Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Palmfettsäure-destillat gliedert sich von der übergeordneten Ebene des Warenverzeichnisses bis zur spezifischen 11-stelligen Zolltarifnummer wie folgt:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionTechnische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole3823
- Unterpositiontechnische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination382311
- Unterpositionandere382319
- Kombinierte NomenklaturDestillationsfettsäuren38231930
- TARICPalmöl-Fettsäure-Destillat, auch hydriert, mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 80 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von3823193020
- Zolltarifnummertechnischen einbasischen Fettsäuren der Position 3823, Stearinsäure der Position 3823, Stearinsäure der Position 2915, Palmitinsäure der Position 2915
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat
Der HS-Code für Palmfettsäure-destillat lautet 3823.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3823.19.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3823.19.30.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3823.19.30.20.0.
Einreihung von Palmfettsäure-destillat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Palmfettsäure-destillat ist ein Gemisch aus freien Fettsäuren und kein chemisch einheitlicher Stoff. Daher scheidet eine Einreihung in Position 2915 (Palmitinsäure) aus, solange der Reinheitsgrad nicht über 95 % liegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmfettsäure-destillat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPalmöl-Fettsäure-Destillat zur Herstellung von Tierfutterzubereitungen der Unterposition 2309 | 3823.19.30.30.0 | 2,9 % |
| Alternative Einreihungandere – von einer für die Herstellung von Tiernahrung verwendeten Art | 3823.19.90.70.0 | 2,9 % |
| Alternative Einreihungandere (unter Destillationsfettsäuren) | 3823.19.30.80.0 | 2,9 % |
| Alternative EinreihungPalmitinsäure, ihre Salze und Ester | 2915.70.40.95.0 | 2,9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Palmfettsäure-destillat (3823) ≠ Palmöl-Fettsäure-Destillat zur Herstellung von Tierfutterzubereitungen der Unterposition 2309 (3823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmfettsäure-destillat bleibt die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmfettsäure-destillat (3823) ≠ andere – von einer für die Herstellung von Tiernahrung verwendeten Art (3823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmfettsäure-destillat bleibt die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmfettsäure-destillat (3823) ≠ andere (unter Destillationsfettsäuren) (3823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmfettsäure-destillat bleibt die Zolltarifnummer 3823.19.30.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Warengruppen außerhalb des Kapitels 38, die in der Prüfung ebenfalls relevant sein können:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPalmitinsäure, ihre Salze und Ester | 2915.70.40.95.0 | 2,9 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmfettsäure-destillat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17719/24-1 | PFAD (95 % freie Fettsäuren, hauptsächlich Palmitinsäure) als Tierfuttermittel | 3823.19.90.70.0 |
| DEBTI17724/24-1 | PFAD (>95 % freie Fettsäuren, Palmitin- und Stearinsäure) als Tierfuttermittel | 3823.19.90.70.0 |
| DEBTI22093/23-1 | Reine Palmitinsäure (>95 %, CAS 68440-15-3) – Abgrenzung zu PFAD | 2915.70.40.95.0 |
| DEBTI3001/24-1 | Destillierte Palmitinsäure für Tiernahrung | 3823.19.10.50.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,9 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 2,9 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Autonome Aussetzung aufgrund der Endverwendung | Der Zoll ist ausgesetzt (0%), aber nur wenn die Ware nachweislich für einen bestimmten, begünstigten Zweck verwendet wird. |
Zollrechner
Einfuhrabgaben ab Warenwert von 1.000 € berechnen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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