Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Video-Prozessor durchläuft im Zolltarif folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8543 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
Kombinierte Nomenklatur: 8543 7090 - andere
Zolltarifnummer: 8543 7090 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Video-Prozessoren unterliegen der Einfuhrkontrolle (Code 714) und können bei bestimmter Ausführung als Folter- oder Repressionsgüter (Code 705) ein Einfuhrverbot auslösen. Für die Ausfuhr ist eine Dual-Use-Genehmigung (Code 478) möglich. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um Ihren konkreten Video-Prozessor zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Video-Prozessor
Der HS-Code für Video-Prozessor lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.
Einreihung von Video-Prozessor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 8543, da der Video-Prozessor eine eigenständige elektrische Maschine mit eigener Funktion ist, die in keiner spezifischeren Position des Kapitels 85 genannt wird. AV 3 a (spezifischste Warenbenennung) scheidet aus, weil der Video-Prozessor nicht als Monitor (8528), Datenverarbeitungsmaschine (8471) oder Ton-/Bildaufzeichnungsgerät (8519–8522) einzureihen ist – die kennzeichnende Haupttätigkeit ist die reine Signalverarbeitung. AV 6 überführt in die zutreffenden Unterpositionen des internationalen und EU-Rechts.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Video-Prozessor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungElektronisches Steuergerät eines 360-Grad-Anzeigesystems für das Fahrzeugumfeld – enthält Videoprozessor, aber spezifisch für Kfz (Kapitel 87) | 8543.70.90.27.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungLED-Videowand-Monitore mit Controller (funktionelle Einheit) – wenn Videoprozessor mit LED-Kacheln zusammen geliefert wird | 8528.52.99.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungDatenverarbeitungsmaschinen | 8471.41.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Video-Prozessor (8543) ≠ Elektronisches Steuergerät eines 360-Grad-Anzeigesystems für das Fahrzeugumfeld – enthält Videoprozessor, aber spezifisch für Kfz (Kapitel 87) (8543) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Video-Prozessor (8543) ≠ LED-Videowand-Monitore mit Controller (funktionelle Einheit) – wenn Videoprozessor mit LED-Kacheln zusammen geliefert wird (8528) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Video-Prozessor (8543) ≠ Datenverarbeitungsmaschinen (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern Ihr Gerät nicht als Video-Prozessor im Sinne der Signalverarbeitung einzuordnen ist, kommt ein anderer Kapitelbereich in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLED-Videowand-Monitore mit Controller (funktionelle Einheit) – wenn Videoprozessor mit LED-Kacheln zusammen geliefert wird | 8528.52.99.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungDatenverarbeitungsmaschinen | 8471.41.00.00.0 | 3,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Video-Prozessor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Video-Prozessor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE20407/14-1 | Videoprozessor mit Datenverteiler Nova M3 MCTRL500 Controller | 8543.70.90.99.0 |
| DEBTI22309/20-1 | LED-Videowand-Controller (Kombination aus Videoprozessor und Kommunikationsgerät) | 8543.70.90.99.0 |
| DEBTI22309/20-2 | LED-Videowand-Controller mit Videowiedergabefunktion | 8543.70.90.99.0 |
| DEBTI22309/20-3 | LED-Videowand-Controller (Kombination aus Videoprozessor, Videogerät und Kommunikationsgerät) | 8543.70.90.99.0 |
| DEBTI22309/20-4 | LED-Videowand-Controller (Kombination aus Videoprozessor und Kommunikationsgerät) | 8543.70.90.99.0 |
| DE22878/11-1 | Display Controller für LED-Videowände | 8543.70.90.99.0 |
| DE17315/12-1 | Display Controller für LED-Videowände | 8543.70.90.99.0 |
| DE22877/11-1 | Display Controller für LED-Videowände | 8543.70.90.99.0 |
| DE22876/11-1 | Display Controller für LED-Videowände | 8543.70.90.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Video-Prozessoren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Video-Prozessor: Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr in Drittländer
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
Diese verwandten Produkte aus dem Bereich Industrieelektronik & Steuerung haben ebenfalls eine eigene Zolltarifnummer:
Elektro-Stecker
8536.69.90.99.0 · 2,3 %
Strahler
9405.42.10.00.0 · 3,7 %
Netzteil-Modul
8504.40.83.90.0 · 0 %
Labornetzgerät
8504.40.95.90.0 · 0 %
Ultraschall-Sensor
9031.80.20.00.0 · 0 %
Lampenfassung
8536.61.10.90.0 · 2,3 %
Hand-Ventilator
8414.59.25.90.0 · 2,3 %
Autobatterie-Ladegerät
8504.40.60.90.0 · 0 %
Blitzableiter
8535.40.00.90.0 · 2,7 %
