Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Videoskope zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- Unterposition: 9031 41 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
- Unterposition: 9031 49 - andere
Zolltarifnummer: 9031 4990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Videoskop
Der HS-Code für Videoskop lautet 9031.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.49.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.49.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.49.90.00.0.
Einreihung von Videoskop nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Videoskop
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEndoskope - medizinische/chirurgische Instrumente der Position 9018 | 9018.90.20.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (digitale Fotoapparate / Videokameraaufnahmegeräte) | 8525.89.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Videoskop (9031) ≠ Endoskope - medizinische/chirurgische Instrumente der Position 9018 (9018) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Videoskop bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Videoskop (9031) ≠ andere (digitale Fotoapparate / Videokameraaufnahmegeräte) (8525) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Videoskop bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEndoskope - medizinische/chirurgische Instrumente der Position 9018 | 9018.90.20.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (digitale Fotoapparate / Videokameraaufnahmegeräte) | 8525.89.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Videoskop ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Videoskop (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/77/07-1 | Optisches Instrument zum Messen oder Prüfen, sog. Video-Endoskop XL PRO | 9031.49.90.00.0 |
| DEB/82/07-1 | Optisches Instrument zum Messen oder Prüfen, sog. Video-Endoskop XL PRO | 9031.49.90.00.0 |
| DE3849/15-1 | Videoinspektionssystem mit Messfunktion | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI6482/20-1 | Videoinspektionssystem mit Messfunktion | 9031.49.90.00.0 |
| DE18406/12-1 | Video-Endoskop mit Messraster | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI5800/20-1 | Videoinspektionssystem | 9031.49.90.00.0 |
| DE15747/12-1 | Videoinspektionssystem mit Messfunktion | 9031.49.90.00.0 |
| DE9860/14-1 | Videoendoskope mit Messfunktion | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI9081/23-1 | Videoinspektionskamera/Videoendoskop (ohne Messfunktion – als Digitalkamera 8525 89) | 8525.89.00.00.0 |
| DEBTI30267/19-1 | Endoskopische Videoeinheit (medizinisch: Teil für Endoskopiegerät 9018 90 20) | 9018.90.20.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Videoskope
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Videoskop. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
Weitere Produkte aus Optik & Foto
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Videoskopen gesucht oder haben eine ähnliche zolltarifliche Einreihung.
