Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer einer Zahnprothese aus Kunststoff leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des deutschen Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionOrthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen9021
- Unterpositionkünstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik902121
- Unterpositionkünstliche Zähne902121
- Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoffen90212110
- Zolltarifnummerfür Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnprothese
Der HS-Code für Zahnprothese lautet 9021.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.21.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.21.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.21.10.00.1.
Einreihung von Zahnprothese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zahnprothesen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 sind die Positionen und die dazugehörten Abschnitts- und Kapitel-Anmerkungen maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnprothese
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungkünstliche Zähne, aus anderen Stoffen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör | 9021.21.90.00.1 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Waren der Zahnprothetik, für Menschen | 9021.29.00.00.1 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zahnprothese (9021) ≠ künstliche Zähne, aus anderen Stoffen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör (9021) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnprothese bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zahnprothese (9021) ≠ andere Waren der Zahnprothetik, für Menschen (9021) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnprothese bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnprothese (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5778/10-2 | Zahnersatz aus Kunststoff, Voll- oder Teilprothese auf Gipsmodell | 9021.21.10.00.1 |
| DEBTI22452/20-1 | Zahnersatz aus Kunststoff, Zahn- oder Vollprothese auf Gipsmodell | 9021.21.10.00.1 |
| DE5778/10-1 | Zahnersatz aus Kunststoff, künstliche Zähne auf Gipsmodell | 9021.21.10.00.1 |
| DE15375/12-1 | Zahnersatz aus Kunststoff, Vollprothese auf Gipsmodell | 9021.21.10.00.1 |
| DE7404/17-1 | Zahnersatz aus Kunststoff, Zahn- oder Vollprothese auf Gipsmodell | 9021.21.10.00.1 |
| DE15376/12-1 | Zahnersatz aus Kunststoff, Teilprothese auf Gipsmodell | 9021.21.10.00.1 |
| DEB/2502/06-1 | Künstlicher Zahn aus Kunststoff, Brücken oder Kronen auf zahntechnischem Modell | 9021.21.10.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Zahnprothesen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zahnprothese aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Medizintechnik
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