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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Video-Prozessor: 8543.70.90.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Video-Prozessor (8543.70.90.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Video-Prozessor unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Video-Prozessor Produktbild

Video-Prozessoren nehmen Videoeingangssignale (DVI, HDMI, SDI, DisplayPort) auf, skalieren und formatieren sie für die Darstellung auf LED-Videowänden. Die kennzeichnende Haupttätigkeit ist die Signalverarbeitung, nicht die Datenverarbeitung oder Anzeige. Die genaue Einreihung hängt von der Bauform und den Schnittstellen ab – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Video-Prozessor beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Video-Prozessor durchläuft im Zolltarif folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8543 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8543 7090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8543 7090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Video-Prozessoren unterliegen der Einfuhrkontrolle (Code 714) und können bei bestimmter Ausführung als Folter- oder Repressionsgüter (Code 705) ein Einfuhrverbot auslösen. Für die Ausfuhr ist eine Dual-Use-Genehmigung (Code 478) möglich. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um Ihren konkreten Video-Prozessor zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Video-Prozessor

Der HS-Code für Video-Prozessor lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.

Einreihung von Video-Prozessor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 8543, da der Video-Prozessor eine eigenständige elektrische Maschine mit eigener Funktion ist, die in keiner spezifischeren Position des Kapitels 85 genannt wird. AV 3 a (spezifischste Warenbenennung) scheidet aus, weil der Video-Prozessor nicht als Monitor (8528), Datenverarbeitungsmaschine (8471) oder Ton-/Bildaufzeichnungsgerät (8519–8522) einzureihen ist – die kennzeichnende Haupttätigkeit ist die reine Signalverarbeitung. AV 6 überführt in die zutreffenden Unterpositionen des internationalen und EU-Rechts.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Video-Prozessor

Alternative Einreihung

8543.70.90.27.0 3,7 %

Elektronisches Steuergerät eines 360-Grad-Anzeigesystems für das Fahrzeugumfeld – enthält Videoprozessor, aber spezifisch für Kfz (Kapitel 87)

Alternative Einreihung

8528.52.99.00.0 3,7 %

LED-Videowand-Monitore mit Controller (funktionelle Einheit) – wenn Videoprozessor mit LED-Kacheln zusammen geliefert wird

Alternative Einreihung

8471.41.00.00.0 3,7 %

Datenverarbeitungsmaschinen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Video-Prozessor (8543) ≠ Elektronisches Steuergerät eines 360-Grad-Anzeigesystems für das Fahrzeugumfeld – enthält Videoprozessor, aber spezifisch für Kfz (Kapitel 87) (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-Prozessor (8543) ≠ LED-Videowand-Monitore mit Controller (funktionelle Einheit) – wenn Videoprozessor mit LED-Kacheln zusammen geliefert wird (8528)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-Prozessor (8543) ≠ Datenverarbeitungsmaschinen (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Prozessor bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern Ihr Gerät nicht als Video-Prozessor im Sinne der Signalverarbeitung einzuordnen ist, kommt ein anderer Kapitelbereich in Betracht:

Alternative Einreihung

8528.52.99.00.0 3,7 %

LED-Videowand-Monitore mit Controller (funktionelle Einheit) – wenn Videoprozessor mit LED-Kacheln zusammen geliefert wird

Alternative Einreihung

8471.41.00.00.0 3,7 %

Datenverarbeitungsmaschinen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Video-Prozessor ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Video-Prozessor (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE20407/14-18543.70.90.99.0
Videoprozessor mit Datenverteiler Nova M3 MCTRL500 Controller
DEBTI22309/20-18543.70.90.99.0
LED-Videowand-Controller (Kombination aus Videoprozessor und Kommunikationsgerät)
DEBTI22309/20-28543.70.90.99.0
LED-Videowand-Controller mit Videowiedergabefunktion
DEBTI22309/20-38543.70.90.99.0
LED-Videowand-Controller (Kombination aus Videoprozessor, Videogerät und Kommunikationsgerät)
DEBTI22309/20-48543.70.90.99.0
LED-Videowand-Controller (Kombination aus Videoprozessor und Kommunikationsgerät)
DE22878/11-18543.70.90.99.0
Display Controller für LED-Videowände
DE17315/12-18543.70.90.99.0
Display Controller für LED-Videowände
DE22877/11-18543.70.90.99.0
Display Controller für LED-Videowände
DE22876/11-18543.70.90.99.0
Display Controller für LED-Videowände
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Video-Prozessoren

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Video-Prozessor: Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Video-Prozessoren

Welche Zolltarifnummer hat ein Video-Prozessor?

Die zolltarifliche Einreihung eines Video-Prozessors erfolgt unter der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0. Diese Nummer ist ein Auffangcode für elektrische Maschinen und Apparate mit eigener Funktion, die in keinem spezifischeren Code des Kapitels 85 genannt sind. Die Einreihung wird durch neun verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollverwaltung gestützt.

Welchen HS-Code hat ein Video-Prozessor?

Der HS-Code für einen Video-Prozessor ist 8543.70. Das Harmonisierte System (HS) fasst auf 6-stelliger Ebene elektrische Maschinen mit eigener Funktion unter der Position 8543 zusammen. Die 4. Unterposition 8543.70 erfasst andere Maschinen, Apparate und Geräte. Die volle 11-stellige Zolltarifnummer lautet 8543.70.90.99.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Video-Prozessor?

Der Drittlandszollsatz für Video-Prozessoren der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 beträgt 3,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien 0 %, Schweiz 0 %, Südkorea 0 %) oder aus Zollunionen (Türkei 0 %) fallen geringere Sätze an. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Video-Prozessor zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Video-Prozessors richtet sich nach seiner kennzeichnenden Haupttätigkeit. Im Unterschied zu einem Monitor (Position 8528) hat ein Video-Prozessor keine eigene Anzeigefunktion. Zur Alternative eines Kfz-Steuergeräts (8543.70.90.27.0) unterscheidet ihn der fehlende Fahrzeugbezug. Auch die Abgrenzung zu Datenverarbeitungsmaschinen (8471) ist klar: Ein Video-Prozessor verarbeitet Videosignale, nicht Daten im Sinne einer Allzweck-Architektur.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Video-Prozessor verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für einen Video-Prozessor kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und gegebenenfalls zu Bußgeldern führen. Zudem drohen Einfuhrverzögerungen oder die vorübergehende Beschlagnahme der Ware durch den Zoll. Bei Verdacht auf Vorsatz können strafrechtliche Konsequenzen hinzukommen. Eine korrekte Einreihung vermeidet diese Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Video-Prozessoren?

Ja, für Video-Prozessoren unter der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 gelten mehrere Maßnahmen. Bei der Einfuhr besteht eine allgemeine Überwachung (Code 714) und bei bestimmten Ausführungen ein Einfuhrverbot als Folter- oder Repressionsgut (Code 705). Für die Ausfuhr ist eine Dual-Use-Genehmigung möglich (Code 478), und auch Foltergüter-Beschränkungen (Codes 706, 708) sind zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Video-Prozessor?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Video-Prozessor ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (8543.70), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8543.70.90), dem 10-stelligen TARIC-Code (8543.70.90.99) und der 11-stelligen nationalen Gliederungsnummer (8543.70.90.99.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Video-Prozessoren?

Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen durch den Internationalen Zollrat und die EU-Kommission. Die aktuelle Nummer 8543.70.90.99.0 ist Stand 2025. Änderungen betreffen meist die nationalen Gliederungsstellen (9.–11. Stelle). Importeure und Exporteure sollten jährlich prüfen, ob ihre Zolltarifnummer noch aktuell ist.

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