Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer 4107.99.10.00.0 beginnt auf Abschnittsebene und führt über Kapitel, Position und Unterposition bis zur vollständigen elfstelligen Nummer.
- Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
- Kapitel: 41 - HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
- Position: 4107 - Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114
- Unterposition: 4107 91 - anderes, einschließlich Flanken
- Unterposition: 4107 99 - anderes
Zolltarifnummer: 4107 9910 00 0 - Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer unvollständigen Nummer führt zu Abweichungen bei Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Maßnahmen. Prüfen Sie die konkrete Beschaffenheit Ihres Wildleders mit dem interaktiven Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wildleder
Der HS-Code für Wildleder lautet 4107.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4107.99.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4107.99.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4107.99.10.00.0.
Einreihung von Wildleder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Wildleder richtet sich nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln) sowie nach der Allgemeinen Vorschrift 6 (Einreihung in die Unterpositionen). Maßgeblich sind die Anmerkungen zu Kapitel 41 des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wildleder
Gilt für Narbenspalt-Leder mit geschliffener Narbenseite, z. B. nubukierter Narbenspalt. Wird durch die vZTA DE6313/15-1 und DE25088/14-1 bestätigt.
Narbenspalt, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
Hauptcode für Fleischspalt oder Leder, dessen Narben vollständig entfernt wurde. Die Mehrzahl der vZTA-Treffer (DEF/3592/04-1 u. a.) bestätigt diese Einreihung.
Leder von Rindern und Kälbern – Wildleder (Velours, Nubuk)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Wildleder (4107) ≠ Narbenspalt, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) (4107)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wildleder bleibt die Zolltarifnummer 4107.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein möglicher anderer Kapitelcode besteht, wenn Wildleder aus Ziegen- oder Ziegenveloursleder besteht.
Alternative Einreihung
Narbenspalt, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wildleder ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wildleder (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 1,2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigenLeder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 1,2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), - Struktur und Festigkeit des Leders lassen trotz des geschliffenen Narbens keine Zweifel an der Anmeldung als Rindleder aufkommen. Weniger anzeigen
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigenLeder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), - Struktur und Festigkeit des Leders lassen trotz des geschliffenen Narbens keine Zweifel an der Anmeldung als Rindleder aufkommen. Weniger anzeigen
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigenLeder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), - Struktur und Festigkeit des Leders lassen trotz des geschliffenen Narbens keine Zweifel an der Anmeldung als Rindleder aufkommen. Weniger anzeigen
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, Foto siehe Anlage, - gegerbt und zugerichtet (lt. Antrag auf der Narbenseite geschliffenes Leder = Nubukleder), - Narbenspalt vom Rind (lt. Antrag), - in Form von Hälften (lt. Antrag). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,... Mehr anzeigenNach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, Foto siehe Anlage, - gegerbt und zugerichtet (lt. Antrag auf der Narbenseite geschliffenes Leder = Nubukleder), - Narbenspalt vom Rind (lt. Antrag), - in Form von Hälften (lt. Antrag). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, anderes als ganze Häute und Felle, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder vom Kalb, sog. ganzes Kalbfell, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - ganze Haut mit einer Oberfläche von 2,6 Quadratmetern oder weniger (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens, Einschneiden und Bedrucken mit metallisierter Farbe zugerichtet. "Nach... Mehr anzeigenLeder vom Kalb, sog. ganzes Kalbfell, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - ganze Haut mit einer Oberfläche von 2,6 Quadratmetern oder weniger (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens, Einschneiden und Bedrucken mit metallisierter Farbe zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, ganze Haut, Narbenspalt, mit einer Oberfläche von 2,6 Quadratmetern oder weniger, kein Boxcalf" Weniger anzeigen
Leder vom Kalb, sog. Croupon (Velourspalt), Foto siehe Anlage, - in Form von Croupons (laut Antrag), - Fleischspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch musterbildendes Bedrucken mit metallisierter Farbe gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigenLeder vom Kalb, sog. Croupon (Velourspalt), Foto siehe Anlage, - in Form von Croupons (laut Antrag), - Fleischspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch musterbildendes Bedrucken mit metallisierter Farbe gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder und Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 1,2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigenLeder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 1,2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), - Struktur und Festigkeit des Leders lassen trotz des geschliffenen Narbens keine Zweifel an der Anmeldung als Rindleder aufkommen. Weniger anzeigen
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigenLeder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), - Struktur und Festigkeit des Leders lassen trotz des geschliffenen Narbens keine Zweifel an der Anmeldung als Rindleder aufkommen. Weniger anzeigen
