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Textilien & BekleidungKapitel 41Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Wildleder: 4107.99.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Wildleder (4107.99.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Wildleder unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Wildleder Produktbild

Wildleder ist ein Sammelbegriff für Leder mit aufgerauter, samtartiger Oberfläche – etwa Nubukleder (geschliffene Narbenseite) oder Veloursleder (geschliffene Fleischseite). Die zolltarifliche Einreihung hängt davon ab, ob es sich um Vollleder, Narbenspalt oder Fleischspalt handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Wildleder beschreiben: Tierart, Spaltart, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer 4107.99.10.00.0 beginnt auf Abschnittsebene und führt über Kapitel, Position und Unterposition bis zur vollständigen elfstelligen Nummer.

  • Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
  • Kapitel: 41 - HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  • Position: 4107 - Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114
  • Unterposition: 4107 91 - anderes, einschließlich Flanken
  • Unterposition: 4107 99 - anderes
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4107 9910 00 0 - Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer unvollständigen Nummer führt zu Abweichungen bei Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Maßnahmen. Prüfen Sie die konkrete Beschaffenheit Ihres Wildleders mit dem interaktiven Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wildleder

Der HS-Code für Wildleder lautet 4107.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4107.99.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4107.99.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4107.99.10.00.0.

Einreihung von Wildleder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Wildleder richtet sich nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln) sowie nach der Allgemeinen Vorschrift 6 (Einreihung in die Unterpositionen). Maßgeblich sind die Anmerkungen zu Kapitel 41 des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wildleder

Gilt für Narbenspalt-Leder mit geschliffener Narbenseite, z. B. nubukierter Narbenspalt. Wird durch die vZTA DE6313/15-1 und DE25088/14-1 bestätigt.

4107.92.10.00.0 6,5 %

Narbenspalt, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

Hauptcode für Fleischspalt oder Leder, dessen Narben vollständig entfernt wurde. Die Mehrzahl der vZTA-Treffer (DEF/3592/04-1 u. a.) bestätigt diese Einreihung.

4107.99.10.00.0 6,5 %

Leder von Rindern und Kälbern – Wildleder (Velours, Nubuk)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Wildleder (4107) ≠ Narbenspalt, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) (4107)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wildleder bleibt die Zolltarifnummer 4107.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein möglicher anderer Kapitelcode besteht, wenn Wildleder aus Ziegen- oder Ziegenveloursleder besteht.

Alternative Einreihung

4107.92.10.00.0 6,5 %

Narbenspalt, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wildleder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Wildleder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/3592/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, sog. Nubuk, - nicht in Form von ganzen Häuten (lt. Antrag Hälften), - enthaart und gegerbt, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen entfernt worden ist, - mit einer Dicke von ca. 2,5 mm.
DEF/1696/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 1,2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigen
DEF/1704/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigen
DEF/1707/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigen
DE25088/14-14107.92.10.00.0
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, Foto siehe Anlage, - gegerbt und zugerichtet (lt. Antrag auf der Narbenseite geschliffenes Leder = Nubukleder), - Narbenspalt vom Rind (lt. Antrag), - in Form von Hälften (lt. Antrag). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,... Mehr anzeigen
DE19141/15-14107.12.19.00.0
Leder vom Kalb, sog. ganzes Kalbfell, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - ganze Haut mit einer Oberfläche von 2,6 Quadratmetern oder weniger (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens, Einschneiden und Bedrucken mit metallisierter Farbe zugerichtet. "Nach... Mehr anzeigen
DEF/1451/04-14107.92.10.00.0
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (Hälften), - Narbenspalt, - mit einer Dicke von ca. 2,0 bis 2,2 mm, - durch Färben und wasserabweisende Behandlung (Kunststoffaufstrich) gebrauchsfertig zugerichtet.
DE19145/15-14107.99.10.00.0
Leder vom Kalb, sog. Croupon (Velourspalt), Foto siehe Anlage, - in Form von Croupons (laut Antrag), - Fleischspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch musterbildendes Bedrucken mit metallisierter Farbe gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigen
DEF/3592/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, sog. Nubuk, - nicht in Form von ganzen Häuten (lt. Antrag Hälften), - enthaart und gegerbt, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen entfernt worden ist, - mit einer Dicke von ca. 2,5 mm.
DEF/1696/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 1,2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigen
DEF/1704/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigen
DEF/1707/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, - enthaart und gegerbt, - keine ganzen Häute (lt. Antragsangaben Hälften), - mit einer Dicke von ca. 2 mm, - insbesondere durch Färben und Schleifen des Narbens zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da der Narben durch Schleifen fast vollständig entfernt worden ist (Nubuk), -... Mehr anzeigen
DE7939/15-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern oder Kälbern, sog. Rindleder "City", Art. 8838209, Foto siehe Anlage, - nicht in Form von ganzen Häuten (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Färben und wasserabweisende Ausrüstung zugerichtet, - anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt, da das Leder keine Narbenstruktur aufweist, - mit einer... Mehr anzeigen
DEF/3591/04-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern, sog. Rindspalte velour, - nicht in Form von ganzen Häuten (lt. Antrag Doppelcroupon), - enthaart und gegerbt, - insbesondere durch Färben und Schleifen der Fleischseite zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt (lt. Antrag Fleischspalt), - mit einer Dicke von ca. 1,5 mm.
DEF/5659/07-14107.99.10.00.0
Leder von Rindern oder Kälbern, lt. Antrag Kalbleder, - nicht in Form von ganzen Häuten, - vorgelegter Abschnitt ca. 10 x 18,5 cm, - mit einer Dicke von ca. 1 mm, - enthaart und gegerbt, - insbesondere durch einen erhabenen, floralen Druck zugerichtet, - anderes als Vollleder und Narbenspalt, da das Leder keine... Mehr anzeigen
DEF/1116/09-14107.99.10.00.0
Rindleder "City", - nicht in Form von ganzen Häuten, - enthaart und gegerbt, - insbesondere durch Färben und wasserabweisende Ausrüstung (strukturierter Aufstrich) zugerichtet, - Fleischspalt, da das Leder die Narbenstruktur nicht sichtbar aufweist, - mit einer Dicke von ca. 1,4 mm, - kein Leder der Pos. 4114.
DE6313/15-14107.92.10.00.0
Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - auf der Narbenseite geschliffen (gebrauchsfertig zugerichtet;... Mehr anzeigen
DE19138/15-14107.92.10.00.0
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens und reptillederartiges Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigen
DE19142/15-14107.92.10.00.0
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, nubukiert, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens und musterbildendes Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigen
DE25088/14-14107.92.10.00.0
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, Foto siehe Anlage, - gegerbt und zugerichtet (lt. Antrag auf der Narbenseite geschliffenes Leder = Nubukleder), - Narbenspalt vom Rind (lt. Antrag), - in Form von Hälften (lt. Antrag). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart,... Mehr anzeigen
DE19281/15-14107.92.10.00.0
Leder, sog. Kalbhälften, Abbildung siehe Anlage, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb (nubukiert), - - in Form von Hälften (Fellgröße: 1,11 bis 1,58 qm), - - mit einer Dicke von 1,0 bis 1,2 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche schwach angeschliffen... Mehr anzeigen
DE19470/15-14107.92.10.00.0
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälften, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Prägen auf der Oberfläche und punktuelles Bedrucken gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114,... Mehr anzeigen
DE19154/15-14107.92.10.00.0
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Narbenspalt, geprägt, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen des Narbens, Färben und reptillederartiges Einschneiden zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein... Mehr anzeigen
DE25253/15-14107.92.10.00.0
Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Stärke: 0,9 - 1,1 mm, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Färben und musterbildendes Bedrucken zugerichtet (leicht glänzend). "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Wildleder

