Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionFotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)9006
- UnterpositionTeile und Zubehör900691
- Zolltarifnummerfür Fotoapparate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kamerahalterung
Der HS-Code für Kamerahalterung lautet 9006.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9006.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9006.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9006.91.00.00.0.
Einreihung von Kamerahalterung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Kamerahalterung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV):
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kamerahalterung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEin-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras verwendeten Art | 9620.00.10.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör - andere | 9006.99.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kamerahalterung (9006) ≠ Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras verwendeten Art (9620) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamerahalterung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kamerahalterung (9006) ≠ Teile und Zubehör - andere (9006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamerahalterung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen, wenn die Halterung aus besonderen Materialien besteht oder eine spezifische Funktion erfüllt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEin-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras verwendeten Art | 9620.00.10.00.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kamerahalterung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18513/14-1 | Klemmstativ mit Kameraschraubaufnahme und Spezialverschluss zur Befestigung an rohrförmigen Gegenständen | 9006.91.00.00.0 |
| DE21929/15-1 | Fotostativ mit Kugelkopf und Schnellwechselplatte | 9006.91.00.00.0 |
| DE19275/14-1 | Einbeinstativ mit 1/4 Zoll Gewinde zur Befestigung einer Fotokamera | 9006.91.00.00.0 |
| DE21937/15-1 | Fotostativ Neiger (Stativkopf) aus Aluminium | 9006.91.00.00.0 |
| DE21936/15-1 | Fotostativ Neiger mit Schnellwechselplatte | 9006.91.00.00.0 |
| DE22449/15-1 | Schulterstativ mit Kameraeinheit und Aufnahmevorrichtung für Kameraplatte | 9006.91.00.00.0 |
| DE21930/15-1 | Fotostativ mit ausziehbarem Stativ und Stativkopf | 9006.91.00.00.0 |
| DE8885/17-1 | Saugnapf-Stativ inkl. Kugelkopf | 9006.91.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Kamerahalterung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kamerahalterung. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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