch DEHH/17/06-1)
DEHH/37/06-13921.13.90.00.0
GFK-Verbundelement mit Holzdekor
DEHH/16/06-13921.13.90.00.0
HPL-Verbundelement
DEHH/15/06-13921.13.90.00.0
HPL-Verbundelement
DEBTI2858/23-13921.13.90.00.0
Leichtstoffplatte/Sandwichplatte mit PUR-Schaumkern und Papierdeckschichten
DEBTI2885/23-13921.13.90.00.0
Sandwichplatte mit Deckschichten aus Papier
DEBTI3307/18-13921.13.90.00.0
Sandwichplatte mit Papierdeckschichten und Schutzfolie
DEBTI3303/18-13921.13.90.00.0
Sandwichplatte mit Kartondeckschichten und Schutzfolie
DEF/1604/05-13921.13.90.00.0
Gipskarton-Polystyrol-Verbundplatte (AV 3c)
DEF/423/07-13921.13.90.00.0
Mineralfaserplatten mit Folienkaschierung
DEBTI20641/22-13921.13.90.00.0
GFK-Wand- und Deckensysteme aus Alkydharz
DE17562/14-13921.13.90.00.0
Kohlefaserplatte mit Epoxidharz
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Verbundwerkstoff

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Verbundwerkstoff.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Verbundwerkstoffe

Welche Zolltarifnummer hat Verbundwerkstoff?

Die zolltarifliche Einreihung von Verbundwerkstoff erfolgt unter der Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0. Diese Nummer gilt für Platten aus Zellkunststoff auf Polyurethanbasis, die als Verbundwerkstoff ausgeführt sind. Maßgeblich ist das charakterbestimmende Material nach AV 3b.

Welchen HS-Code hat Verbundwerkstoff?

Der HS-Code für Verbundwerkstoff lautet 392113. Er umfasst Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, speziell aus Zellkunststoff auf Polyurethanbasis. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 bilden den international harmonisierten HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Verbundwerkstoff?

Der Drittlandszollsatz für Verbundwerkstoff unter der Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Verbundwerkstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Verbundwerkstoff erfolgt nach dem charakterbestimmenden Material. Eine Alternative ist die Einreihung als GFK-Platte unter 3921.90.10.90.0, wenn kein Schaumkern vorliegt. Bei mineralischen Verbundplatten kommt Kapitel 68 in Betracht. Die Abgrenzung erfordert eine genaue Analyse der Materialzusammensetzung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Verbundwerkstoff?

Ja, für Verbundwerkstoffe aus Polyurethan-Schaum mit Treibgasen besteht eine Einfuhrkontrolle für fluorierte Treibhausgase (F-Gase, Code 724). Zudem gelten Ausfuhrkontrollen für ozonabbauende Stoffe (Code 725) und F-Gase (Code 765). Bei Verwendung in Luftfahrzeugen oder Schiffen sind Zollaussetzungen möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff lautet 3921.13.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 392113, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 39211390 und dem 10-stelligen TARIC-Code 3921139000 zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Verbundwerkstoff?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Verbundwerkstoff unter 3921.13.90.00.0 sind in den letzten Jahren keine Änderungen bekannt. Dennoch sollte die Aktualität regelmäßig geprüft werden, insbesondere bei Neubewertungen durch die EU-Kommission.

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