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Energie & SolarKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Windkraftanlage: 8502.31.00.85.0

Die zolltarifliche Einreihung einer vollständigen, funktionsfähigen Windkraftanlage erfolgt unter der Zolltarifnummer 8502.31.00.85.0.

Windkraftanlage Produktbild

Windkraftanlagen wandeln Windenergie in elektrische Energie um. Die Einreihung hängt von Leistung, Bauhöhe und Vollständigkeit der Anlage ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Windkraftanlage beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Windkraftanlagen gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8502 - Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
  • Unterposition: 8502 31 - andere Stromerzeugungsaggregate
  • Unterposition: 8502 31 - windgetrieben
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 8502 3100 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8502 3100 85 0 - Gewerbliche Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 Megawatt oder mehr, die in einen Windkraftturm aus Stahl und ein Maschinenhaus eingebaut sind, mit Rohrtürmen, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn der Turm vollständig zusammengesetzt ist

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 8502.31.00.85.0 gilt ausschließlich für vollständige, funktionsfähige Windkraftanlagen ab 1 MW Leistung und mindestens 50 m Nabenhöhe. Für abweichende Ausführungen nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Windkraftanlage

Der HS-Code für Windkraftanlage lautet 8502.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8502.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8502.31.00.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8502.31.00.85.0.

Einreihung von Windkraftanlage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Windkraftanlagen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b (funktionelle Einheit), da Turm, Gondel und Rotorblätter zusammen eine funktionelle Einheit zur Stromerzeugung bilden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Windkraftanlage

Alternative Einreihung

8502.31.00.97.0 2,7 %

andere (Windkraftanlagen unter 1 MW oder unter 50 m Nabenhöhe – Auffangposition)

Alternative Einreihung

8502.31.00.11.0 2,7 %

für zivile Luftfahrzeuge

Alternative Einreihung

8501.64.00.00.0 2,7 %

Wechselstromgenerator > 750 kVA

Alternative Einreihung

7308.20.00.11.0 2,7 %

gewerbliche Windkrafttürme aus Stahlrohr

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Windkraftanlage (8502) ≠ andere (Windkraftanlagen unter 1 MW oder unter 50 m Nabenhöhe – Auffangposition) (8502)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Windkraftanlage bleibt die Zolltarifnummer 8502.31.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Windkraftanlage (8502) ≠ für zivile Luftfahrzeuge (8502)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Windkraftanlage bleibt die Zolltarifnummer 8502.31.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Windkraftanlage (8502) ≠ Wechselstromgenerator > 750 kVA (8501)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Windkraftanlage bleibt die Zolltarifnummer 8502.31.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt in Betracht, wenn es sich nicht um eine vollständige Windkraftanlage handelt:

Alternative Einreihung

8501.64.00.00.0 2,7 %

Wechselstromgenerator > 750 kVA

Alternative Einreihung

7308.20.00.11.0 2,7 %

gewerbliche Windkrafttürme aus Stahlrohr

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Windkraftanlage ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Windkraftanlage (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI767/25-18501.64.00.00.0
Gondel für Windkraftanlage – kombinierte Maschine mit Generator, Transformator, Getriebe
DE10292/10-18501.64.00.00.0
Ringgenerator für Windenergieanlagen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Windkraftanlagen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Windkraftanlage mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Windkraftanlagen

Welche Zolltarifnummer hat eine Windkraftanlage?

Eine vollständige, funktionsfähige Windkraftanlage ab 1 MW Leistung und mindestens 50 m Nabenhöhe wird unter der Zolltarifnummer 8502.31.00.85.0 eingereiht. Kleinere Anlagen fallen unter 8502.31.00.97.0.

Welchen HS-Code hat eine Windkraftanlage?

Der HS-Code (6-stellig) für windgetriebene Stromerzeugungsaggregate lautet 8502.31. Dieser Code ist international harmonisiert und gilt für alle Windkraftanlagen, unabhängig von Leistung oder Bauhöhe.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Windkraftanlagen?

Der Drittlandszollsatz für Windkraftanlagen der Zolltarifnummer 8502.31.00.85.0 beträgt 2,7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Windkraftanlage zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Leistung und Bauhöhe: Anlagen ab 1 MW und 50 m Nabenhöhe fallen unter 8502.31.00.85.0, kleinere unter 8502.31.00.97.0. Eine Alternative ist die Einreihung einzelner Komponenten wie Generatoren (8501) oder Türme (7308).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Windkraftanlage verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Windkraftanlagen?

Ja, für Windkraftanlagen aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 19,2 % (Maßnahme 552). Zudem unterliegen Einfuhren der Kontrolle auf Antidumping- und Ausgleichszölle (Maßnahme 570).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Windkraftanlage?

Die vollständige Zolltarifnummer für Windkraftanlagen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8502.31.00.85.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen KN und dem 10-stelligen TARIC-Code zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Windkraftanlagen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Es ist ratsam, die aktuellen Codes regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neubauten oder Änderungen der Anlagenspezifikation.

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