Hierarchie der Zolltarifnummer
Die systematische Gliederung der Yacht in der Zolltarifhierarchie:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 89 - WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
- Position: 8903 - Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
- Unterposition: 8903 31 - Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor
- Unterposition: 8903 32 - mit einer Länge von mehr als|7,5|m bis|24|m
Zolltarifnummer: 8903 3290 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer gilt für eine Motoryacht mit einer Länge zwischen 7,5 m und 24 m, die nicht für die Seeschifffahrt ausgelegt ist. Segelyachten, größere Luxusyachten oder Yachten mit Seeschifffahrtszulassung fallen unter andere Unterpositionen. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Yacht
Der HS-Code für Yacht lautet 8903.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8903.32.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8903.32.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8903.32.90.00.0.
Einreihung von Yacht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben dem Drittlandszollsatz gelten für Motoryachten unter 8903.32.90.00.0 besondere Maßnahmen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Yacht
Alternative Einreihung
Segelboote, Länge >7,5m bis 24m, andere (Segelyachten)
Alternative Einreihung
Motorboote, Länge >24m, andere (große Luxusyachten)
Alternative Einreihung
Motorboote, Länge >7,5m bis 24m, für Seeschifffahrt, dem Erwerb der Seeschifffahrt dienend
Alternative Einreihung
Motorboote, Länge >24m, für Seeschifffahrt, dem Erwerb der Seeschifffahrt dienend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Yacht (8903) ≠ Segelboote, Länge >7,5m bis 24m, andere (Segelyachten) (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Yacht bleibt die Zolltarifnummer 8903.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Yacht (8903) ≠ Motorboote, Länge >24m, andere (große Luxusyachten) (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Yacht bleibt die Zolltarifnummer 8903.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Yacht (8903) ≠ Motorboote, Länge >7,5m bis 24m, für Seeschifffahrt, dem Erwerb der Seeschifffahrt dienend (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Yacht bleibt die Zolltarifnummer 8903.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls die Yacht nicht der Vergnügung oder dem Sport dient, scheidet eine Einreihung in Kapitel 89 aus:
Alternative Einreihung
Segelboote, Länge >7,5m bis 24m, andere (Segelyachten)
Alternative Einreihung
Motorboote, Länge >24m, andere (große Luxusyachten)
Alternative Einreihung
Motorboote, Länge >7,5m bis 24m, für Seeschifffahrt, dem Erwerb der Seeschifffahrt dienend
Alternative Einreihung
Motorboote, Länge >24m, für Seeschifffahrt, dem Erwerb der Seeschifffahrt dienend
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Yacht ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Yacht (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um ein Spielzeug in Form einer ca. 22 cm langen Nachbildung einer Motor-Yacht aus Kunststoff. Die Ware ist mit einem Elektromotor und einem Batteriefach ausgestattet. Nach dem Einsetzen ins Wasser wird ein sog. Schwimmschalter ausgelöst, der den Motor startet. Das Boot ist gemeinsam mit einer... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Spielzeug in Form einer ca. 22 cm langen Nachbildung einer Motor-Yacht aus Kunststoff. Die Ware ist mit einem Elektromotor und einem Batteriefach ausgestattet. Nach dem Einsetzen ins Wasser wird ein sog. Schwimmschalter ausgelöst, der den Motor startet. Das Boot ist gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einer bunt bedruckten Pappkarte aufgeblistert und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken" eingereiht. Weniger anzeigen
Wasserfahrzeug, kein Kriegsschiff und nicht für die Seeschifffahrt bestimmt, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg, sog. Sporttauchboot. Es handelt sich um ein Unterwasserfahrzeug (Mini U-Boot) für zwei Personen. Die Fahrgastzelle besteht aus einem Druckbehälter aus Stahl und ist mit einer Acrylglaskuppel... Mehr anzeigenWasserfahrzeug, kein Kriegsschiff und nicht für die Seeschifffahrt bestimmt, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg, sog. Sporttauchboot. Es handelt sich um ein Unterwasserfahrzeug (Mini U-Boot) für zwei Personen. Die Fahrgastzelle besteht aus einem Druckbehälter aus Stahl und ist mit einer Acrylglaskuppel versehen. Weitere technische Daten (auszugsweise): - integriertes Luftfiltersystem - Tauchtiefe ca. 30 m - Geschwindigkeit ca. 3 Knoten - Gewicht 1700 kg - Zuladung ca. 240 kg - Elektroantrieb (2 x 1000 W). Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm. Weniger anzeigen