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung aus Wildleder.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Wildledersorten

Welche Zolltarifnummer hat Wildleder?

Wildleder wird zolltariflich unter der Nummer 4107.99.10.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst zugerichtetes Leder von Rindern und Kälbern, das nicht als Vollleder oder Narbenspalt anzusprechen ist – etwa Fleischspaltvelours oder Nubukleder, dessen Narbenstruktur entfernt wurde. Die Einreihung wurde durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Wildleder?

Der HS-Code für Wildleder lautet 4107.99. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind international harmonisiert. Für die EU wird die Kombinierte Nomenklatur auf acht Stellen erweitert: 4107.99.10. Erst der vollständige TARIC-Code 4107.99.10.00 und die elfstellige Zolltarifnummer 4107.99.10.00.0 sind für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Wildleder?

Der Drittlandszollsatz für Wildleder unter der Zolltarifnummer 4107.99.10.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea, Vietnam, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Aus Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 3 %.

Wie unterscheidet sich Wildleder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Wildleder zu anderen Lederarten erfolgt nach der Spaltart: Fleischspaltvelours oder Leder mit vollständig entferntem Narben wird unter 4107.99.10.00.0 eingereiht. Eine Alternative ist der Narbenspalt 4107.92.10.00.0, wenn die Narbenschicht erkennbar vorhanden und geschliffen ist. Vollleder (4107.91) oder Ziegenleder (4113.10) scheiden aus, wenn das Material von Rind oder Kalb stammt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Wildleder verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind eine Nachforderung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge oder ein Bußgeldverfahren wegen Zollordnungswidrigkeit. Zudem können etwaige Präferenzzollsätze nicht in Anspruch genommen werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Wildleder?

Ja, für Wildleder aus geschützten Tierarten (z. B. bestimmte Wildrinder oder Krokodilleder) besteht eine Einfuhrkontrolle nach CITES (Artenschutzübereinkommen). Die entsprechende Maßnahme mit dem Code 710 (Einfuhrkontrolle) ist im TARIC hinterlegt. In der Ausfuhr gilt die Kontrolle mit dem Code 715. Für handelsübliches Rind- oder Kalbs-Wildleder besteht diese Einschränkung in der Regel nicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Wildleder?

Die vollständige Zolltarifnummer für Wildleder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4107.99.10.00.0. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code 4107.99, der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur 4107.99.10 und dem zehnstelligen TARIC-Code 4107.99.10.00 zusammen. Nur die elfstellige Nummer ist für die Zollanmeldung in der EU verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Wildleder?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung des TARIC und der Kombinierten Nomenklatur. Die Position 4107 ist jedoch stabil. Wildleder aus Rind oder Kalb wird seit Jahren unter 4107.99.10.00.0 geführt. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC prüfen, um Änderungen auf der 11-stelligen Ebene auszuschließen.

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