Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Weidenkorb wird im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 46 - FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
- Position: 4602 - Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601|hergestellt; Waren aus Luffa
- Unterposition: 4602 11 - aus pflanzlichen Stoffen
- Unterposition: 4602 19 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4602 1990 - andere
Zolltarifnummer: 4602 1990 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den konkreten Produkteigenschaften ab. Prüfen Sie, ob Ihr Weidenkorb handgearbeitet ist. Bei Unsicherheit nutzen Sie das für eine individuelle Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weidenkorb
Der HS-Code für Weidenkorb lautet 4602.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4602.19.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4602.19.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4602.19.90.90.0.
Einreihung von Weidenkorb nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach Ausführung kann auch eine andere Zolltarifnummer zutreffen. Die wichtigste Alternative:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weidenkorb
Alternative Einreihung
Korbmacherwaren, aus pflanzlichen Stoffen, handgearbeitet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Korbmacherwaren, andere, aus pflanzlichen Stoffen, handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Weidenkorb (4602) ≠ Korbmacherwaren, aus pflanzlichen Stoffen, handgearbeitet (4602)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weidenkorb bleibt die Zolltarifnummer 4602.19.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weidenkorb (4602) ≠ Korbmacherwaren, andere, aus pflanzlichen Stoffen, handgearbeitet (4602)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Weidenkorb bleibt die Zolltarifnummer 4602.19.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Nur bei Körben aus massivem Holz oder Holzwerkstoff, nicht aus Weidengeflecht.
Holzwaren, aus Holz gefertigt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weidenkorb ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weidenkorb (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Nach den Angaben der Antragstellerin, den vorgelegten Abbildungen sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich bei dem Weidenkorb, M-WAVE "UNIVERSAL" mit der Artikel- Nr. 431650 um eine rechteckige Korbmacherware. Der ca. 40 x 33 x 25,5 cm große, handgearbeitete Korb besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin, den vorgelegten Abbildungen sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich bei dem Weidenkorb, M-WAVE "UNIVERSAL" mit der Artikel- Nr. 431650 um eine rechteckige Korbmacherware. Der ca. 40 x 33 x 25,5 cm große, handgearbeitete Korb besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Weidenzweigen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der Korb ist mit zwei seitlichen Eingriffen und einem, die gesamte Deckfläche des Korbes abdeckenden Klappdeckel ausgestattet und besitzt keine weitere Inneneinteilung. Der Deckel ist mit zwei Verschlussschnallen aus Leder verschlossen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen runden Korb (Durchmesser ca. 40 cm) aus natürlichen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangaben). Der Korb besteht aus einem flachen Boden (Innendurchmesser ca. 20 cm) und einem ca. 10 cm hohen Rand aus miteinander verwundenen und gedrehten Weidenzweigen. Die laut den ergänzenden Angaben nicht... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen runden Korb (Durchmesser ca. 40 cm) aus natürlichen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangaben). Der Korb besteht aus einem flachen Boden (Innendurchmesser ca. 20 cm) und einem ca. 10 cm hohen Rand aus miteinander verwundenen und gedrehten Weidenzweigen. Die laut den ergänzenden Angaben nicht handgefertigte Ware besitzt zwei Tragegriffe und ist mit einer batteriebetriebenen Mini-Lichterkette mit 10 kleinen Leuchtdioden (weißes Dauerlicht), zwei Nadelbaumzapfen, einer Spinnstoffschleife und zwei kleinen Holzsternen verziert. Die Flechtstoffe verleihen der zusammengesetzten Ware auf Grund des Umfangs und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Korb den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder Rattan, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Weidenkörben Sienna, Madison, Victoria, Lina" um handgearbeitete Körbe in unterschiedlicher Form und Größe. Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus biegsamen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die unmittelbar miteinander in... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Weidenkörben Sienna, Madison, Victoria, Lina" um handgearbeitete Körbe in unterschiedlicher Form und Größe. Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus biegsamen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die unmittelbar miteinander in Flechttechnik verflochten wurden. Die Körbe Madison und Victoria sind jeweils zylindrisch geformt, an der Oberseite mit zwei Tragegriffen ausgestattet und haben eine Größe von 34 x 30 cm bis 58 x 50 cm. Der Korb Sienna mit den Maßen 14 x 39 cm bis 18 x 68 cm verfügt über eine runde Form, hat einen nach oben hin breiter werdenden Durchmesser und einen Rand aus miteinander strangartig verdrehten Weidenzweigen. Der Korb Lina (Größe H 9 cm x B 36 cm x L 32 cm) hat eine ovale, schalenartige Form. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei allen Erzeugnissen um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, nicht aus Rattan oder Bambus, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Weidenkorb, Art. 195810" um einen rechteckigen, oben offenen Korb in den Abmessungen von ca. 22 x 12 x 15 cm (B x H x T). Das Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangabe,... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Weidenkorb, Art. 195810" um einen rechteckigen, oben offenen Korb in den Abmessungen von ca. 22 x 12 x 15 cm (B x H x T). Das Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangabe, Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Es ist innen mit einer Einlage aus Spinnstoffgewebe ausgestattet, die außen etwa 4 cm um den oberen Rand umgeschlagen ist. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülse aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 13 x 13 x 11 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 13 x 13 x 11 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der Korb besitzt seitlich zwei Tragegriffe. In den Weidenkorb ist ein quaderförmiges (Kantenlänge ca. 10 cm), oben offenes Glasgefäß eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, den Wert sowie das Gesamterscheinungsbild verleihen die Flechtstoffe der Ware den wesentlichen Charakter. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellte Korbmacherware, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 37 x 14 x 16 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 37 x 14 x 16 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der Korb besitzt seitlich zwei Tragegriffe und ist in drei Kammern eingeteilt. In den Weidenkorb sind drei quaderförmige (Kantenlänge ca. 10 cm), oben offene Glasgefäße eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, den Wert sowie das Gesamterscheinungsbild verleihen die Flechtstoffe der Ware den wesentlichen Charakter. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellte Korbmacherware, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Pflanzkorb aus Flechtstoffen - als rechteckiger Korb in den Abmessungen von ca. 32 x 23 x 11 cm gearbeitet - charakterverleihend unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen, lt. Antragsangaben aus Weide hergestellt, die um ein Gerüst aus Metalldraht geflochten sind; der Korb ist mit einem Streifen weißer Farbe... Mehr anzeigenPflanzkorb aus Flechtstoffen - als rechteckiger Korb in den Abmessungen von ca. 32 x 23 x 11 cm gearbeitet - charakterverleihend unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen, lt. Antragsangaben aus Weide hergestellt, die um ein Gerüst aus Metalldraht geflochten sind; der Korb ist mit einem Streifen weißer Farbe verziert - innen mit einer transparenten Kunststofffolie ausgekleidet - mit einem ca. 2,5 cm breiten Tragegriff offensichtlich aus Holz - nach zusätzlicher Angabe des Antragsteller nicht in Handarbeit hergestellt. Die Ware ist als "unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellte Flechtware, keine Flaschenhülse, nicht handgearbeitet" einzureihen. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen ca. L 35 cm x B 26 cm x H 7 cm großen Besteckkorb (Art. 14177). Das rechteckige, handgearbeitete Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) und ist im... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen ca. L 35 cm x B 26 cm x H 7 cm großen Besteckkorb (Art. 14177). Das rechteckige, handgearbeitete Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) und ist im Inneren mit mehreren Trennstegen versehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Weidenkorb, Art. 195810" um einen rechteckigen, oben offenen Korb in den Abmessungen von ca. 22 x 12 x 15 cm (B x H x T). Das Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangabe,... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Weidenkorb, Art. 195810" um einen rechteckigen, oben offenen Korb in den Abmessungen von ca. 22 x 12 x 15 cm (B x H x T). Das Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangabe, Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Es ist innen mit einer Einlage aus Spinnstoffgewebe ausgestattet, die außen etwa 4 cm um den oberen Rand umgeschlagen ist. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülse aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen runden Korb (Durchmesser ca. 40 cm) aus natürlichen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangaben). Der Korb besteht aus einem flachen Boden (Innendurchmesser ca. 20 cm) und einem ca. 10 cm hohen Rand aus miteinander verwundenen und gedrehten Weidenzweigen. Die laut den ergänzenden Angaben nicht... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen runden Korb (Durchmesser ca. 40 cm) aus natürlichen Flechtstoffen (Weide laut Antragsangaben). Der Korb besteht aus einem flachen Boden (Innendurchmesser ca. 20 cm) und einem ca. 10 cm hohen Rand aus miteinander verwundenen und gedrehten Weidenzweigen. Die laut den ergänzenden Angaben nicht handgefertigte Ware besitzt zwei Tragegriffe und ist mit einer batteriebetriebenen Mini-Lichterkette mit 10 kleinen Leuchtdioden (weißes Dauerlicht), zwei Nadelbaumzapfen, einer Spinnstoffschleife und zwei kleinen Holzsternen verziert. Die Flechtstoffe verleihen der zusammengesetzten Ware auf Grund des Umfangs und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Korb den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder Rattan, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 13 x 13 x 11 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 13 x 13 x 11 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der Korb besitzt seitlich zwei Tragegriffe. In den Weidenkorb ist ein quaderförmiges (Kantenlänge ca. 10 cm), oben offenes Glasgefäß eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, den Wert sowie das Gesamterscheinungsbild verleihen die Flechtstoffe der Ware den wesentlichen Charakter. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellte Korbmacherware, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 37 x 14 x 16 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung der Ware sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen sogenannten Weidenkorb mit Einsatz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen, ca. 37 x 14 x 16 cm großen Korb aus unmittelbar miteinander verflochtener Voll- und Spaltweide (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der Korb besitzt seitlich zwei Tragegriffe und ist in drei Kammern eingeteilt. In den Weidenkorb sind drei quaderförmige (Kantenlänge ca. 10 cm), oben offene Glasgefäße eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, den Wert sowie das Gesamterscheinungsbild verleihen die Flechtstoffe der Ware den wesentlichen Charakter. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellte Korbmacherware, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Pflanzkorb aus Flechtstoffen - als rechteckiger Korb in den Abmessungen von ca. 32 x 23 x 11 cm gearbeitet - charakterverleihend unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen, lt. Antragsangaben aus Weide hergestellt, die um ein Gerüst aus Metalldraht geflochten sind; der Korb ist mit einem Streifen weißer Farbe... Mehr anzeigenPflanzkorb aus Flechtstoffen - als rechteckiger Korb in den Abmessungen von ca. 32 x 23 x 11 cm gearbeitet - charakterverleihend unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen, lt. Antragsangaben aus Weide hergestellt, die um ein Gerüst aus Metalldraht geflochten sind; der Korb ist mit einem Streifen weißer Farbe verziert - innen mit einer transparenten Kunststofffolie ausgekleidet - mit einem ca. 2,5 cm breiten Tragegriff offensichtlich aus Holz - nach zusätzlicher Angabe des Antragsteller nicht in Handarbeit hergestellt. Die Ware ist als "unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellte Flechtware, keine Flaschenhülse, nicht handgearbeitet" einzureihen. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um ein sog. "Weiden-Pflanzkörbe-Set" (Inhalt 3 Stück). Das Set besteht aus Körben in unterschiedlicher Größe (60 cm hoch, 15 cm Ø; 63 cm hoch, 19 cm Ø & 66 cm hoch, 23 cm Ø). Die drei Körbe bestehen aus unmittelbar miteinander verflochtenen... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um ein sog. "Weiden-Pflanzkörbe-Set" (Inhalt 3 Stück). Das Set besteht aus Körben in unterschiedlicher Größe (60 cm hoch, 15 cm Ø; 63 cm hoch, 19 cm Ø & 66 cm hoch, 23 cm Ø). Die drei Körbe bestehen aus unmittelbar miteinander verflochtenen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die zum Teil jeweils über dem Korb oben als Kletterhilfe verlängert ausgearbeitet und zusammen an der Spitze verbunden sind. Nach ergänzenden Angaben wurden die Waren nicht in Handarbeit gefertigt. Die Körbe sind zum Bepflanzen innen mit Kunststofffolie ausgestattet. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korbmacherwaren, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Korbmacherware in Form eines oben offenen, nach unten hin leicht verjüngenden Körbchens mit rechteckiger Grundfläche (Oberer Rand 30 x 18 cm, unterer Rand 14 x 9 cm, Höhe 15 cm). Der Korb besteht laut Antragstellerin aus weiß und grau lackierten Flechtstoffen (gespaltenes Holz und geschälte Vollweide), die um ein... Mehr anzeigenKorbmacherware in Form eines oben offenen, nach unten hin leicht verjüngenden Körbchens mit rechteckiger Grundfläche (Oberer Rand 30 x 18 cm, unterer Rand 14 x 9 cm, Höhe 15 cm). Der Korb besteht laut Antragstellerin aus weiß und grau lackierten Flechtstoffen (gespaltenes Holz und geschälte Vollweide), die um ein Gerüst aus Metall geflochten sind. Im Innern ist der Korb mit einer klarsichtigen Kunststofffolie ausgekleidet. Zur Erhöhung der Zierwirkung besitzt der Korb einen großzügigen Henkel aus unedlem Metall mit dem integrierten Schriftzug "Welcome". Derartige Waren dienen hauptsächlich dem Bepflanzen. Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes und des Umfanges wird der Charakter der Ware durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder Rattan, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, ein so genanntes "Windlicht aus Korbgeflecht". Die Ware besteht aus einem zylinderförmigen Korb (etwa 31 cm hoch, Bodendurchmesser etwa 15 cm), der vollständig unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen (hier aus Weide) hergestellt wurde und mit einem... Mehr anzeigenEine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, ein so genanntes "Windlicht aus Korbgeflecht". Die Ware besteht aus einem zylinderförmigen Korb (etwa 31 cm hoch, Bodendurchmesser etwa 15 cm), der vollständig unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen (hier aus Weide) hergestellt wurde und mit einem eingeflochtenen Boden in etwa 15 cm Höhe versehen ist. Er ist vollständig mit Weidenzweigen umflochten und weist Aussparungen im oberen Bereich auf (Größe: 14 etwa 8 x 2 cm und 14 etwa 6 x 2 cm). Der Korb ist mit einem grün karierten, etwa 1,5 cm breiten Schleifenband verziert. Im oberen Bereich des Korbes ist ein farbloser, mechanisch gefertigter Glasbehälter (Durchmesser ca. 10 cm, Höhe ca. 15 cm) eingestellt. Die pflanzlichen Flechtstoffe verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf den Umfang, die Zierwirkung und den Wert den wesentlichen Charakter. Eine Einreihung in die Position 9403 kommt nicht in Betracht, da das Windlicht aufgrund der geringen Höhe nicht dazu geeignet ist, auf den Boden gestellt zu werden. Kein nicht elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405, da das Glasgefäß weder passgenau für ein Teelicht gearbeitet ist noch eine Aufnahmevorrichtung für eine Kerze besitzt. Nach den ergänzenden Angaben wird die Ware in Handarbeit gefertigt, entsprechende Dokumente (z.B. Handarbeitszeugnis) liegen jedoch nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin, den vorgelegten Abbildungen sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich bei dem Weidenkorb, M-WAVE "UNIVERSAL" mit der Artikel- Nr. 431650 um eine rechteckige