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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Weißzement: 2523.21.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Weißzement (2523.21.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Weißzement unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Weißzement Produktbild

Weißzement unterscheidet sich von grauem Portlandzement durch seinen geringen Eisengehalt und wird in Architekturbeton, Putzen, Mörtel und Fliesenklebern verwendet. Die korrekte Einreihung als reines Bindemittel ohne Zuschlagstoffe ist entscheidend. Lesen Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0 für Weißzement ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2523 - Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
  • Unterposition: 2523 21 - Portlandzement
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2523 2100 00 0 - weißer Zement, auch künstlich gefärbt

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Weißzement hängt von seiner stofflichen Beschaffenheit ab. Nur reiner Portland-Weißzement ohne Zuschlagstoffe wie Sand oder Kunststoffvergütung fällt unter 2523.21.00.00.0. Bei Mörtelmischungen oder Betonfertigprodukten kommen andere Codenummern in Betracht. Nutzen Sie den Klassifikationsassistent für Ihre genaue Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weißzement

Der HS-Code für Weißzement lautet 2523.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2523.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2523.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.21.00.00.0.

Einreihung von Weißzement nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Weißzement folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weißzement

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungZementklinker2523.10.00.00.0 1,7 %
Alternative Einreihunganderer Portlandzement (grau)2523.29.00.00.0 1,7 %
Alternative EinreihungTonerdezement2523.30.00.00.0 1,7 %
Alternative Einreihunganderer Zement2523.90.00.00.0 1,7 %
Alternative EinreihungMörtel und Beton, nicht feuerfest3824.50.90.00.0 1,7 %
Alternative EinreihungSpachtel- und Verputzmassen3214.90.00.00.0 1,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Weißzement (2523) ≠ Zementklinker (2523)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weißzement bleibt die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weißzement (2523) ≠ anderer Portlandzement (grau) (2523)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weißzement bleibt die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weißzement (2523) ≠ Tonerdezement (2523)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weißzement bleibt die Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch außerhalb der Position 2523 gibt es mögliche Alternativen.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungZementklinker2523.10.00.00.0 1,7 %
Alternative Einreihunganderer Portlandzement (grau)2523.29.00.00.0 1,7 %
Alternative EinreihungTonerdezement2523.30.00.00.0 1,7 %
Alternative Einreihunganderer Zement2523.90.00.00.0 1,7 %
Alternative EinreihungMörtel und Beton, nicht feuerfest3824.50.90.00.0 1,7 %
Alternative EinreihungSpachtel- und Verputzmassen3214.90.00.00.0 1,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weißzement ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Weißzement (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI6145/21-1Betonmischung, weiß, aus Portlandzement, Lootos waterproof powder, Sand und Zusatzstoffen2523.21.00.00.0
DEBTI10121/25-1Klebe- und Armiermörtel, weiß, zementgebundener, kunststoffvergüteter, pulverförmiger Mörtel2523.21.00.00.0
DE6250/12-1Einstellmittel für gipshaltige Putze und Gips-Portlandzement-Reaktionen2523.21.00.00.0
DE14281/14-1Aquapanel Klebe- und Armiermörtel, weiß, zementgebundener, kunststoffvergüteter Mörtel2523.21.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China1,7 %Drittlandszoll
USA1,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien1,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand1,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle REACHChemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
CBAM: Schaffung eines CO2-GrenzausgleichssystemsCBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner für Weißzement

Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Weißzement aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Weißzemente

Welche Zolltarifnummer hat Weißzement?

Weißzement wird unter der Zolltarifnummer 2523.21.00.00.0 eingereiht. Diese Codenummer erfasst weißen Portlandzement, auch künstlich gefärbt, als hydraulisches Bindemittel. Die Nummer besteht aus 11 Stellen und ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Welchen HS-Code hat Weißzement?

Der HS-Code (6-stellig) für Weißzement lautet 252321. Auf internationaler Ebene wird damit Portlandzement als weiße Variante erfasst. Die weitere Untergliederung erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur (KN) und den TARIC-Code bis zur vollständigen Zolltarifnummer.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Weißzement?

Der Drittlandszollsatz für Weißzement unter 2523.21.00.00.0 beträgt 1,7 % als Wertzoll. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollunion kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Weißzement zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Weißzement erfolgt gegenüber grauem Portlandzement (Alternative 2523.29) und zubereiteten Mörteln oder Betonen (Kapitel 32 oder 38). Entscheidend ist, dass es sich um reines Bindemittel ohne Zuschlagstoffe handelt. Die Abgrenzung folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Weißzement verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Lassen Sie Ihre Ware daher vor der Anmeldung prüfen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Weißzement?

Für Weißzement unter 2523.21.00.00.0 gelten die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahme 761) mit Dokumentationspflicht und der CBAM-CO2-Grenzausgleich (Maßnahme 775) mit Berichtspflicht für die eingeführten Emissionen. Diese Maßnahmen sind bei der Einfuhr zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Weißzement?

Die Zolltarifnummer für Weißzement ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die als 2523.21.00.00.0 angegeben wird. Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code, die 8. Stelle die KN-Unterposition und 10. Stelle den TARIC-Code. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Weißzement?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC. Für Weißzement der Position 2523 gab es in den letzten Jahren keine Änderungen auf der 4-stelligen Ebene, aber die nationale 11. Stelle kann abweichen. Prüfen Sie daher regelmäßig die aktuelle Fassung.

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