Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen3921
- Unterpositionaus Zellkunststoff392111
- Unterpositionaus Polyurethanen392113
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff
Der HS-Code für Verbundwerkstoff lautet 3921.13 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3921.13.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3921.13.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3921.13.90.00.0.
Einreihung von Verbundwerkstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Verbundwerkstoffe sind die AV 3b und AV 3c maßgeblich. AV 3b bestimmt, dass die Einreihung nach dem Stoff erfolgt, der der Ware ihr wesentliches Gepräge verleiht. Lässt sich dieser nicht eindeutig ermitteln, greift AV 3c: die zuletzt im Zolltarif genannte Position ist maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Verbundwerkstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungglasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder Poly(butylenterephthalat) - für GFK-Verbundplatten ohne Schaumkern | 3921.90.10.90.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Platten aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen - für Carbonfaser-Verbundwerkstoffe | 3921.90.55.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungGipsplatten, nicht verziert - für Gips-basierte Verbundplatten | 6809.11.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus mineralischen Stoffen | 6806.90.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungVerbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage | 7308.90.51.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Verbundwerkstoff (3921) ≠ glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder Poly(butylenterephthalat) - für GFK-Verbundplatten ohne Schaumkern (3921) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verbundwerkstoff bleibt die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Verbundwerkstoff (3921) ≠ andere Platten aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen - für Carbonfaser-Verbundwerkstoffe (3921) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verbundwerkstoff bleibt die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Verbundwerkstoff (3921) ≠ Gipsplatten, nicht verziert - für Gips-basierte Verbundplatten (6809) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verbundwerkstoff bleibt die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptposition 3921 können auch andere Kapitel in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGipsplatten, nicht verziert - für Gips-basierte Verbundplatten | 6809.11.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus mineralischen Stoffen | 6806.90.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungVerbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage | 7308.90.51.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Verbundwerkstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/954/08-1 | Sandwichverbundplatte GFK/PUR-Schaum/GFK | 3921.13.90.00.0 |
| DEHH/17/06-1 | GFK-Verbundelement, PUR-Hartschaumkern mit GFK-Deckschichten | 3921.13.90.00.0 |
| DEHH/27/06-1 | GFK-Verbundelement (identisch DEHH/17/06-1) | 3921.13.90.00.0 |
| DEHH/37/06-1 | GFK-Verbundelement mit Holzdekor | 3921.13.90.00.0 |
| DEHH/16/06-1 | HPL-Verbundelement | 3921.13.90.00.0 |
| DEHH/15/06-1 | HPL-Verbundelement | 3921.13.90.00.0 |
| DEBTI2858/23-1 | Leichtstoffplatte/Sandwichplatte mit PUR-Schaumkern und Papierdeckschichten | 3921.13.90.00.0 |
| DEBTI2885/23-1 | Sandwichplatte mit Deckschichten aus Papier | 3921.13.90.00.0 |
| DEBTI3307/18-1 | Sandwichplatte mit Papierdeckschichten und Schutzfolie | 3921.13.90.00.0 |
| DEBTI3303/18-1 | Sandwichplatte mit Kartondeckschichten und Schutzfolie | 3921.13.90.00.0 |
| DEF/1604/05-1 | Gipskarton-Polystyrol-Verbundplatte (AV 3c) | 3921.13.90.00.0 |
| DEF/423/07-1 | Mineralfaserplatten mit Folienkaschierung | 3921.13.90.00.0 |
| DEBTI20641/22-1 | GFK-Wand- und Deckensysteme aus Alkydharz | 3921.13.90.00.0 |
| DE17562/14-1 | Kohlefaserplatte mit Epoxidharz | 3921.13.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Verbundwerkstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Verbundwerkstoff.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Verbundwerkstoff eingeführt oder sind zolltariflich verwandt.