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Kosmetik & PflegeKapitel 96Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug: 9603.29.80.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug (9603.29.80.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Wimpern-Werkzeug unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Wimpern-Werkzeug Produktbild

Für Wimpern-Werkzeuge sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Wimpern-Werkzeug beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Warennummer 9603.29.80.00.0 leitet sich aus folgender zolltariflicher Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
  • Position: 9603 - Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  • Unterposition: 9603 21 - Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind
  • Unterposition: 9603 29 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9603 2980 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Nicht jedes Wimpern-Werkzeug fällt unter 9603.29.80.00.0. Wimpernzangen, Pinzetten oder Kunststoffkämme haben eine eigene Zolltarifnummer. Nutzen Sie den , um Ihr konkretes Produkt prüfen zu lassen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug

Der HS-Code für Wimpern-Werkzeug lautet 9603.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9603.29.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9603.29.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9603.29.80.00.0.

Einreihung von Wimpern-Werkzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Wimpern-Werkzeug folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelüberschriften. AV 6 legt fest, dass für die Einreihung in Unterpositionen der Wortlaut der Unterpositionen maßgebend ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug

Alternative Einreihung

8205.51.00.00.0 3,7 %

Wimpernformer/Wimpernzangen (Haushaltswerkzeuge, Position 8205)

Alternative Einreihung

8203.20.00.00.0 3,7 %

Wimpern-Pinzetten (Pinzetten, Position 8203)

Alternative Einreihung

9615.11.00.00.0 3,7 %

Wimpernbürsten/Kämme aus Kunststoff (Position 9615)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Wimpern-Werkzeug (9603) ≠ Wimpernformer/Wimpernzangen (Haushaltswerkzeuge, Position 8205) (8205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpern-Werkzeug bleibt die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Wimpern-Werkzeug (9603) ≠ Wimpern-Pinzetten (Pinzetten, Position 8203) (8203)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpern-Werkzeug bleibt die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Wimpern-Werkzeug (9603) ≠ Wimpernbürsten/Kämme aus Kunststoff (Position 9615) (9615)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpern-Werkzeug bleibt die Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Folgende Warennummer liegt außerhalb von Kapitel 96, ist aber als Abgrenzung relevant:

Alternative Einreihung

8205.51.00.00.0 3,7 %

Wimpernformer/Wimpernzangen (Haushaltswerkzeuge, Position 8205)

Alternative Einreihung

8203.20.00.00.0 3,7 %

Wimpern-Pinzetten (Pinzetten, Position 8203)