Korbmacherware. Der ca. 40 x 33 x 25,5 cm große, handgearbeitete Korb besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin, den vorgelegten Abbildungen sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich bei dem Weidenkorb, M-WAVE "UNIVERSAL" mit der Artikel- Nr. 431650 um eine rechteckige Korbmacherware. Der ca. 40 x 33 x 25,5 cm große, handgearbeitete Korb besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Weidenzweigen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der Korb ist mit zwei seitlichen Eingriffen und einem, die gesamte Deckfläche des Korbes abdeckenden Klappdeckel ausgestattet und besitzt keine weitere Inneneinteilung. Der Deckel ist mit zwei Verschlussschnallen aus Leder verschlossen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine handgearbeitete Korbmacherware in Form eines oben offenen Henkelkörbchens mit ovaler Grundfläche in den Abmessungen 23 x 18 x 27 cm (L x B x H). Der Korb ist in Handarbeit unmittelbar aus rot gefärbter Weide (pflanzlicher Flechtstoff im... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine handgearbeitete Korbmacherware in Form eines oben offenen Henkelkörbchens mit ovaler Grundfläche in den Abmessungen 23 x 18 x 27 cm (L x B x H). Der Korb ist in Handarbeit unmittelbar aus rot gefärbter Weide (pflanzlicher Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46; charakterverleihend im Hinblick auf Umfang, Gewicht und Bedeutung) geflochten. Die Ware besitzt über die kurze Breite einen Henkel und ist mit einer herausnehmbaren roten Einlage aus Plüschgewirken (Polyester) ausgestattet. Die Einlage ragt etwa 7 cm über den Korb, ist am Rand mit einem weißen, ca. 4,5 cm breiten, weißen Plüschbesatz verziert und wird mit Hilfe von zwei Schleifen mit weißen Bommeln am Henkel befestigt. Die Ware wird laut Antragsangaben auch mit runder Grundfläche vertrieben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder Rattan, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Weidenkörben Sienna, Madison, Victoria, Lina" um handgearbeitete Körbe in unterschiedlicher Form und Größe. Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus biegsamen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die unmittelbar miteinander in... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Weidenkörben Sienna, Madison, Victoria, Lina" um handgearbeitete Körbe in unterschiedlicher Form und Größe. Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus biegsamen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die unmittelbar miteinander in Flechttechnik verflochten wurden. Die Körbe Madison und Victoria sind jeweils zylindrisch geformt, an der Oberseite mit zwei Tragegriffen ausgestattet und haben eine Größe von 34 x 30 cm bis 58 x 50 cm. Der Korb Sienna mit den Maßen 14 x 39 cm bis 18 x 68 cm verfügt über eine runde Form, hat einen nach oben hin breiter werdenden Durchmesser und einen Rand aus miteinander strangartig verdrehten Weidenzweigen. Der Korb Lina (Größe H 9 cm x B 36 cm x L 32 cm) hat eine ovale, schalenartige Form. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei allen Erzeugnissen um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, nicht aus Rattan oder Bambus, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um einen runden, ca. 22 x 21 cm großen Korb mit zwei seitlichen Tragegriffen. Das Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen, biegsamen Weidenzweigen und Weidenspan (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um einen runden, ca. 22 x 21 cm großen Korb mit zwei seitlichen Tragegriffen. Das Erzeugnis besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen, biegsamen Weidenzweigen und Weidenspan (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Im unteren Bereich ist der Korb weiß gefärbt. Im Inneren ist der Korb mit einer Kunststofffolie ausgeschlagen. Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes und des Umfanges wird der Charakter der Ware durch die Flechtstoffe bestimmt. Nach den ergänzenden Angaben wurde die Ware in Handarbeit gefertigt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellte Korbmacherware, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um sogenannte Weidenpflanzkörbe in zwei verschiedenen Größen. Die runden, oben offenen, leicht konischen (Durchmesser 25/32 cm; Höhe 19/24 cm) Körbe besitzen an den Seiten je zwei Tragegriffe und sind unmittelbar aus miteinander... