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Haushalt & KücheKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Silikon-Becher: 3924.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Silikon-Becher (3924.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Silikon-Becher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Silikon-Becher Produktbild

Für Silikon-Becher sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Silikon-Becher beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3924 - Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3924 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3924 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit des Silikon-Bechers abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine individuelle Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Silikon-Becher

Der HS-Code für Silikon-Becher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.

Einreihung von Silikon-Becher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Silikon-Bechern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Da Silikon ein Kunststoff ist (Anmerkung 1 zu Kapitel 39), fällt der Becher unter Position 3924. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 3924.10 (Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch). Die Codenummer 3924.10.00.90.0 (andere) ist die Auffangposition, da keine spezifischere Unterposition zutrifft.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Silikon-Becher

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3924.10.00.11.0 6,5 %

Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel mit Herkunft China/Hongkong

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3924.10.00.19.0 6,5 %

Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3924.10.00.20.0 6,5 %

Säuglingsflaschen aus Polycarbonat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9617.00.00.00.0 6,5 %

Vakuum-Isolierbehälter

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Silikon-Becher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel mit Herkunft China/Hongkong (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Silikon-Becher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Silikon-Becher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, andere (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Silikon-Becher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Silikon-Becher (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Silikon-Becher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich, z. B. bei Vakuum-Isolierbehältern (Kapitel 96).

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9617.00.00.00.0 6,5 %

Vakuum-Isolierbehälter

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Silikon-Becher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Silikon-Becher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI23318/18-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Silikon-Manschette – eingereiht in 3924.10.00.90.0
DEBTI18530/18-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Silikon-Manschette – eingereiht in 3924.10.00.90.0
DEBTI12081/24-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Silikon-Dichtring – eingereiht in 3924.10.00.90.0
DE3201/15-13924.10.00.90.0
Faltbarer Trichter aus Silikon – eingereiht in 3924.10.00.90.0 (Küchenartikel)
DE22723/16-13924.10.00.90.0
Trinkbecher aus Kunststoff – eingereiht in 3924.10.00.90.0
DE3054/12-13924.10.00.90.0
Thermo-Trinkbecher aus Kunststoff – eingereiht in 3924.10.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Silikon-Becher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Silikon-Becher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Silikon-Becher

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Silikon-Becher

Welche Zolltarifnummer hat Silikon-Becher?

Die Zolltarifnummer für Silikon-Becher lautet 3924.10.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer wird für die Zollabwicklung bei der Einfuhr in die EU benötigt. Sie leitet sich aus dem HS-Code 3924.10, der KN-Code 3924.10.00 und dem TARIC-Code 3924.10.0090 ab.

Welchen HS-Code hat Silikon-Becher?

Der HS-Code für Silikon-Becher ist 3924.10. Er umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Kunststoffen. Silikon-Becher fallen als Trinkgefäße aus Silikon (einem Kunststoff) in diese Position.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Silikon-Becher?

Der Drittlandszollsatz für Silikon-Becher (Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, z. B. China, USA oder Indien. Bei Präferenzabkommen kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Silikon-Becher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Silikon-Bechern erfolgt gegenüber Vakuum-Isolierbehältern (9617) und Küchenartikeln aus anderen Materialien wie Edelstahl (7323) oder Keramik (6911). Eine Alternative innerhalb der Position 3924 sind Polyamid- oder Melamin-Artikel, die jedoch nicht auf Silikon zutreffen. Die korrekte Einreihung hängt vom Material und der Funktion ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Silikon-Becher verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Zudem kann die Ware bei einer Zollprüfung zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Silikon-Becher?

Für Silikon-Becher (3924.10.00.90.0) besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die jedoch nur für Teile gilt, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Für den normalen Handel sind keine aktiven Einfuhrbeschränkungen bekannt. Die Einfuhr unterliegt den üblichen Zollformalitäten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Silikon-Becher?

Die Zolltarifnummer für Silikon-Becher ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3924.10), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3924.10.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3924.10.0090) zusammen, ergänzt um eine nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Silikon-Becher?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Silikon-Becher ist die Position 3924 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen oder geänderten Warenbezeichnungen.

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