Alternative Einreihung

9615.11.00.00.0 3,7 %

Wimpernbürsten/Kämme aus Kunststoff (Position 9615)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Wimpern-Werkzeug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/858/07-18205.51.00.00.0
"Wimpernformer mit Ersatzgummi"; das sind i. W. aus Stahl gefertigte zweiarmige Erzeugnisse, die in etwa mittig mit einem Stift überkreuz miteinander befestigt sind. Ein Arm ist an einem Ende halbrund ausgearbeitet (Kopfteil), der zweite Arm weist an seinem Ende die gleiche Biegung auf und ist mit einer... Mehr anzeigen
DE13855/13-19603.29.80.00.0
Bei dem sog. "Pinsel zum Auftragen kosmetischer Mittel - Mascarabürste 11" handelt es sich um eine Wimpernspirale, bestehend aus einem bürstenartigen Applikator in Form eines gedrehten Metalldrahtes in den synthetische Borstenbüschel eingearbeitet sind. Der Metalldraht mündet in einen Kunststoffstiel, der mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI14216/21-19603.29.80.00.0
Bei der sog. "Mascarabürste / Bürstenapplikator" handelt es sich um ein Wimpernbürstchen, bestehend aus einem bürstenartigen Applikator mit rundum in die Fassung angeordneten Kunststoffborsten und einem Griff mit Schraubgewinde; 11 cm lang. Die Bürste dient dem Auftragen von Mascara (Wimpernfarbe) auf die Wimpern. Die... Mehr anzeigen
DE10333/14-19603.29.80.00.0
Es handelt sich um eine Mascarabürste, im Wesentlichen bestehend aus einem bürstenartigen Applikator in Form eines gedrehten Metalldrahtes, in den synthetische Borstenbüschel eingearbeitet sind. Der Metalldraht mündet in einen Kunststoffstiel, der mit einem schwarzen, hülsenförmigen, ca. 4,5 cm langen, rundlichen... Mehr anzeigen
DE4002/11-18203.20.00.00.0
"Pinzette"; es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, mit freiem Arm zu handhabende, federnde, zangenähnliche Erzeugnisse mit geraden Spitzen (arbeitender Teil). Die Erzeugnisse dienen zum Aufnehmen von einzelnen Wimpern zur Wimpernverlängerung und sind mit einem Schutzüberzug aus Kunststoff oder Kautschuk... Mehr anzeigen
DEBTI19618/18-19603.29.80.00.0
Bei dem sog. "Lint-free Applikator, Reinigungsstäbchen für Naturwimpern" handelt es sich um eine Bürste, bestehend aus einem ca. 8 cm langen Stiel aus Kunststoff und einem ca. 1,4 cm langen, runden, abnehmbaren Bürstenkopf aus Kunststoff, auf dem aufgeklebte Büschel aus Kunststofffasern (Scherstaub) angebracht... Mehr anzeigen
DEBTI54188/18-19615.11.00.00.0
Die als Wimpernbürste aus Kunststoff (Länge ca. 4,5 cm) bezeichnete Ware besteht aus einer Kunststofffassung, die am oberen Ende schenkelförmig ausgeformt ist, wobei die eine Seite zum Separieren der Wimpern dient, während die andere Seite zu einem Kamm ausgeformt ist. Das Erzeugnis soll zum Bürsten/Kämmen künstlicher... Mehr anzeigen
DEBTI14227/21-19603.30.90.00.0
Es handelt sich um Pinsel (Magic Finish) zum Auftragen kosmetischer Erzeugnisse. Die Waren besitzen eine "goldene" Metallfassung sowie einen Holzstiel und synthetische Filamente als Einzugsmaterial. Je nach Modell besitzen die Pinsel die Maße: - Lip Brush Länge 13,5 cm und Borsten 0,5 cm - Eye Shader Brush Länge 14 cm... Mehr anzeigen
DEBTI14216/21-19603.29.80.00.0
Bei der sog. "Mascarabürste / Bürstenapplikator" handelt es sich um ein Wimpernbürstchen, bestehend aus einem bürstenartigen Applikator mit rundum in die Fassung angeordneten Kunststoffborsten und einem Griff mit Schraubgewinde; 11 cm lang. Die Bürste dient dem Auftragen von Mascara (Wimpernfarbe) auf die Wimpern. Die... Mehr anzeigen
DE2091/10-19603.29.80.00.0
