Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 ist Teil folgender Hierarchie im Zolltarif:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelHALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN ZELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; ABFÄLLE UND AUSSCHUSS VON PAPIER ODER PAPPE47
- PositionChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen4704
- Unterpositionhalbgebleicht oder gebleicht470421
- Zolltarifnummeraus anderem Holz
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zellulose
Der HS-Code für Zellulose lautet 4704.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4704.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4704.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4704.29.00.00.0.
Einreihung von Zellulose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zellulose (gebleichter Sulfitzellstoff) in die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu Kapitel 47.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zellulose
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz | 4703.29.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen | 4702.00.00.00 | 0 % |
| Alternative EinreihungHalbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet | 4706.92.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungCellulose und ihre chemischen Derivate, in Primärformen | 3912.00.00.00 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zellulose (4704) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz (4703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellulose bleibt die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zellulose (4704) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen (4702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellulose bleibt die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zellulose (4704) ≠ Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet (4706) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellulose bleibt die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Einreihung in Kapitel 47 können Zellulose-Produkte auch in folgenden Kapitelbereichen klassifiziert werden:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCellulose und ihre chemischen Derivate, in Primärformen | 3912.00.00.00 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zellulose (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16353/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren, weiße faserige Masse | 4704.29.00.00.0 |
| DE16352/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren | 4704.29.00.00.0 |
| DE16358/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren | 4704.29.00.00.0 |
| DE16347/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren | 4704.29.00.00.0 |
| DE16349/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren, weiße pulverige Masse | 4704.29.00.00.0 |
| DE16351/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren | 4704.29.00.00.0 |
| DE16359/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren | 4704.29.00.00.0 |
| DE16354/16-1 | Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren | 4704.29.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben-Rechner
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Ausfuhr-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese verwandten Produkte aus dem Bereich Industriechemie haben vergleichbare Einreihungsmerkmale oder Zolltarifnummern.