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Fahrzeug-MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Motorrad-Rad: 8714.10.30.00.0

Die Zolltarifnummer für Motorrad-Rad lautet 8714.10.30.00.0. Sie erfasst Räder sowie Teile davon und Zubehör für Krafträder (einschließlich Mopeds).

Motorrad-Rad Produktbild

Ein Motorrad-Rad (Komplettrad) ist ein Ersatz- oder Austauschteil für Krafträder der Position 8711. Es besteht aus einer Felge (Stahl, Aluminium oder Magnesium) und ggf. mit Reifen, Speichen, Nabe und Bremsscheibe. Die Ware ist erkennbar als Teil für Motorräder bestimmt und fällt als solches unter Position 8714. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Motorrad-Rad beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Motorrad-Rad setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen|8711|bis 8713
  • Unterposition: 8714 10 - für Krafträder (einschließlich Mopeds)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8714 1030 00 0 - Räder sowie Teile davon und Zubehör

Hinweis zur Einreihung

Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung Ihres Motorrad-Rads.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Motorrad-Rad

Der HS-Code für Motorrad-Rad lautet 8714.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.10.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.10.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.10.30.00.0.

Einreihung von Motorrad-Rad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Motorrad-Rädern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Motorrad-Rad

Alternative Einreihung

8714.99.90.19.0 3,7 %

Fahrrad-Rad (vollständige Räder für Fahrräder der Pos. 8712) – abzugrenzen, da für Fahrräder ohne Motor bestimmt

Alternative Einreihung

8708.70.91.90.0 3,7 %

PKW/LKW-Rad (Räder für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701-8705) – abzugrenzen, da für vierrädrige Kfz bestimmt

Alternative Einreihung

8714.20.00.00.0 3,7 %

Rollstuhl-Rad (für Rollstühle der Pos. 8713) – abzugrenzen, da für Behindertenfahrzeuge bestimmt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Motorrad-Rad (8714) ≠ Fahrrad-Rad (vollständige Räder für Fahrräder der Pos. 8712) – abzugrenzen, da für Fahrräder ohne Motor bestimmt (8714)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorrad-Rad bleibt die Zolltarifnummer 8714.10.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Motorrad-Rad (8714) ≠ PKW/LKW-Rad (Räder für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701-8705) – abzugrenzen, da für vierrädrige Kfz bestimmt (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorrad-Rad bleibt die Zolltarifnummer 8714.10.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Motorrad-Rad (8714) ≠ Rollstuhl-Rad (für Rollstühle der Pos. 8713) – abzugrenzen, da für Behindertenfahrzeuge bestimmt (8714)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorrad-Rad bleibt die Zolltarifnummer 8714.10.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel oder Positionen können für bestimmte Ausführungen relevant sein:

Alternative Einreihung

8714.99.90.19.0 3,7 %

Fahrrad-Rad (vollständige Räder für Fahrräder der Pos. 8712) – abzugrenzen, da für Fahrräder ohne Motor bestimmt

Alternative Einreihung

8708.70.91.90.0 3,7 %

PKW/LKW-Rad (Räder für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701-8705) – abzugrenzen, da für vierrädrige Kfz bestimmt

Alternative Einreihung

8714.20.00.00.0 3,7 %

Rollstuhl-Rad (für Rollstühle der Pos. 8713) – abzugrenzen, da für Behindertenfahrzeuge bestimmt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Motorrad-Rad ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Motorrad-Rad (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI19391/22-18714.10.30.00.0
Laufradzusammenstellung (Leichtmetallrad mit nicht-pneumatischen Reifen) für Elektroroller (Position 8711)
DE1619/16-18714.10.30.00.0
Speichenrohlinge für Motorrad-Räder
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Motorrad-Rad mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Motorrad-Räder

Welche Zolltarifnummer hat Motorrad-Rad?

Die Zolltarifnummer für Motorrad-Rad lautet 8714.10.30.00.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst Räder sowie Teile davon und Zubehör für Krafträder (einschließlich Mopeds). Sie ist für Kompletträder, Felgen mit oder ohne Reifen, Speichen, Naben und Bremsscheiben anzuwenden, sofern die Ware erkennbar als Teil für Motorräder der Position 8711 bestimmt ist.

Welchen HS-Code hat Motorrad-Rad?

Der HS-Code für Motorrad-Rad ist 871410. Er umfasst auf 6-stelliger Ebene Teile und Zubehör für Krafträder (einschließlich Mopeds) der Position 8714. Die ersten vier Ziffern (8714) stehen für Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, die fünfte und sechste Ziffer (10) spezifizieren die Verwendung für Krafträder.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Motorrad-Rad?

Der Drittlandszollsatz für Motorrad-Rad (Zolltarifnummer 8714.10.30.00.0) beträgt 3,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Motorrad-Rad zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu Motorrad-Rad ist das Fahrrad-Rad unter 8714.99.90.19.0. Während Motorrad-Räder für Krafträder mit Motor (Position 8711) bestimmt sind, fallen Fahrrad-Räder unter die Unterposition 8714.99 als 'andere' Teile für Fahrzeuge der Positionen 8711-8713, spezifisch für Fahrräder (Position 8712). Auch PKW/LKW-Räder (8708.70) und Rollstuhl-Räder (8714.20) sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Motorrad-Rad verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Motorrad-Rad kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Zudem riskieren Sie eine falsche Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Sanktionen bei Ausfuhrkontrollen. Verwenden Sie daher stets die korrekte Nummer 8714.10.30.00.0.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Motorrad-Rad?

Für Motorrad-Rad (8714.10.30.00.0) gelten bei der Ausfuhr besondere Maßnahmen: Es besteht eine Beschränkung bei der Ausfuhr (Code 467) sowie eine Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 473) durch das BAFA. Zudem unterliegt die Ware der Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (Code 735). Bei der Einfuhr sind keine spezifischen Maßnahmen hinterlegt, es gelten die regulären Zollsätze.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Motorrad-Rad?

Die Zolltarifnummer für Motorrad-Rad ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.10.30.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (871410), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (87141030) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8714103000) sowie einer 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Motorrad-Rad?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Für Motorrad-Rad ist die Nummer 8714.10.30.00.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen, insbesondere bei Neuerungen im Bereich der Elektroroller oder Änderungen der Unterpositionen für Fahrzeugteile.

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