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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zahnimplantat: 9021.29.00.00.1

Die zolltarifliche Einreihung eines Zahnimplantats erfolgt in die Unterposition 9021.29 als „andere Ware der Zahnprothetik“. Das Implantat dient als künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Zirkonoxid und wird chirurgisch im Kieferknochen verankert.

Zahnimplantat Produktbild

Für Zahnimplantate sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Zahnimplantat eingeben...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verortet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9021 - Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  • Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik
  • Unterposition: 9021 29 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9021 2900 00 1 - für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnimplantat

Der HS-Code für Zahnimplantat lautet 9021.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.29.00.00.1.

Einreihung von Zahnimplantat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnimplantat

Alternative Einreihung

9021.39.90.00.1 0 %, EUSt 19 %

andere künstliche Körperteile und Organe – andere – für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

Alternative Einreihung

9021.21.10.00.1 0 %

künstliche Zähne aus Kunststoffen – für Menschen

Alternative Einreihung

9021.21.90.00.1 0 %

künstliche Zähne aus anderen Stoffen – für Menschen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zahnimplantat (9021) ≠ andere künstliche Körperteile und Organe – andere – für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnimplantat bleibt die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnimplantat (9021) ≠ künstliche Zähne aus Kunststoffen – für Menschen (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnimplantat bleibt die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnimplantat (9021) ≠ künstliche Zähne aus anderen Stoffen – für Menschen (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnimplantat bleibt die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

9021.39.90.00.1 0 %, EUSt 19 %

andere künstliche Körperteile und Organe – andere – für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

Alternative Einreihung

9021.21.10.00.1 0 %

künstliche Zähne aus Kunststoffen – für Menschen

Alternative Einreihung

9021.21.90.00.1 0 %

künstliche Zähne aus anderen Stoffen – für Menschen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnimplantat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnimplantat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/852/05-39021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BBBS, in Form einer 7, 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm langen, im Durchmesser 6 mm großen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Außensechskant (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach... Mehr anzeigen
DE2164/14-19021.29.00.00.1
Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Vent Implantat, Art.-Nr. TV37B08, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,75 mm, einer Länge von 8 mm, einem... Mehr anzeigen
DEB/852/05-89021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat ITS4, ITS5, ITST4 und ITST5, in Form einer je nach Ausführung geraden oder konischen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Innenachtkant (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ ITS4: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,1... Mehr anzeigen
DEB/852/05-79021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BM, IM und IMS, in Form einer schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit vormontiertem Einbringpfosten (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ BM: Länge 8, 10, 11,5, 13, 15 bzw. 18 mm; Schulter Ø 3,5 mm; Implantat Ø 5 mm; Typ IM:... Mehr anzeigen
DEB/852/05-129021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILN, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigen
DEB/852/05-109021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILH, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigen
DEB/852/05-119021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILBB, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht... Mehr anzeigen
DEB/852/05-139021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Jochbein-Implantat ZYG-55, in Form einer 40, 42,5, 45, 47,5, 50 bzw. 52,5 mm langen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die mit einer abgeschrägten Aufnahmevorrichtung (55°) versehen ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in Fällen starker Resorption... Mehr anzeigen
DEB/852/05-39021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat BBBS, in Form einer 7, 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm langen, im Durchmesser 6 mm großen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Außensechskant (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und dient nach... Mehr anzeigen
DEB/852/05-89021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat ITS4, ITS5, ITST4 und ITST5, in Form einer je nach Ausführung geraden oder konischen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit Innenachtkant (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ ITS4: Länge 8, 10, 12 bzw. 14 mm; Implantat Ø 4,1... Mehr anzeigen
DEB/2419/06-19021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Zahnimplantat Z-Lock3, in Form einer je nach Ausführung 3,25 x 10 - 11,5 mm, 3,25 x 11,5 - 13 mm, 3,25 x 13 - 14,5 mm, 4 x 10 - 11,5 mm, 4 x 11,5 - 13 mm, 5 x 10 - 11,5 mm, 5 x 14 - 15 mm und 4 x 11,5 - 13 mm großen Vorrichtung aus Hochleistungskeramik (Zirkonoxid), die im... Mehr anzeigen
DEB/852/05-99021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Dental-Implantat Sprint BAD und IBD, in Form einer schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4 mit vormontiertem Aufbau (äußere Form siehe Abbildung) in nachfolgenden Größen: Typ BAD: Länge 8,5, 10, 11,5, 13 bzw. 15 mm; Implantat Ø 5 mm; Typ IBD: Länge 8,5, 10, 11,5, 13... Mehr anzeigen
DEB/852/05-129021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILN, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigen
DEB/852/05-109021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILH, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht und... Mehr anzeigen
DEB/852/05-119021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Kompressionsschrauben-Implantat ILBB, in Form einer 10, 13, 15 bzw. 18 mm langen, schraubenähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die einen Implantatdurchmesser von 4 mm aufweist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in den Knochen des Kiefers eingebracht... Mehr anzeigen
DEB/852/05-139021.39.90.00.1
Künstliches Körperteil für Menschen, sog. Jochbein-Implantat ZYG-55, in Form einer 40, 42,5, 45, 47,5, 50 bzw. 52,5 mm langen, schraubenähnlichen Vorrichtung aus Titan Grad 4, die mit einer abgeschrägten Aufnahmevorrichtung (55°) versehen ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird in Fällen starker Resorption... Mehr anzeigen
DE2164/14-19021.29.00.00.1
Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Vent Implantat, Art.-Nr. TV37B08, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,75 mm, einer Länge von 8 mm, einem... Mehr anzeigen
DE2165/14-19021.29.00.00.1
Einteiliges Zahnwurzelimplantat, sog. Tri-Narrow Implantat, Art.-Nr. TN33B11, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer dübelähnlichen, konischen Vorrichtung aus Titan, mit einem Außengewinde, einem Implantatdurchmesser von 3,3 mm, einer Länge von 11,5 mm, einem... Mehr anzeigen
DEB/2635/08-19021.29.00.00.1
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form einer künstlichen Zahnwurzel, im Wesentlichen bestehend aus einer 15 mm langen und im Durchmesser 5 mm großen, dübelähnlichen Vorrichtung aus Titan, die mit einem Innen- und einem Außengewinde versehen ist. Die in einer... Mehr anzeigen
DEB/2635/08-29021.29.00.00.1
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form eines Sekundärteils in einstückiger Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einem Zahnwurzelimplantat mit einem Außengewinde (Länge 15 mm) und einem fest aufgesetzten, spezifisch geformten Steg (Länge 9 mm). Das Zahnwurzelimplantat... Mehr anzeigen
DEB/200/08-19021.29.00.00.1
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, in Form eines künstlichen Zahnstumpfes, im Wesentlichen bestehend aus einer 9 mm hohen, hülsenähnlichen, an einem Ende abgestuften Vorrichtung aus einer Gold-Legierung. Die Vorrichtung wird mittels einer Halteschraube auf einem dübelähnlichen Zahnwurzelimplantat (beides... Mehr anzeigen
DE24045/09-19021.29.00.00.1
Sog. Esthetic Abutment, inklusive Basisschraube (Art.-Nr. 323 77), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (künstlicher Zahnstumpf (Abutment),... Mehr anzeigen
DE16195/09-19021.29.00.00.1
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem dübelähnlichen, konischen, künstlichen Zahnstumpf aus Ceramicor, auf den ein ausbrennbares Modellierhilfsteil in Form eines... Mehr anzeigen
DE16183/09-19021.29.00.00.1
Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem dübelähnlichen, konischen, künstlichen Zahnstumpf aus Ceramicor (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung),... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zahnimplantate

