Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer einer Zeitung gliedert sich in folgender Hierarchie:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4902 - Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend
- Unterposition: 4902 10 - mindestens vier Mal wöchentlich erscheinend
Zolltarifnummer: 4902 1000 00 9 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Zeitung hängt entscheidend von der Erscheinungsfrequenz und dem Inhalt ab. Tageszeitungen mit mindestens vier Ausgaben pro Woche fallen unter 4902.10.00.00.9. Bei Wochenzeitungen oder unregelmäßig erscheinenden Periodika kommt die Unterposition 4902.90.00.00.9 in Betracht. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für Ihre spezifische Zeitung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zeitung
Der HS-Code für Zeitung lautet 4902.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4902.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4902.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4902.10.00.00.9.
Einreihung von Zeitung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Einfuhr von Zeitungen sind im Zollverfahren die folgenden zusätzlichen Angaben erforderlich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zeitung
Alternative Einreihung
Zeitungen und andere periodische Druckschriften - andere - andere
Alternative Einreihung
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke - andere - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zeitung (4902) ≠ Zeitungen und andere periodische Druckschriften - andere - andere (4902)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitung bleibt die Zolltarifnummer 4902.10.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zeitung (4902) ≠ Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke - andere - andere (4901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitung bleibt die Zolltarifnummer 4902.10.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptposition 4902 gibt es verwandte Kapitel und Positionen für andere Druckerzeugnisse und Büroartikel.
Alternative Einreihung
Zeitungen und andere periodische Druckschriften - andere - andere
Alternative Einreihung
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke - andere - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zeitung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zeitung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zoll-Rechner für Zeitung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zeitung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Diese Druckerzeugnisse und Büroartikel werden ebenfalls häufig importiert und exportiert – oft in der gleichen Zollsendung wie Zeitungen.
Notizblock
4820.10.30.00.0 · 0 %
Zeitschrift
4902.90.00.00.9 · 0 %
Handbuch
4901.99.00.00.9 · 0 %
Musterkarte
4911.10.90.00.0 · 0 %
Büromaterial
8305.90.00.00.0 · 2,7 %
Bleistiftanspitzer
8214.10.00.00.0 · 2,7 %
Tagebuch
4820.10.90.00.0 · 0 %
Acryl-Aufsteller
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Ausweis-Jojo
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
