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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zahnprothese: 9021.21.10.00.1

Die zolltarifliche Einreihung einer Zahnprothese (künstliches Gebiss) erfolgt als künstlicher Zahnersatz aus Kunststoff unter der Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1. Die Einreihung ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollverwaltung bestätigt.

Zahnprothese Produktbild

Bei der Einreihung von Zahnprothesen sind das verarbeitete Material (Kunststoff, Keramik oder Metall) sowie der Verwendungszweck als künstliches Körperteil für Menschen entscheidend. Lesen Sie die Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Zahnprothese beschreiben, z. B. Gebiss: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer einer Zahnprothese aus Kunststoff leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des deutschen Zolltarifs ab:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9021 - Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  • Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik
  • Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 9021 2110 - aus Kunststoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9021 2110 00 1 - für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

Hinweis zur Einreihung

Die Abgrenzung zwischen Kunststoffprothesen (9021.21.10.00.1) und Keramik-/Metallprothesen (9021.21.90.00.1) ist materialabhängig. Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben oder zu Verzögerungen in der Zollabfertigung führen. Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnprothese

Der HS-Code für Zahnprothese lautet 9021.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.21.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.21.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.21.10.00.1.

Einreihung von Zahnprothese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zahnprothesen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 sind die Positionen und die dazugehörten Abschnitts- und Kapitel-Anmerkungen maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnprothese

Alternative Einreihung

9021.21.90.00.1 0 %

künstliche Zähne, aus anderen Stoffen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

Alternative Einreihung

9021.29.00.00.1 0 %

andere Waren der Zahnprothetik, für Menschen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zahnprothese (9021) ≠ künstliche Zähne, aus anderen Stoffen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnprothese bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnprothese (9021) ≠ andere Waren der Zahnprothetik, für Menschen (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnprothese bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollten Sie unsicher sein, ob eine Zahnprothese tatsächlich unter Position 9021 fällt, kommen bei speziellen Ausführungen auch andere Kapitel in Betracht. Dies ist jedoch die Ausnahme.

Alternative Einreihung

9021.21.90.00.1 0 %

künstliche Zähne, aus anderen Stoffen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

Alternative Einreihung

9021.29.00.00.1 0 %

andere Waren der Zahnprothetik, für Menschen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnprothese ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnprothese (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5778/10-29021.21.10.00.1
Zahnersatz aus Kunststoff, Voll- oder Teilprothese auf Gipsmodell
DEBTI22452/20-19021.21.10.00.1
Zahnersatz aus Kunststoff, Zahn- oder Vollprothese auf Gipsmodell
DE5778/10-19021.21.10.00.1
Zahnersatz aus Kunststoff, künstliche Zähne auf Gipsmodell
DE15375/12-19021.21.10.00.1
Zahnersatz aus Kunststoff, Vollprothese auf Gipsmodell
DE7404/17-19021.21.10.00.1
Zahnersatz aus Kunststoff, Zahn- oder Vollprothese auf Gipsmodell
DE15376/12-19021.21.10.00.1
Zahnersatz aus Kunststoff, Teilprothese auf Gipsmodell
DEB/2502/06-19021.21.10.00.1
Künstlicher Zahn aus Kunststoff, Brücken oder Kronen auf zahntechnischem Modell
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Zahnprothesen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zahnprothese aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zahnprothesen

Welche Zolltarifnummer hat eine Zahnprothese?

Eine Zahnprothese aus Kunststoff (Totalprothese oder Teilprothese) wird unter der Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1 eingereiht. Der Code lautet 9021.21.10.00.1 und erfasst künstliche Zähne aus Kunststoff für Menschen. Abweichende Materialien wie Keramik oder Metall führen zur Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1.

Welchen HS-Code hat eine Zahnprothese?

Der HS-Code (6-stellig) für Zahnprothesen lautet 9021.21. Er umfasst künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik. Die Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach dem Material: 9021.21.10 für Kunststoff und 9021.21.90 für andere Stoffe.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zahnprothesen?

Der Drittlandszollsatz für Zahnprothesen (alle Materialvarianten) beträgt 0 %. Das gilt für Einfuhren aus China, den USA, Indien und anderen Drittländern ohne Präferenzabkommen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 %.

Wie unterscheidet sich eine Zahnprothese zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Zahnprothese erfolgt primär über das Material: Kunststoff (9021.21.10.00.1) gegenüber Keramik oder Metall (9021.21.90.00.1). Eine Alternative zur Einreihung als künstlicher Zahn ist die Position 9021.29 für andere Waren der Zahnprothetik, wenn keine künstlichen Zähne enthalten sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Zahnprothese verwende?

Bei Verwendung der falschen Zolltarifnummer drohen Zollnachforderungen, Verzögerungen in der Abfertigung und im Wiederholungsfall Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit nach § 30 ZollVG. Die Zollverwaltung kann die Einreihung im Rahmen einer Betriebsprüfung korrigieren.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zahnprothesen?

Für die Einfuhr von Zahnprothesen aus Kunststoff in die EU gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz ist 0 %. Bei der Ausfuhr aus der EU ist jedoch eine Ausfuhrgenehmigung durch das BAFA erforderlich, da Zahnprothesen als medizinisches Produkt der Ausfuhrkontrolle unterliegen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Zahnprothese?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Zahnprothese aus Kunststoff lautet 9021.21.10.00.1. Sie setzt sich aus 6 Stellen HS-Code (902121), 2 Stellen KN (10), 2 Stellen TARIC (00) und einer 11. Stelle (1) für die nationale Statistik zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zahnprothesen?

Die Zolltarifnummern für Zahnprothesen sind im HS-System seit Jahren stabil. Änderungen erfolgen nur im Rahmen der jährlichen Aktualisierung des TARIC, betreffen aber in der Regel nicht den 8-stelligen KN-Code. Die gültige Nummer für 2026 ist 9021.21.10.00.1.

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