Wimpernbürste, sog. Adesa Mascara Brush -10er Pack-, bestehend aus einem Bürstenkopf aus einem ca. 5 cm langen, auf 2,5 cm gebogenen und umeinandergedrehten Draht aus unedlem Metall, an dem spiralförmig schwarze, ca. 1 - 3 mm lange (sich nach oben verjüngend), weiche Kunststofffaserbüschel befestigt sind. Der Draht... Mehr anzeigen
DE13855/13-19603.29.80.00.0
Bei dem sog. "Pinsel zum Auftragen kosmetischer Mittel - Mascarabürste 11" handelt es sich um eine Wimpernspirale, bestehend aus einem bürstenartigen Applikator in Form eines gedrehten Metalldrahtes in den synthetische Borstenbüschel eingearbeitet sind. Der Metalldraht mündet in einen Kunststoffstiel, der mit einem... Mehr anzeigen
DE20596/11-19603.29.80.00.0
Bei der Ware handelt es sich um einen sog. Rundbürstenapplikator, bestehend aus einem Wimpernbürstchen verbunden mit einer Metalltülle. Der Applikator hat einen Durchmesser von ca. 8 mm, sowie eine Gesamtlänge von ca. 41 mm, wobei die Borstenlänge (Wimpernbürstchen) ca. 18 mm beträgt. Die Rundbürste aus Nylon-Haar... Mehr anzeigen
DEB/2015/08-19603.29.80.00.0
Bürste zur Körperpflege zum Auftragen von Mascaramasse auf die Wimpern, bestehend aus einem Bürstenkopf in Form eines gedrehten Metalldrahtes (L = 2,5 cm), in den synthetische Borstenbüschel eingearbeitet sind (Durchmesser: 0,5 cm). Die Bürste ist an einem Kunststoffstiel besfestigt, der in einer Verdickung endet, auf... Mehr anzeigen
DE10333/14-19603.29.80.00.0
Es handelt sich um eine Mascarabürste, im Wesentlichen bestehend aus einem bürstenartigen Applikator in Form eines gedrehten Metalldrahtes, in den synthetische Borstenbüschel eingearbeitet sind. Der Metalldraht mündet in einen Kunststoffstiel, der mit einem schwarzen, hülsenförmigen, ca. 4,5 cm langen, rundlichen... Mehr anzeigen
DEBTI19618/18-19603.29.80.00.0
Bei dem sog. "Lint-free Applikator, Reinigungsstäbchen für Naturwimpern" handelt es sich um eine Bürste, bestehend aus einem ca. 8 cm langen Stiel aus Kunststoff und einem ca. 1,4 cm langen, runden, abnehmbaren Bürstenkopf aus Kunststoff, auf dem aufgeklebte Büschel aus Kunststofffasern (Scherstaub) angebracht... Mehr anzeigen
DEBTI43264/18-19603.29.80.00.0
Bei dem sogenannten "Bürstenapplikator zum Auftragen von Kosmetik auf die Augenbraunen" handelt es sich um eine Bürste, bestehend aus einem ca. 10 cm langen Stiel aus Kunststoff und einem ca. 1 cm langen, runden, Bürstenkopf aus Metall mit Einzugsmaterial in Form von Borstenbüscheln aus Kunststoff. Die Bürste dient... Mehr anzeigen
DE19546/09-18205.51.00.00.0
"Wimpernformer"; das sind i. W. aus unedlem Metall gefertigte zweiarmige Erzeugnisse, die in etwa mittig mit einem Stift überkreuz miteinander verbunden sind. Ein Arm ist an einem Ende halbrund ausgearbeitet (Kopfteil), der zweite Arm weist an seinem Ende die gleiche Biegung auf und ist mit einer Schiebeeinrichtung... Mehr anzeigen
DEK/858/07-18205.51.00.00.0
"Wimpernformer mit Ersatzgummi"; das sind i. W. aus Stahl gefertigte zweiarmige Erzeugnisse, die in etwa mittig mit einem Stift überkreuz miteinander befestigt sind. Ein Arm ist an einem Ende halbrund ausgearbeitet (Kopfteil), der zweite Arm weist an seinem Ende die gleiche Biegung auf und ist mit einer... Mehr anzeigen
DEBTI25488/17-18205.51.00.00.0
"Eye Refresher"; - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis in Form eines wellenförmigen Griffes aus Kunststoff mit Aufdruck, zu einer Seite schmaler werdend, auf der anderen Seite mit einem annähernd ovalen arbeitenden Teil aus Zink versehen - dient dem sanften Einklopfen von Kosmetikprodukten (Make-Up) sowie... Mehr anzeigen
DEBTI23007/17-18205.51.00.00.0
"Gesichtshaarentferner"; - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis mit einer Spirale aus unedlem Metall (arbeitender Teil), mit jeweils einem Griff aus Kunststoff an jeder Seite - dient zum Entfernen von Haaren durch eine Drehbewegung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge... Mehr anzeigen
