Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionGeschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen3924
- UnterpositionGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch392410
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Silikon-Becher
Der HS-Code für Silikon-Becher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.
Einreihung von Silikon-Becher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Silikon-Bechern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Da Silikon ein Kunststoff ist (Anmerkung 1 zu Kapitel 39), fällt der Becher unter Position 3924. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 3924.10 (Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch). Die Codenummer 3924.10.00.90.0 (andere) ist die Auffangposition, da keine spezifischere Unterposition zutrifft.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Silikon-Becher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPolyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel mit Herkunft China/Hongkong | 3924.10.00.11.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPolyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, andere | 3924.10.00.19.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSäuglingsflaschen aus Polycarbonat | 3924.10.00.20.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitVakuum-Isolierbehälter | 9617.00.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Silikon-Becher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel mit Herkunft China/Hongkong (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Silikon-Becher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Silikon-Becher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, andere (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Silikon-Becher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Silikon-Becher (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Silikon-Becher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich, z. B. bei Vakuum-Isolierbehältern (Kapitel 96).
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitVakuum-Isolierbehälter | 9617.00.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Silikon-Becher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI23318/18-1 | Trinkbecher mit Silikon-Manschette – eingereiht in 3924.10.00.90.0 | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI18530/18-1 | Trinkbecher mit Silikon-Manschette – eingereiht in 3924.10.00.90.0 | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI12081/24-1 | Trinkbecher mit Silikon-Dichtring – eingereiht in 3924.10.00.90.0 | 3924.10.00.90.0 |
| DE3201/15-1 | Faltbarer Trichter aus Silikon – eingereiht in 3924.10.00.90.0 (Küchenartikel) | 3924.10.00.90.0 |
| DE22723/16-1 | Trinkbecher aus Kunststoff – eingereiht in 3924.10.00.90.0 | 3924.10.00.90.0 |
| DE3054/12-1 | Thermo-Trinkbecher aus Kunststoff – eingereiht in 3924.10.00.90.0 | 3924.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Silikon-Becher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Silikon-Becher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Silikon-Becher
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