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um sogenannte Weidenpflanzkörbe in zwei verschiedenen Größen. Die runden, oben offenen, leicht konischen (Durchmesser 25/32 cm; Höhe 19/24 cm) Körbe besitzen an den Seiten je zwei Tragegriffe und sind unmittelbar aus miteinander verflochtenen Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) gefertigt. An der Vorderseite sind die Körbe mit je zwei an karierten Spinnstoffbändern befestigten Herzen aus Holz dekoriert. Im Inneren sind die Waren mit Kunststofffolie ausgeschlagen. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Nach den ergänzenden Angaben wurden die Waren in Handarbeit gefertigt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um einen ca. 9 cm hohen, runden Korb für Pflanzen (sog. Pflanzkorb mit Folie)mit einen Durchmesser von ca. 16 cm. Der Korb besteht aus weiß und grau lackierten, pflanzlichen Flechtstoffen (gespaltene Vollweide und zu einem so genannten Seil... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um einen ca. 9 cm hohen, runden Korb für Pflanzen (sog. Pflanzkorb mit Folie)mit einen Durchmesser von ca. 16 cm. Der Korb besteht aus weiß und grau lackierten, pflanzlichen Flechtstoffen (gespaltene Vollweide und zu einem so genannten Seil gedrehte Streifen), die um ein Gerüst aus unedlem Metall (Unterbau) geflochten sind. Im Innern ist der Korb mit durchsichtiger Folie ausgekleidet und nach den ergänzenden Angaben in Handarbeit gefertigt. Nach Umfang und Gesamteindruck sind die pflanzlichen Flechtstoffe als charakterverleihend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder aus Rattan, andere als Flaschenhülse aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Pflanzkorb eckig aus Weide in grau, Art. 30042" um ein 4-teiliges Set von handgearbeiteten Körben in unterschiedlichen Größen. Die annähernd rechteckigen Körbe bestehen jeweils aus einem... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Pflanzkorb eckig aus Weide in grau, Art. 30042" um ein 4-teiliges Set von handgearbeiteten Körben in unterschiedlichen Größen. Die annähernd rechteckigen Körbe bestehen jeweils aus einem Gerüst aus Metalldrahtstreben, welches mit Weidenzweigen und -streifen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. Die an den Schmalseiten mit Tragegriffen (Henkeln) versehenen Körbe sind mit einem zu einer Schleife gebundenen, karierten Baumwollgewebeband verziert sowie zum Bepflanzen im Innern mit einer klarsichtigen Kunststofffolie ausgeschlagen. Das Set umfasst je einen Korb mit den Abmessungen von 20 x 10 x 14 cm, 23 x 12 x 15 cm, 24 x 12 x 16 cm und 26 x 14 x 18 cm (LBH). Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes und des Umfanges wird der Charakter der Körbe durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korbmacherwaren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder Rattan, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet". Weniger anzeigen
Korb für Pflanzen (sog. Weinrebenpflanzkorb mit Bügel) - in runder Form gearbeitet, oben offen, mit einem hohen Tragegriff - insgesamt ca. 43 cm hoch, der Korb hat einen Durchmesser von ca. 18 cm - charakterverleihend unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen (laut Angaben des Antragstellers Weinrebe)... Mehr anzeigenKorb für Pflanzen (sog. Weinrebenpflanzkorb mit Bügel) - in runder Form gearbeitet, oben offen, mit einem hohen Tragegriff - insgesamt ca. 43 cm hoch, der Korb hat einen Durchmesser von ca. 18 cm - charakterverleihend unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen (laut Angaben des Antragstellers Weinrebe) hergestellt, die um ein Gerüst aus unedlem Metall gewickelt sind und mit einem Draht aus unedlem Metall fixiert werden und im Boden verflochten sind - innen mit einer durchsichtigen Kunststofffolie ausgekleidet - nach Angabe des Antragstellers in Handarbeit hergestellt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware als Flaschenhülsen aus Stroh, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt". Weniger anzeigen
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Plastik-Kleiderbügel
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Silikon-Becher
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Souvenir
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Elektro-Fritteuse
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