DEBTI694/22-18205.51.00.00.0
"Epilierer für Gesicht" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis mit einem Griff aus Kunststoff und einem   arbeitenden Teil in Form einer flexiblen Spiralfeder aus unedlem Metall - zum Entfernen von Gesichtshaaren, indem man mit der Spiralfeder über die Gesichtsoberfläche rollt - Abmessungen: 10 x 5,5 x 2,5... Mehr anzeigen
DEBTI20139/18-18205.51.00.00.0
"Haarentferner" - in Form eines mehrfach gebogenen Erzeugnisses aus Stahldraht, am unteren Ende zu einem Griff ausgeformt und mit Kunststoff ummantelt, am anderen Ende mit einer Spirale aus Stahl (arbeitender Teil) versehen - dient dem Entfernen von Gesichtshaaren, indem die Spirale entgegen der Haarwuchsrichtung... Mehr anzeigen
DEBTI25305/19-18205.51.00.00.0
"Clear Skin Microderm Tool" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis in Form eines annähernd quadratischen Plättchens aus durchsichtigem Kunststoff (Abmessungen ca. 5 x 5 cm), welches an zwei gegenüberliegenden Seiten leicht nach innen gewölbt ist - auf der Unterseite mit in unterschiedlichen Höhen und Tiefen... Mehr anzeigen
DEBTI15877/22-18205.51.00.00.0
"Metamax EK-Cliphalter-Shopping & Open-silber" Schlüsselanhänger in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem Kapselheber aus einer Zinlklegierung in Form eines quadratischen, innen hohlen   Gehäuses mit annähernd ovaler Aussparung auf einer Seite und integrierter Feder;... Mehr anzeigen
DE4002/11-18203.20.00.00.0
"Pinzette"; es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, mit freiem Arm zu handhabende, federnde, zangenähnliche Erzeugnisse mit geraden Spitzen (arbeitender Teil). Die Erzeugnisse dienen zum Aufnehmen von einzelnen Wimpern zur Wimpernverlängerung und sind mit einem Schutzüberzug aus Kunststoff oder Kautschuk... Mehr anzeigen
DE4004/11-18203.20.00.00.0
"Pinzette"; es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, mit freiem Arm zu handhabende, federnde, zangenähnliche Erzeugnisse mit geraden Spitzen (arbeitender Teil). Die Erzeugnisse dienen zum Aufnehmen von einzelnen Wimpern zur Wimpernverlängerung und sind mit einem Schutzüberzug aus Kunststoff oder Kautschuk... Mehr anzeigen
DEBTI59074/19-18203.20.00.00.0
"Pinzette"; - mit freiem Arm zu handhabendes, federndes, zangenartiges Erzeugnis mit geraden Spitzen   (= arbeitender Teil) - vollständig aus unedlem Metall gefertigt und mit einer Schutzkappe aus Kunststoff über den Spitzen    versehen - zur Verwendung im kosmetischen Bereich (z. B. Aufnehmen von einzelnen Wimpern... Mehr anzeigen
DE9154/17-18203.20.00.00.0
"Pinzette" - mit freiem Arm zu handhabendes, federndes, zangenartiges Erzeugnis mit abgeschrägten Spitzen - vollständig aus unedlem Metall - zur Verwendung im kosmetischen Bereich (z. B. Eyelash-Extension-Technik) - auf einer Pappunterlage mit Produktinformationen aufgeblistert, an der Spitze der Pinzette ist... Mehr anzeigen
DEBTI6994/20-18203.20.00.00.0
"Pinzette" - mit freiem Arm zu handhabendes, federndes, zangenartiges Erzeugnis mit abgeschrägten   Spitzen - vollständig aus unedlem Metall - zur Verwendung im kosmetischen Bereich (z. B. Eyelash-Extension-Technik) - auf einer Pappunterlage mit Produktinformationen aufgeblistert, an der Spitze der Pinzette   ist... Mehr anzeigen
DEBTI30489/19-28203.20.00.00.0
Bei der als "Reise-Set zur Augenbrauen-Pflege, Art. 58300-095-0" bezeichneten Ware handelt es sich um ein - mit freiem Arm zu handhabendes, federndes, zangenartiges Erzeugnis (Pinzette) mit spezifisch ausgeformten Spitzen, - vollständig aus unedlem Metall gefertigt, farbig lackiert, - zur Verwendung in der Kosmetik... Mehr anzeigen
