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IndustriechemieKapitel 47Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zellulose: 4704.29.00.00.0

Zellulose (Cellulose) ist ein natürliches Polymer und Hauptbestandteil pflanzlicher Zellwände. Die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 gilt für gebleichten Sulfitzellstoff aus anderem Holz als Nadelholz – den handelsüblichen Zellstoff für die Papier- und Chemieindustrie.

Zellulose Produktbild

Für Zellulose sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zellulose beschreiben, z. B. Zellstoff: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 ist Teil folgender Hierarchie im Zolltarif:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 47 - HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN ZELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; ABFÄLLE UND AUSSCHUSS VON PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4704 - Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
  • Unterposition: 4704 21 - halbgebleicht oder gebleicht
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4704 2900 00 0 - aus anderem Holz

Hinweis zur Einreihung

Diese Seite dient der Information. Die verbindliche Zolltarifnummer für Ihre Sendung kann abweichen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zellulose

Der HS-Code für Zellulose lautet 4704.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4704.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4704.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4704.29.00.00.0.

Einreihung von Zellulose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zellulose (gebleichter Sulfitzellstoff) in die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu Kapitel 47.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zellulose

Alternative Einreihung

4703.29.00.00.0 0 %

Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz

Alternative Einreihung

4702.00.00.00 0 %

Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen

Alternative Einreihung

4706.92.00.00.0 0 %

Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet

Alternative Einreihung

3912.00.00.00 0 %

Cellulose und ihre chemischen Derivate, in Primärformen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zellulose (4704) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz (4703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellulose bleibt die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zellulose (4704) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen (4702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellulose bleibt die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zellulose (4704) ≠ Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet (4706)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellulose bleibt die Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Einreihung in Kapitel 47 können Zellulose-Produkte auch in folgenden Kapitelbereichen klassifiziert werden:

Alternative Einreihung

4703.29.00.00.0 0 %

Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz

Alternative Einreihung

4702.00.00.00 0 %

Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen

Alternative Einreihung

4706.92.00.00.0 0 %

Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet

Alternative Einreihung

3912.00.00.00 0 %

Cellulose und ihre chemischen Derivate, in Primärformen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zellulose ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zellulose (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16353/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren, weiße faserige Masse
DE16352/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren
DE16358/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren
DE16347/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren
DE16349/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren, weiße pulverige Masse
DE16351/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren
DE16359/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren
DE16354/16-14704.29.00.00.0
Gebleichter chemischer Halbstoff aus Laubholz (Buche), Sulfitverfahren
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Zellulose-Sendung mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr-Zollsätze

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zellulose

Welche Zolltarifnummer hat Zellulose?

Die zutreffende vollständige Zolltarifnummer für gebleichten Sulfitzellstoff (Zellulose) aus anderem Holz als Nadelholz lautet 4704.29.00.00.0. Diese elfsstellige Nummer gilt für chemische Halbstoffe aus Holz im Sulfitverfahren, die halbgebleicht oder gebleicht sind und nicht zum Auflösen bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat Zellulose?

Der HS-Code für Zellulose lautet 4704.29. Dabei handelt es sich um die sechsstellige internationale Warennummer für gebleichten Sulfitzellstoff aus anderem Holz als Nadelholz. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf 4704.29.00, der TARIC auf 4704.29.00.00 und die vollständige deutsche Zolltarifnummer auf 4704.29.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zellulose?

Der Drittlandszollsatz für Zellulose unter der Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 Prozent an, die auf den Zollwert aufgeschlagen wird.

Wie unterscheidet sich Zellulose zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung der Zellulose erfolgt nach Aufschlussverfahren und Bleichungsgrad. Sulfitzellstoff (4704) wird vom Sulfatzellstoff (4703) unterschieden. Eine Alternative für hochreine Cellulose (Dissolving Pulp) ist die Position 4702. Chemisch derivatisierte Cellulose (z. B. Celluloseacetat) fällt in Kapitel 39 unter 3912. Diese Unterscheidungen sind entscheidend für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zellulose verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrabgaben und Strafen führen. Zudem kann das Zollamt die Ware zurückhalten oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Eine falsche Einreihung führt zu fehlerhaften Einfuhranmeldungen und kann die Lieferkette erheblich stören. Die korrekte Zolltarifnummer ist daher unverzichtbar.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zellulose?

Für Zellulose unter der Zolltarifnummer 4704.29.00.00.0 bestehen nach aktueller Datenlage keine aktiven Einfuhrbeschränkungen oder besonderen Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder Überwachungsmaßnahmen. Die Ware unterliegt allerdings der allgemeinen Einfuhrkontrolle und bei der Einfuhr sind die Standardverfahren (Zollanmeldung, Vorlage von Ursprungsnachweisen) einzuhalten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zellulose?

Die vollständige Zolltarifnummer für Zellulose (Sulfitzellstoff) ist eine 11-stellige Zolltarifnummer nach deutschem Zolltarif. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code 470429, der um zwei Stellen der Kombinierten Nomenklatur (KN), zwei TARIC-Stellen und eine nationale Schlussziffer ergänzt wird: 4704.29.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zellulose?

Die Zolltarifnummern können sich mit dem jährlichen TARIC-Update zum 1. Januar ändern. Der HS-Code 4704.29 der Weltzollorganisation ist jedoch über mehrere Jahre stabil. Änderungen betreffen meist die letzten Stellen der KN oder TARIC. Es empfiehlt sich, die gültige Fassung zu Beginn jedes Jahres zu prüfen.

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