Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verortet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9021 - Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik
- Unterposition: 9021 29 - andere
Zolltarifnummer: 9021 2900 00 1 - für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnimplantat
Der HS-Code für Zahnimplantat lautet 9021.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.29.00.00.1.
Einreihung von Zahnimplantat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnimplantat
Alternative Einreihung
andere künstliche Körperteile und Organe – andere – für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Alternative Einreihung
künstliche Zähne aus Kunststoffen – für Menschen
Alternative Einreihung
künstliche Zähne aus anderen Stoffen – für Menschen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zahnimplantat (9021) ≠ andere künstliche Körperteile und Organe – andere – für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör (9021)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnimplantat bleibt die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zahnimplantat (9021) ≠ künstliche Zähne aus Kunststoffen – für Menschen (9021)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnimplantat bleibt die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zahnimplantat (9021) ≠ künstliche Zähne aus anderen Stoffen – für Menschen (9021)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnimplantat bleibt die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
andere künstliche Körperteile und Organe – andere – für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Alternative Einreihung
künstliche Zähne aus Kunststoffen – für Menschen
Alternative Einreihung
künstliche Zähne aus anderen Stoffen – für Menschen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnimplantat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnimplantat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BBBS, in Form einer 7, 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm langen, im Durchmesser 6 mm großen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Außensechskant (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BBBS, in Form einer 7, 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm langen, im Durchmesser 6 mm großen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Außensechskant (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Vent Implantat, Art.-Nr. TV37B08, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,75 mm, einer Länge von 8 mm, einem... Mehr anzeigenEinteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Vent Implantat, Art.-Nr. TV37B08, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,75 mm, einer Länge von 8 mm, einem integrierten Dreifachgewinde und einer prothetischen Plattform von 3,5 mm mit 2,5 mm Innensechskant (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) sowie einer chirurgischen Abdeckschraube (Art.-Nr. TVSCS). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Zahnwurzelimplantat, welches dauerhaft die natürliche Zahnwurzel ersetzt, wird nach entsprechender Vorbereitung in den Kieferknochen eingedreht. Die Abdeckschraube wird in das Implantat gedreht und dient dazu, das Zahnwurzelimplantat zum Schutz vor dem Eindringen von Fremdstoffen während der Einheilzeit zu verschließen. Nach der Einheilzeit wird die Verschlussschraube wieder entfernt. Das Implantat dient nach der Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um dann darauf einen künstlichen Zahn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufzubauen. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Vorrichtung wird als "Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen" eingereiht. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat ITS4, ITS5, ITST4 und ITST5, in Form einer je nach Ausführung geraden oder konischen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Innenachtkant (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ ITS4: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,1... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat ITS4, ITS5, ITST4 und ITST5, in Form einer je nach Ausführung geraden oder konischen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Innenachtkant (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ ITS4: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,1 mm; Typ ITS5: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,9 mm; Typ ITST4: Länge 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4 mm; Typ ITST5: Länge 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 5 mm. Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BM, IM und IMS, in Form einer schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit vormontiertem Einbringpfosten (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ BM: Länge 8, 10, 11,5, 13, 15 bzw. 18 mm; Schulter Ø 3,5 mm; Implantat Ø 5 mm; Typ IM:... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BM, IM und IMS, in Form einer schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit vormontiertem Einbringpfosten (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ BM: Länge 8, 10, 11,5, 13, 15 bzw. 18 mm; Schulter Ø 3,5 mm; Implantat Ø 5 mm; Typ IM: Länge 8, 10, 11,5, 13, 15 bzw. 18 mm; Schulter Ø 3,5 mm; Implantat Ø 3,75 mm; Typ IMS: Länge 10, 11,5, 13, 15 bzw. 18 mm; Schulter Ø 3,5 mm; Implantat Ø 3,25 mm. Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILN, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILN, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILH, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILH, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILBB, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILBB, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Jochbein-Implantat ZYG-55, in Form einer 40, 42,5, 45, 47,5, 50 bzw. 52,5 mm langen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die mit einer abgeschrägten Aufnahmevorrichtung (55°) versehen ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in Fällen starker Resorption... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Jochbein-Implantat ZYG-55, in Form einer 40, 42,5, 45, 47,5, 50 bzw. 52,5 mm langen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die mit einer abgeschrägten Aufnahmevorrichtung (55°) versehen ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in Fällen starker Resorption des Oberkiefers in das Jochbein eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BBBS, in Form einer 7, 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm langen, im Durchmesser 6 mm großen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Außensechskant (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BBBS, in Form einer 7, 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm langen, im Durchmesser 6 mm großen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Außensechskant (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat ITS4, ITS5, ITST4 und ITST5, in Form einer je nach Ausführung geraden oder konischen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Innenachtkant (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ ITS4: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,1... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat ITS4, ITS5, ITST4 und ITST5, in Form einer je nach Ausführung geraden oder konischen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Innenachtkant (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ ITS4: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,1 mm; Typ ITS5: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,9 mm; Typ ITST4: Länge 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4 mm; Typ ITST5: Länge 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 5 mm. Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Zahnimplantat Z-Lock3, in Form einer je nach Ausführung 3,25 x 10 - 11,5 mm, 3,25 x 11,5 - 13 mm, 3,25 x 13 - 14,5 mm, 4 x 10 - 11,5 mm, 4 x 11,5 - 13 mm, 5 x 10 - 11,5 mm, 5 x 14 - 15 mm und 4 x 11,5 - 13 mm großen Vorrichtung aus Hochleistungskeramik (Zirkonoxid), die im... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Zahnimplantat Z-Lock3, in Form einer je nach Ausführung 3,25 x 10 - 11,5 mm, 3,25 x 11,5 - 13 mm, 3,25 x 13 - 14,5 mm, 4 x 10 - 11,5 mm, 4 x 11,5 - 13 mm, 5 x 10 - 11,5 mm, 5 x 14 - 15 mm und 4 x 11,5 - 13 mm großen Vorrichtung aus Hochleistungskeramik (Zirkonoxid), die im unteren Bereich mit einem Außengewinde versehen ist. Die spezielle Form des oberen Bereichs dient der Aufnahme eines künstlichen Zahns (nicht Gegenstand dieser VZTA). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel und Basis für den künstlichen Zahn. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat Sprint BAD und IBD, in Form einer schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit vormontiertem Aufbau (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ BAD: Länge 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm; Implantat Ø 5 mm; Typ IBD: Länge 8,5, 10, 11,5, 13... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat Sprint BAD und IBD, in Form einer schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit vormontiertem Aufbau (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ BAD: Länge 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm; Implantat Ø 5 mm; Typ IBD: Länge 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm; Implantat Ø 3,75 mm; Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILN, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILN, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILH, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILH, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILBB, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILBB, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Jochbein-Implantat ZYG-55, in Form einer 40, 42,5, 45, 47,5, 50 bzw. 52,5 mm langen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die mit einer abgeschrägten Aufnahmevorrichtung (55°) versehen ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in Fällen starker Resorption... Mehr anzeigenKünstliches Körperteil für Menschen, sog. Jochbein-Implantat ZYG-55, in Form einer 40, 42,5, 45, 47,5, 50 bzw. 52,5 mm langen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die mit einer abgeschrägten Aufnahmevorrichtung (55°) versehen ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in Fällen starker Resorption des Oberkiefers in das Jochbein eingebracht und dient nach Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um darauf einen Zahn (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigen zu können. Weniger anzeigen
Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Vent Implantat, Art.-Nr. TV37B08, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,75 mm, einer Länge von 8 mm, einem... Mehr anzeigenEinteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Vent Implantat, Art.-Nr. TV37B08, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,75 mm, einer Länge von 8 mm, einem integrierten Dreifachgewinde und einer prothetischen Plattform von 3,5 mm mit 2,5 mm Innensechskant (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) sowie einer chirurgischen Abdeckschraube (Art.-Nr. TVSCS). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Zahnwurzelimplantat, welches dauerhaft die natürliche Zahnwurzel ersetzt, wird nach entsprechender Vorbereitung in den Kieferknochen eingedreht. Die Abdeckschraube wird in das Implantat gedreht und dient dazu, das Zahnwurzelimplantat zum Schutz vor dem Eindringen von Fremdstoffen während der Einheilzeit zu verschließen. Nach der Einheilzeit wird die Verschlussschraube wieder entfernt. Das Implantat dient nach der Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um dann darauf einen künstlichen Zahn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufzubauen. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Vorrichtung wird als "Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen" eingereiht. Weniger anzeigen
Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Narrow Implantat, Art.-Nr. TN33B11, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,3 mm, einer Länge von 11,5 mm, einem... Mehr anzeigenEinteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Narrow Implantat, Art.-Nr. TN33B11, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,3 mm, einer Länge von 11,5 mm, einem integrierten Dreifachgewinde und einer prothetischen Plattform von 3,2 mm mit 2,1 mm Innensechskant (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) sowie einer chirurgischen Abdeckschraube (Art.-Nr. TNSCS). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Zahnwurzelimplantat, welches dauerhaft die natürliche Zahnwurzel ersetzt, wird nach entsprechender Vorbereitung in den Kieferknochen eingedreht. Die Abdeckschraube wird in das Implantat gedreht und dient dazu, das Zahnwurzelimplantat zum Schutz vor dem Eindringen von Fremdstoffen während der Einheilzeit zu verschließen. Nach der Einheilzeit wird die Verschlussschraube wieder entfernt. Das Implantat dient nach der Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um dann darauf einen künstlichen Zahn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufzubauen. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Vorrichtung wird als "Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen" eingereiht. Weniger anzeigen
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form einer künstlichen Zahnwurzel, im Wesentlichen bestehend aus einer 15 mm langen und im Durchmesser 5 mm großen, dübelähnlichen Vorrichtung aus Titan, die mit einem Innen- und einem Außengewinde versehen ist. Die in einer... Mehr anzeigenWare der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form einer künstlichen Zahnwurzel, im Wesentlichen bestehend aus einer 15 mm langen und im Durchmesser 5 mm großen, dübelähnlichen Vorrichtung aus Titan, die mit einem Innen- und einem Außengewinde versehen ist. Die in einer Kunststoffverpackung verpackte Ware wird in den Kiefer des Patienten eingebracht und dient nach der Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um dann darauf einen künstlichen Zahn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufzubauen. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm. Weniger anzeigen
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form eines Sekundärteils in einstückiger Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einem Zahnwurzelimplantat mit einem Außengewinde (Länge 15 mm) und einem fest aufgesetzten, spezifisch geformten Steg (Länge 9 mm). Das Zahnwurzelimplantat... Mehr anzeigenWare der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form eines Sekundärteils in einstückiger Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einem Zahnwurzelimplantat mit einem Außengewinde (Länge 15 mm) und einem fest aufgesetzten, spezifisch geformten Steg (Länge 9 mm). Das Zahnwurzelimplantat wird in den Kiefer des Patienten eingebracht und ersetzt die Zahnwurzel. Auf den Steg, der den künstlichen Zahnstumpf darstellt, wird dann die künstliche Krone (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Ware ist in einer durchsichtigen Kunststoffverpackung mit Anleitung verpackt. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm. Weniger anzeigen
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, in Form eines künstlichen Zahnstumpfes, im Wesentlichen bestehend aus einer 9 mm hohen, hülsenähnlichen, an einem Ende abgestuften Vorrichtung aus einer Gold-Legierung. Die Vorrichtung wird mittels einer Halteschraube auf einem dübelähnlichen Zahnwurzelimplantat (beides... Mehr anzeigenWare der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, in Form eines künstlichen Zahnstumpfes, im Wesentlichen bestehend aus einer 9 mm hohen, hülsenähnlichen, an einem Ende abgestuften Vorrichtung aus einer Gold-Legierung. Die Vorrichtung wird mittels einer Halteschraube auf einem dübelähnlichen Zahnwurzelimplantat (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt und dient als Basis für eine künstliche Zahnkrone. Die Ware ist zusammen mit einer Beschreibung in einem Kunststoffbehältnis verpackt. Weniger anzeigen
Sog. Esthetic Abutment, inklusive Basisschraube (Art.-Nr. 323 77), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (künstlicher Zahnstumpf (Abutment),... Mehr anzeigenSog. Esthetic Abutment, inklusive Basisschraube (Art.-Nr. 323 77), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (künstlicher Zahnstumpf (Abutment), charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Basisschraube aus unedlem Metall. Das Abutment wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem runden, mit Schaumstoff versehenen Kunststoffbehälter verpackt. "Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen" Äußere Form der Ware siehe Abbildung. Weniger anzeigen
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem dübelähnlichen, konischen, künstlichen Zahnstumpf aus Ceramicor, auf den ein ausbrennbares Modellierhilfsteil in Form eines... Mehr anzeigenWare der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem dübelähnlichen, konischen, künstlichen Zahnstumpf aus Ceramicor, auf den ein ausbrennbares Modellierhilfsteil in Form eines Kunststoffröhrchens aufgesetzt ist (der künstliche Zahnstumpf bestimmt im Hinblick auf die Verwendung des Erzeugnisses den Charakter der zusammengesetzten Ware, die wiederum, ebenfalls im Hinblick auf die Verwendung, den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmt), - einer Schraube aus unedlem Metall sowie - einer Gebrauchsanweisung. Der Zahnstumpf wird auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und mit der Halteschraube fest verschraubt. Nach endgültiger Ausformung mit Hilfe des Modellierhilfsteils wird auf den Zahnstumpf die künstliche Krone (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich gemeinsam in einer Kunststoffverpackung. Weniger anzeigen
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem dübelähnlichen, konischen, künstlichen Zahnstumpf aus Ceramicor (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung),... Mehr anzeigenWare der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem dübelähnlichen, konischen, künstlichen Zahnstumpf aus Ceramicor (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung), - einem ausbrennbaren Modellierhilfsteil in Form eines Kunststoffröhrchens, - einer Schraube aus unedlem Metall sowie - einer Gebrauchsanweisung. Der Zahnstumpf wird auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und mit der Halteschraube fest verschraubt. Nach endgültiger Ausformung mit Hilfe des Modellierhilfsteils, das zuvor auf den Stumpf gesteckt wird, wird auf den Zahnstumpf die künstliche Krone (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich gemeinsam in einer Kunststoffverpackung. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
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Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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