DEBTI59076/19-18203.20.00.00.0
"Pinzette"; - mit freiem Arm zu handhabendes, federndes, zangenartiges Erzeugnis mit geraden Spitzen (arbeitender Teil) - vollständig aus unedlem Metall gefertigt und mit einer Schutzkappe aus Kunststoff über den Spitzen versehen - zur Verwendung im kosmetischen Bereich (z. B. Enthaarung usw.) - in einer Verpackung... Mehr anzeigen
DE396/11-18203.20.00.00.0
Es handelt sich um zusammengesetzte Waren aus einer Pinzette (charakterbestimmend) und einer zwischen den Schenkeln der Pinzette angebrachten LED-Leuchte. Die Pinzetten sind aus unedlem Metall gefertigt und mit freiem Arm zu handhaben. Durch einen Schalter wird die LED-Leuchte betätigt und der "Arbeitsbereich" der... Mehr anzeigen
DEBTI54188/18-19615.11.00.00.0
Die als Wimpernbürste aus Kunststoff (Länge ca. 4,5 cm) bezeichnete Ware besteht aus einer Kunststofffassung, die am oberen Ende schenkelförmig ausgeformt ist, wobei die eine Seite zum Separieren der Wimpern dient, während die andere Seite zu einem Kamm ausgeformt ist. Das Erzeugnis soll zum Bürsten/Kämmen künstlicher... Mehr anzeigen
DE19545/09-19615.11.00.00.0
Frisier-/Toilettenkamm als zusammengesetzte Ware, sog. Wimpernformer Plastik, im Wesentlichen bestehend aus einem Stiel (L x B x D = 13 x 2,2 x 1,5 cm) aus Kunststoff, aus dessen einem Ende durch einen Schieber eine Kunststofffassung (L = 3,5 cm) ausgefahren werden kann, welche in einem Stück zu einem Kamm geformt ist... Mehr anzeigen
DE4920/10-39615.11.00.00.0
Augenbrauenbürste mit Kamm, im Wesentlichen bestehend aus einem Stiel (L x D = 9,4 x 0,4 cm) aus Kunststoff und unedlem Metall, auf den eine Fassung (L = 3 cm) aus Kunststoff (charakterbestimmender Stoff nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung) aufgesteckt ist, welche in einem Stück zu einem Kamm geformt ist und... Mehr anzeigen
DEB/298/09-19615.11.00.00.0
Frisier-/Toilettenkamm als zusammengesetzte Ware, sog. Augenbrauenbürste, Art.-Nr.: 1708, im Wesentlichen bestehend aus einem Stiel (L x D = 12,8 x 0,8 cm) aus Kunststoff, auf den eine Kunststofffassung (L = 3 cm) aufgesteckt ist, welche in einem Stück zu einem Kamm geformt ist und auf der Rückseite, den Zinken... Mehr anzeigen
DEBTI20995/17-19615.11.00.00.0
Sog. "Universalkamm". Es handelt sich um einen ca. 10 x 6cm großen Kamm aus Kunststoff, der an beiden Seiten ca. 1,5 cm lange Zinken aufweist. Das Erzeugnis ist in einer Kunststofftüte an einer Kunststoffkarte aufgemacht. Die Ware ist als "Frisierkamm aus Kunststoff" einzureihen.
DEB/1351/06-19615.11.00.00.0
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Haarpflege, Art.-Nr. B64298, bestehend aus - einem Frisierkamm aus Kunststoff mit Griff (L x B = 16,5 x 3,5 cm ) und zwei Haarklipps aus Kunststoff, jeweils bestehend aus zwei durch eine Feder verbundene Kämme mit zueinander gebogenen, ineinander... Mehr anzeigen
DE14553/11-19615.11.00.00.0
Sog. "Staubkamm" (s. Foto). Es handelt sich um einen ca. 10 x 6cm großen Kamm aus Kunststoff, der an beiden Seiten ca. 1,5 cm lange Zinken aufweist. Das Erzeugnis ist in einer Kunststofftüte an einer Kunststoffkarte aufgemacht. Die Ware ist als "Frisierkamm aus Kunststoff" einzureihen.
DE24174/10-19615.11.00.00.0
Haarkamm aus transparentem, farblosem Kunststoff, Länge: 17 cm, mit Griffteil und 2,2 cm langen Zinken. Der Kamm ist in transparente, farblose Kunststofffolie eingeschweißt. Diese Ware ist als "Frisierkamm aus Kunststoff"" einzureihen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Wimpern-Werkzeug mit unserem Einfuhrkostenrechner. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Zollpräferenz ein.