Anderes Wasserfahrzeug, sog. Aluminiumboot mit Kabine und Außenbordmotoren, SAFE 25 FULL Cabin, Foto siehe Anlage, - mit zwei Außenbordmotoren, - mit einer Länge von 7,6 m; aufgrund der geringen Länge nicht für die Seeschifffahrt bestimmt, - mit einer sog. SAFE 25 Full Cabin (Kabine / Aufbau), - - Achtern, Backbord... Mehr anzeigenAnderes Wasserfahrzeug, sog. Aluminiumboot mit Kabine und Außenbordmotoren, SAFE 25 FULL Cabin, Foto siehe Anlage, - mit zwei Außenbordmotoren, - mit einer Länge von 7,6 m; aufgrund der geringen Länge nicht für die Seeschifffahrt bestimmt, - mit einer sog. SAFE 25 Full Cabin (Kabine / Aufbau), - - Achtern, Backbord und Steuerbord mit Türen und an allen Seiten mit Fenstern, - - mit acht Sitzplätzen, - mit einem Trockengewicht von ca. 2.775 kg, - für die Nutzung insbesondere durch Behörden (Küstenwache, Zoll, Grenzschutz, Hafenpolizei) geeignet. "Anderes Wasserfahrzeug, kein Kriegsschiff, nicht für die Seeschifffahrt, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg" Weniger anzeigen
Nach Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zuammengesetzte Wasserbahn, die abhängig von der Ausgestaltung im Wesentlichen aus - Kanalwänden - einem Bahnhof (hier in Form eines stilisierten Segelschiffes) - und mehreren kleineren Booten (für acht bis zwölf Personen) besteht, die u.a. mit sog.... Mehr anzeigenNach Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zuammengesetzte Wasserbahn, die abhängig von der Ausgestaltung im Wesentlichen aus - Kanalwänden - einem Bahnhof (hier in Form eines stilisierten Segelschiffes) - und mehreren kleineren Booten (für acht bis zwölf Personen) besteht, die u.a. mit sog. Wasserspritzkanonen ausgestattet sind. Der Unterhaltungswert der Fahrgäste besteht darin, sich während der Fahrt über einen serpentinenähnlich geschwungenen Parcours gegenseitig mit den Wasserkanonen zu bespritzen (Quelle: https://mack-rides.com/produkte/wasserfahrgeschaefte/interactive-bootsfahrt/?lang=de), die z.B. mit Hilfe von Drehkurbeln aktivert werden müssen. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "Vergnügungsparkgeschäfte und Wasserparkattraktionen" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte Wasserbahn, die abhängig von der Ausgestaltung im Wesentlichen aus - Kanalwänden - einem Bahnhof (hier in Form eines stilisierten Segelschiffes) - und mehreren kleineren Booten (für acht bis zwölf Personen) besteht, die u. a. mit... Mehr anzeigenNach Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte Wasserbahn, die abhängig von der Ausgestaltung im Wesentlichen aus - Kanalwänden - einem Bahnhof (hier in Form eines stilisierten Segelschiffes) - und mehreren kleineren Booten (für acht bis zwölf Personen) besteht, die u. a. mit sog. Wasserspritzkanonen ausgestattet sind. Der Unterhaltungswert der Fahrgäste besteht darin, sich während der Fahrt über einen serpentinenähnlich geschwungenen Parcours gegenseitig mit den Wasserkanonen zu bespritzen, die z. B. mit Hilfe von Drehkurbeln aktiviert werden müssen. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "Vergnügungsparkgeschäfte und Wasserparkattraktionen" eingereiht. Weniger anzeigen
Kanu, sog. Kanu-Sportboot "Outrigger Canoe", Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausfertigungen: ein- oder mehrsitzig, - mit einem festen Bootskörper aus laut Antrag mit Kohlenstofffasern verstärktem Kunststoff, - mit einem mit dem Kanu verbundenen Ausleger zur Erhöhung der Stabilität, - laut Antrag mit... Mehr anzeigenKanu, sog. Kanu-Sportboot "Outrigger Canoe", Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausfertigungen: ein- oder mehrsitzig, - mit einem festen Bootskörper aus laut Antrag mit Kohlenstofffasern verstärktem Kunststoff, - mit einem mit dem Kanu verbundenen Ausleger zur Erhöhung der Stabilität, - laut Antrag mit einem Gewicht von etwa 12,5 kg, - zur Fortbewegung ausschließlich durch Muskelkraft (Paddeln), - wird als Sportboot des Abschnitts XVII nicht vom Warenkreis der Position 9506 erfasst, - gemeinsam mit einer passgenauen, zum dauernden Gebrauch bestimmten Transporthülle aus Spinnstoffen (sog. Outrigger Canoe Cover) gestellt. "Kanu, kein aufblasbares Boot, Segelboot oder Motorboot, mit einem Gewicht von weniger als 100 kg" Weniger anzeigen
Anderes als in den Positionen 8901 bis 8905 erfasstes Wasserfahrzeug, nicht für die Seeschifffahrt bestimmt mit einem Gewicht von ca. 5 kg, in Form eines sog. "Sea Scooter" zum Gleiten über oder unter Wasser. Die Ware besteht im Wesentlichen aus einem wasserdicht abgeschirmten Elektromotor mit Batterie und Schalter,... Mehr anzeigenAnderes als in den Positionen 8901 bis 8905 erfasstes Wasserfahrzeug, nicht für die Seeschifffahrt bestimmt mit einem Gewicht von ca. 5 kg, in Form eines sog. "Sea Scooter" zum Gleiten über oder unter Wasser. Die Ware besteht im Wesentlichen aus einem wasserdicht abgeschirmten Elektromotor mit Batterie und Schalter, einer Antriebseinheit in Form eines Propellers und einem Haltegriff. Das Gerät ist mit einer Abschaltautomatik versehen, falls es losgelassen wird. Der "Sea Scooter" ist ein Personenzuggerät, mit dem man sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 3,2 km/h über Wasser oder unter Wasser bis zu einer Tiefe von ca. 20 m ziehen lassen kann. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrabgaben für Yachten
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollkostenrechner für Yachten
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Yacht. Geben Sie dazu den Zollwert und das Ursprungsland an.
Ausfuhrabgaben für Yachten
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Fahrzeug- & Motorenteile
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