Welche Zolltarifnummer gilt für Zahnimplantat?

Für Zahnimplantat wird auf dieser Seite die Zolltarifnummer 9021.29.00.00.1 verwendet. Entscheidend bleiben die konkrete Beschaffenheit, Funktion und Ausführung der Ware.

Warum reicht der HS-Code für Zahnimplantat nicht aus?

Der HS-Code umfasst nur die ersten 6 Stellen und ist weltweit die Grundlage. Für die Zollanmeldung in Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer benötigt.

Welche Angaben sind für die Einreihung von Zahnimplantate wichtig?

Wichtig sind Material, Hauptfunktion, technische Merkmale, Verwendungszweck und Aufmachung. Schon kleine Unterschiede können zu einer anderen Unterposition oder zu zusätzlichen Maßnahmen führen.

Kann eine andere Ausführung eine andere Zolltarifnummer haben?

Ja. Wenn Material, Funktion, Leistung, Zusammensetzung oder Verwendungszweck abweichen, kann eine andere Zolltarifnummer einschlägig sein. Deshalb sollte die Nummer immer am konkreten Produkt geprüft werden.

Welche Rolle spielen vZTA-Entscheidungen bei Zahnimplantate?

vZTA-Entscheidungen zeigen, wie der Zoll vergleichbare Waren rechtlich eingeordnet hat. Sie sind besonders hilfreich, wenn Produktmerkmale und Abgrenzungen mit dem eigenen Produkt übereinstimmen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zahnimplantat?

Für die hier dargestellte Einreihung ist der Drittlandszollsatz mit 0 % angegeben. Je nach Ursprungsland können Präferenzregelungen, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Maßnahmen hinzukommen.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Rückfragen des Zolls oder falsch angewendeten Maßnahmen führen. Bei Unsicherheit sollte die Ware fachlich geprüft werden.

Wann sollte ich Zahnimplantat neu klassifizieren lassen?

Eine erneute Prüfung ist sinnvoll, wenn sich Produktdaten, Material, Funktion, Lieferant, Ursprungsland oder rechtliche Maßnahmen ändern. Auch jährliche Änderungen der Nomenklatur können eine Aktualisierung erforderlich machen.

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Ermitteln Sie die passende Zolltarifnummer mit Begründung, vZTA-Vergleich und aktuellen Maßnahmen.

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