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Ausfuhr

Ausfuhrkontrollen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeuge

Welche Zolltarifnummer hat Wimpern-Werkzeug?

Die zolltarifliche Einreihung eines Wimpern-Werkzeugs hängt von seiner Bauart ab. Mascara-Applikatoren (Wimpernbürstchen) fallen unter 9603.29.80.00.0. Wimpernzangen aus Metall werden als Haushaltswerkzeug unter 8205.51.00.00.0 eingereiht. Pinzetten zur Wimpernverlängerung unterliegen der Position 8203.20.00.00.0, doppelseitige Kunststoffkämme/-bürsten der Position 9615.11.00.00.0.

Welchen HS-Code hat Wimpern-Werkzeug?

Der HS-Code (6-stellige internationale Warennummer) für Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege lautet 960329. Dieser Code gilt für Bürsten ohne spezifische Unterposition innerhalb der Position 9603. Für Wimpernzangen gilt HS-Code 820551, für Pinzetten 820320 und für Kunststoffkämme 961511.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Wimpern-Werkzeug?

Der Drittlandszollsatz für Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten (z.B. China, USA, Thailand) beträgt 3,7 % für Wimpernbürstchen der Position 9603.29.80.00.0. Für Wimpernzangen (8205.51.00.00.0) und Pinzetten (8203.20.00.00.0) gilt ein Zollsatz von 2,7 %, für Kunststoffkämme (9615.11.00.00.0) besteht Zollfreiheit. Hinzu kommt in allen Fällen die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich Wimpern-Werkzeug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative bei Wimpern-Werkzeug ergibt sich aus der Hauptfunktion: Dient es zum Auftragen von Mascara (Bürstchen), zum Formen (Zange), zum Aufnehmen von Einzelwimpern (Pinzette) oder zum Kämmen (Kamm), ist jeweils eine andere Position einschlägig. Die Abgrenzung zu Kosmetikpinseln (9603.30) erfolgt über die Bauart: Pinsel haben einen Stiel mit Einzugsmaterial, Bürstchen einen Drahtkern mit Borsten.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachzahlung von Zöllen und Steuern sowie zu Verzugszinsen führen. Im Rahmen einer Zollprüfung drohen Bußgelder wegen Steuerhinterziehung. Bei wiederholten Verstößen können zudem Zuverlässigkeitsverfahren eingeleitet werden, die den Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter gefährden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Wimpern-Werkzeug?

Die EU-Zolltarifnummer 9603.29.80.00.0 unterliegt keinen spezifischen Einfuhrverboten oder mengenmäßigen Beschränkungen. Es sind jedoch die allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften der EU (z.B. REACH) zu beachten. Systemisch werden CITES-Kontrollen (Artenschutz) und Einfuhrkontrollen von Katzen- und Hundefellen angezeigt, die für Wimpern-Werkzeug in der Regel nicht relevant sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Wimpern-Werkzeug lautet 9603.29.80.00.0. Sie besteht aus 6 Stellen des internationalen HS-Codes, 2 Stellen der Kombinierten Nomenklatur, 2 Stellen des TARIC-Codes und einer nationalen Kontrollziffer als 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Wimpern-Werkzeug?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Internationale Zollunion (HS-Änderungen) und die EU (KN-/TARIC-Änderungen). Die Positionen 9603 (Bürsten), 8205 (Haushaltswerkzeuge), 8203 (Pinzetten) und 9615 (Kämme) sind jedoch seit Jahren stabil. Wesentliche Änderungen der Warennummer sind kurzfristig nicht zu erwarten. Dennoch empfiehlt sich eine jährliche Prüfung.

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