Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Zielfernrohre ausgehend vom Abschnitt XVIII über das Kapitel 90 in die Position 9013 und weiter in die Unterposition 9013 10 ein. Die vollständige Einreihung ergibt sich aus der 8-stelligen KN und der nationalen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9013 - Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
- Unterposition: 9013 10 - Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels|90|oder des Abschnitts|XVI
Zolltarifnummer: 9013 1090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer 9013.10.90.00.0 gilt als Standard. Abweichungen sind möglich, wenn das Zielfernrohr zusätzliche elektronische Komponenten (z. B. eingebauter Entfernungsmesser, Kamera) enthält. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zielfernrohr
Der HS-Code für Zielfernrohr lautet 9013.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9013.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9013.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.10.90.00.0.
Einreihung von Zielfernrohr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Zielfernrohre werden nach AV 3a der spezifischeren Beschreibung in Position 9013 zugewiesen. Sie sind optische Instrumente, keine Waffen (Kapitel 93). Entscheidend ist die Bauart als monokulares Zielgerät mit Absehen und Vergrößerung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zielfernrohr
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI | 9013.10.10.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungFerngläser | 9005.10.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör für Ferngläser/Fernrohre | 9005.90.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Jagd- und Sportgewehre (Kapitel 93) | 9303.30.00.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zielfernrohr (9013) ≠ Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (9013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zielfernrohr bleibt die Zolltarifnummer 9013.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zielfernrohr (9013) ≠ Ferngläser (9005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zielfernrohr bleibt die Zolltarifnummer 9013.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zielfernrohr (9013) ≠ Teile und Zubehör für Ferngläser/Fernrohre (9005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zielfernrohr bleibt die Zolltarifnummer 9013.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Einreihung als Zielfernrohr nicht zutreffen, kommen abweichende Kapitel und Positionen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI | 9013.10.10.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungFerngläser | 9005.10.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör für Ferngläser/Fernrohre | 9005.90.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Jagd- und Sportgewehre (Kapitel 93) | 9303.30.00.00.0 | 4,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zielfernrohr ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zielfernrohr (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI22486/24-1 | Zielfernrohr, 290 mm, 4-fach, Absehen 8, unbeleuchtet, zur Montage auf Sport-/Jagdwaffen | 9013.10.90.00.0 |
| DEBTI34242/22-1 | Zielfernrohr mit Ballistikrechner, Kamera, Laser-Entfernungsmesser, 4-fach | 9013.10.90.00.0 |
| DEBTI19821/21-1 | Zielrohr, zylindrische Röhre, Leuchtabsehen, 328 mm, für Langwaffen | 9013.10.90.00.0 |
| DEBTI31583/18-1 | Rotpunktvisier, 1-fach, parallaxenfrei, zur Montage an Schusswaffe | 9013.10.90.00.0 |
| DEBTI16541/18-1 | Rotpunktvisier, Alugehäuse, 1-fach, parallaxenfrei bis 40 m | 9013.10.90.00.0 |
| DEBTI26460/19-1 | QD-Visierlinienerhöhung, Schnellspannhalterung für Zielfernrohre (Zubehör) | 9013.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Zielfernrohre
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Zielfernrohr unter Berücksichtigung des Zollwerts, des Drittlandszollsatzes von 4,7 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Das Ergebnis hängt vom Ursprungsland ab. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.
Ausfuhr aus der EU
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
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