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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat: 3823.19.30.20.0

Die Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat (PFAD) lautet 3823.19.30.20.0. PFAD ist ein Nebenprodukt der Palmölraffination und besteht zu mindestens 80 % aus freien Fettsäuren. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 38 als technische einbasische Fettsäure – nicht als chemisch einheitliche Carbonsäure.

Palmfettsäure-destillat Produktbild

Für Palmfettsäure-destillat sind mehrere zolltarifliche Alternativen zu prüfen – je nach Verwendungszweck und Zusammensetzung. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Palmfettsäure-destillat beschreiben, z. B. PFAD: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung von Palmfettsäure-destillat gliedert sich von der übergeordneten Ebene des Warenverzeichnisses bis zur spezifischen 11-stelligen Zolltarifnummer wie folgt:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3823 - Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole
  • Unterposition: 3823 11 - technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination
  • Unterposition: 3823 19 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3823 1930 - Destillationsfettsäuren
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 3823 1930 20 - Palmöl-Fettsäure-Destillat, auch hydriert, mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von|80|GHT oder mehr, zur Verwendung bei der|Herstellung von
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3823 1930 20 0 - technischen einbasischen Fettsäuren der Position 3823,<P> <P>Stearinsäure der Position 3823,<P> <P>Stearinsäure der Position 2915,<P> <P>Palmitinsäure der Position 2915

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 ist an die Verwendung zur Herstellung von technischen Fettsäuren, Stearinsäure oder Palmitinsäure gebunden. Wird PFAD nachweislich für Tierfutter verwendet, kommt eine andere Unterposition (3823.19.30.30.0 oder 3823.19.90.70.0) in Betracht. Prüfen Sie die zutreffende Einreihung mit unserem Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat

Der HS-Code für Palmfettsäure-destillat lautet 3823.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3823.19.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3823.19.30.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3823.19.30.20.0.

Einreihung von Palmfettsäure-destillat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Palmfettsäure-destillat ist ein Gemisch aus freien Fettsäuren und kein chemisch einheitlicher Stoff. Daher scheidet eine Einreihung in Position 2915 (Palmitinsäure) aus, solange der Reinheitsgrad nicht über 95 % liegt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat

Alternative Einreihung

3823.19.30.30.0 2,9 %

Palmöl-Fettsäure-Destillat zur Herstellung von Tierfutterzubereitungen der Unterposition 2309

Alternative Einreihung

3823.19.90.70.0 2,9 %

andere – von einer für die Herstellung von Tiernahrung verwendeten Art

Alternative Einreihung

3823.19.30.80.0 2,9 %

andere (unter Destillationsfettsäuren)

Alternative Einreihung

2915.70.40.95.0 2,9 %

Palmitinsäure, ihre Salze und Ester

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Palmfettsäure-destillat (3823) ≠ Palmöl-Fettsäure-Destillat zur Herstellung von Tierfutterzubereitungen der Unterposition 2309 (3823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmfettsäure-destillat bleibt die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmfettsäure-destillat (3823) ≠ andere – von einer für die Herstellung von Tiernahrung verwendeten Art (3823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmfettsäure-destillat bleibt die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmfettsäure-destillat (3823) ≠ andere (unter Destillationsfettsäuren) (3823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmfettsäure-destillat bleibt die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Warengruppen außerhalb des Kapitels 38, die in der Prüfung ebenfalls relevant sein können:

Alternative Einreihung

3823.19.90.70.0 2,9 %

andere – von einer für die Herstellung von Tiernahrung verwendeten Art

Alternative Einreihung

2915.70.40.95.0 2,9 %

Palmitinsäure, ihre Salze und Ester

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmfettsäure-destillat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17719/24-13823.19.90.70.0
PFAD (95 % freie Fettsäuren, hauptsächlich Palmitinsäure) als Tierfuttermittel
DEBTI17724/24-13823.19.90.70.0
PFAD (>95 % freie Fettsäuren, Palmitin- und Stearinsäure) als Tierfuttermittel
DEBTI22093/23-12915.70.40.95.0
Reine Palmitinsäure (>95 %, CAS 68440-15-3) – Abgrenzung zu PFAD
DEBTI3001/24-13823.19.10.50.0
Destillierte Palmitinsäure für Tiernahrung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,9 %

Drittlandszoll

USA2,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz2,9 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Autonome Aussetzung aufgrund der Endverwendung

Der Zoll ist ausgesetzt (0%), aber nur wenn die Ware nachweislich für einen bestimmten, begünstigten Zweck verwendet wird.

Zollrechner

Einfuhrabgaben ab Warenwert von 1.000 € berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillate

Welche Zolltarifnummer hat Palmfettsäure-destillat?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat (PFAD) lautet 3823.19.30.20.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst Palmöl-Fettsäure-Destillat mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von mindestens 80 Gewichtsprozent, das zur Herstellung von technischen einbasischen Fettsäuren, Stearinsäure oder Palmitinsäure verwendet wird.

Welchen HS-Code hat Palmfettsäure-destillat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Palmfettsäure-destillat ist 3823.19. Die ersten sechs Ziffern 382319 stehen für technische einbasische Fettsäuren, andere, in der Unterposition Destillationsfettsäuren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Palmfettsäure-destillat?

Der reguläre Drittlandszollsatz für Palmfettsäure-destillat unter der Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 beträgt 2,9 Prozent. Bei Nachweis der Endverwendung zur Herstellung von Fettsäuren, Stearinsäure oder Palmitinsäure kann der Zoll auf 0 Prozent ausgesetzt werden.

Wie unterscheidet sich Palmfettsäure-destillat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt gegenüber Palmöl (Position 1511) und chemisch reiner Palmitinsäure (Position 2915). Als Alternative zu PFAD kommt bei nachgewiesener Verwendung für Tierfutter die Unterposition 3823.19.30.30.0 oder 3823.19.90.70.0 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollabfertigung führen. Im schlimmsten Fall drohen Nacherhebung von Zöllen, Verzugs- und Säumniszuschläge sowie Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Zudem können Präferenzabkommen unwirksam werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Palmfettsäure-destillat?

Für Palmfettsäure-destillat besteht unter der Nummer 3823.19.30.20.0 die Möglichkeit einer autonomen Zollaussetzung bei Endverwendung für die Herstellung von Fettsäuren, Stearinsäure oder Palmitinsäure. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent, sofern kein ermäßigter Satz greift.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3823.19.30.20.0. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code 382319, der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur 38231930 und dem zehnstelligen TARIC-Code 3823193020 mit nationaler Unterteilung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Palmfettsäure-destillat?

Die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 unterliegt den jährlichen Änderungen des EU-Zolltarifs (TARIC). Insbesondere die nationale 11. Stelle kann sich durch Anpassungen der Verwendungsbedingungen ändern. Es empfiehlt sich, die Nummer vor jeder Einfuhr zu prüfen.

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