Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2701.19.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelMINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE27
- PositionSteinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe2701
- UnterpositionSteinkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert270111
- Zolltarifnummerandere Steinkohle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kohle
Der HS-Code für Kohle lautet 2701.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2701.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2701.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2701.19.00.00.0.
Einreihung von Kohle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kohle erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für das Harmonisierte System. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. Kohle als mineralischer Brennstoff fällt unter Position 2701 (Steinkohle) bzw. 2702 (Braunkohle).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kohle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnthrazit (Steinkohle) | 2701.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKokskohle (bitumenhaltige Steinkohle) | 2701.12.10.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere bitumenhaltige Steinkohle | 2701.12.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSteinkohlenbriketts und ähnliche feste Brennstoffe | 2701.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBraunkohle, nicht agglomeriert | 2702.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBraunkohle, agglomeriert | 2702.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHolzkohle (Kapitel 44) | 4402.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kohle (2701) ≠ Anthrazit (Steinkohle) (2701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohle bleibt die Zolltarifnummer 2701.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kohle (2701) ≠ Kokskohle (bitumenhaltige Steinkohle) (2701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohle bleibt die Zolltarifnummer 2701.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kohle (2701) ≠ andere bitumenhaltige Steinkohle (2701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohle bleibt die Zolltarifnummer 2701.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Steinkohle-Codes gibt es weitere Kapitel für andere Kohlearten:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHolzkohle (Kapitel 44) | 4402.00.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kohle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI5757/20-1 | Steinkohlenbriketts und ähnliche, aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe | 2701.19.00.00.0 |
| DEBTI32189/23-1 | Steinkohlenbriketts und ähnliche, aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe | 2701.19.00.00.0 |
| DE11190/16-1 | Steinkohlenbriketts und ähnliche, aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe | 2701.19.00.00.0 |
| DE1201/15-1 | Poröser Kohlenstoff (Ruß) | 2701.19.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner für Kohle
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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