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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Wasserstoff: 2804.10.00.00.0

Die Zolltarifnummer für Wasserstoff lautet 2804.10.00.00.0. Sie gilt für chemisch einheitlichen Wasserstoff (H2) in gasförmiger oder flüssiger Form. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 28 (anorganische chemische Erzeugnisse).

Wasserstoff Produktbild

Wasserstoff (H2) ist ein farbloses, geruchloses Gas und das leichteste chemische Element. Für die zolltarifliche Einreihung ist entscheidend, ob es sich um chemisch einheitlichen Wasserstoff, ein Gasgemisch oder Restgas handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Wasserstoff beschreiben: Reinheit, Zusammensetzung, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Wasserstoff ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Position: 2804 - Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2804 1000 00 0 - Wasserstoff

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Wasserstoff hängt entscheidend von der Reinheit und Zusammensetzung ab. Bei Gasgemischen oder Restgasen kann eine abweichende Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung zu prüfen.

Achtung: Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen und Verzögerungen führen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wasserstoff

Der HS-Code für Wasserstoff lautet 2804.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2804.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2804.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2804.10.00.00.0.

Einreihung von Wasserstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Wasserstoff erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Chemisch einheitlicher Wasserstoff (H2) ist in Position 2804 genannt. Gasgemische fallen unter AV 3b (Mischungen) und werden nach dem die Mischung kennzeichnenden Bestandteil eingereiht, sofern keine spezielle Position existiert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wasserstoff

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 3,7 %

Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere – für Gasgemische mit Wasserstoff

Alternative Einreihung

2705.00.00.00.0 3,7 %

Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase – für Restgas aus Wasserstofferzeugungsanlagen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Wasserstoff (2804) ≠ Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere – für Gasgemische mit Wasserstoff (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wasserstoff bleibt die Zolltarifnummer 2804.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Wasserstoff (2804) ≠ Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase – für Restgas aus Wasserstofferzeugungsanlagen (2705)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wasserstoff bleibt die Zolltarifnummer 2804.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 28 betrifft Wasserstoff in Form von Generatorgas:

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 3,7 %

Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere – für Gasgemische mit Wasserstoff

Alternative Einreihung

2705.00.00.00.0 3,7 %

Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase – für Restgas aus Wasserstofferzeugungsanlagen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wasserstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Wasserstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE18254/15-12804.10.00.00.0
Wasserstoff in Stahlflaschen - chemisch einheitlicher Wasserstoff (H2)
DE7876/17-13824.99.96.99.0
Gasgemisch 2,0 Vol.-% H2 in synthetischer Luft (Kalibriergas)
DE7874/17-13824.99.96.99.0
Gasgemisch 40,0 Vol.-% H2 in Stickstoff (Kalibriergas)
DE7875/17-13824.99.96.99.0
Gasgemisch 5,0 Vol.-% H2 in Stickstoff (Kalibriergas)
DEBTI43548/18-12705.00.00.00.0
Restgas aus Wasserstofferzeugungsanlage
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Wasserstoff

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Wasserstoff aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Wasserstoffe

Welche Zolltarifnummer hat Wasserstoff?

Die Zolltarifnummer für chemisch einheitlichen Wasserstoff (H2) lautet 2804.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Europäische Union und umfasst den HS-Code 2804, die KN-Code 28041000 sowie den TARIC-Code 2804100000.

Welchen HS-Code hat Wasserstoff?

Der HS-Code für Wasserstoff ist 2804. Er fällt in Kapitel 28 (anorganische chemische Erzeugnisse) und Position 2804 (Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle). Die sechsstellige HS-Nummer ist weltweit harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Wasserstoff?

Der Drittlandszollsatz für Wasserstoff (Zolltarifnummer 2804.10.00.00.0) beträgt 3,7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Wasserstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Wasserstoff hängt von der Reinheit und Zusammensetzung ab. Chemisch einheitlicher Wasserstoff (H2) fällt unter 2804.10.00.00.0. Eine Alternative sind Gasgemische mit Wasserstoff (z. B. Kalibriergase), die unter 3824.99.96.99.0 als chemische Zubereitungen eingereiht werden. Restgas aus Wasserstofferzeugungsanlagen (Generatorgas) fällt unter 2705.00.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Wasserstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Wasserstoff ist die korrekte Einreihung besonders wichtig, da Gasgemische und Restgase anderen Zollsätzen und Maßnahmen unterliegen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Wasserstoff?

Ja, für Wasserstoff gelten besondere Maßnahmen: CBAM (CO2-Grenzausgleichssystem) erfordert eine Berichterstattung über Emissionen. Zudem unterliegt die Einfuhr von Abfällen (z. B. Restgas) einer Kontrolle. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Wasserstoff?

Die vollständige Zolltarifnummer für Wasserstoff ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2804.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (280410), dem 8-stelligen KN-Code (28041000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2804100000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Wasserstoff?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Wasserstoff ist die Position 2804 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Unterpositionen.

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