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigenLeder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), - Struktur und Festigkeit des Leders lassen trotz des geschliffenen Narbens keine Zweifel an der Anmeldung als Rindleder aufkommen. Weniger anzeigen
Leder von Rindern oder Kälbern, sog. Rindleder "City", Art. 8838209, Foto siehe Anlage, - nicht in Form von ganzen Häuten (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Färben und wasserabweisende Ausrüstung zugerichtet, - anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt, da das Leder keine Narbenstruktur aufweist, - mit einer... Mehr anzeigenLeder von Rindern oder Kälbern, sog. Rindleder "City", Art. 8838209, Foto siehe Anlage, - nicht in Form von ganzen Häuten (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Färben und wasserabweisende Ausrüstung zugerichtet, - anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt, da das Leder keine Narbenstruktur aufweist, - mit einer Dicke von ca. 1,4 mm. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Rindern und Kälbern, enthaart, keine ganze Haut, anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt, kein Leder der Position 4114" Weniger anzeigen
Leder von Rindern oder Kälbern, lt. Antrag Kalbleder, - nicht in Form von ganzen Häuten, - vorgelegter Abschnitt ca. 10 x 18,5 cm, - mit einer Dicke von ca. 1 mm, - enthaart und gegerbt, - insbesondere durch einen erhabenen, floralen Druck zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da das Leder keine... Mehr anzeigenLeder von Rindern oder Kälbern, lt. Antrag Kalbleder, - nicht in Form von ganzen Häuten, - vorgelegter Abschnitt ca. 10 x 18,5 cm, - mit einer Dicke von ca. 1 mm, - enthaart und gegerbt, - insbesondere durch einen erhabenen, floralen Druck zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da das Leder keine Narbenstruktur aufweist, - kein Leder der Pos. 4114. Weniger anzeigen
Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - auf der Narbenseite geschliffen (gebrauchsfertig zugerichtet;... Mehr anzeigenLeder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - auf der Narbenseite geschliffen (gebrauchsfertig zugerichtet; Nubukleder). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens und reptillederartiges Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigenLeder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens und reptillederartiges Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens und musterbildendes Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigenLeder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens und musterbildendes Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, Foto siehe Anlage, - gegerbt und zugerichtet (lt. Antrag auf der Narbenseite geschliffenes Leder = Nubukleder), - Narbenspalt vom Rind (lt. Antrag), - in Form von Hälften (lt. Antrag). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,... Mehr anzeigenNach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, Foto siehe Anlage, - gegerbt und zugerichtet (lt. Antrag auf der Narbenseite geschliffenes Leder = Nubukleder), - Narbenspalt vom Rind (lt. Antrag), - in Form von Hälften (lt. Antrag). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, anderes als ganze Häute und Felle, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder, sog. Kalbhälften, Abbildung siehe Anlage, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb (nubukiert), - - in Form von Hälften (Fellgröße: 1,11 bis 1,58 qm), - - mit einer Dicke von 1,0 bis 1,2 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche schwach angeschliffen... Mehr anzeigenLeder, sog. Kalbhälften, Abbildung siehe Anlage, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb (nubukiert), - - in Form von Hälften (Fellgröße: 1,11 bis 1,58 qm), - - mit einer Dicke von 1,0 bis 1,2 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche schwach angeschliffen (Narben ist nicht vollständig entfernt) und mit metallischer Farbe musterbildend bedruckt. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälften, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Prägen auf der Oberfläche und punktuelles Bedrucken gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114,... Mehr anzeigenLeder vom Kalb, sog. Kalbhälften, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Prägen auf der Oberfläche und punktuelles Bedrucken gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, geprägt, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens, Färben und reptillederartiges Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein... Mehr anzeigenLeder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, geprägt, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens, Färben und reptillederartiges Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Stärke: 0,9 - 1,1 mm, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Färben und musterbildendes Bedrucken zugerichtet (leicht glänzend). "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigenLeder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Stärke: 0,9 - 1,1 mm, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Färben und musterbildendes Bedrucken zugerichtet (leicht glänzend). "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Wildleder
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung aus Wildleder.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Wildleder gesucht.
Arbeitsuniform
6203.22.10.00.0 · 12 %
Lederhandschuh
4203.29.90.00.0 · 7 %
Baumwoll-Seil
5607.90.90.90.0 · 8 %
Polyester-Hoodie
6110.30.99.00.0 · 12 %
Kinderjacke
6104.32.00.00.0 · 12 %
Gummi-Slipper
6402.99.39.00.0 · 16,8 %
Warnweste
6110.30.91.00.0 · 12,0 %
Hosenträger
6212.90.00.00.0 · 6,5 %
Schal
6117.10.00.00.0 · 12 %
