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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat: 2918.14.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat (2918.14.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zitronensäure-Monohydrat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zitronensäure-Monohydrat Produktbild

Zitronensäure-Monohydrat (CAS 5949-29-1) ist eine chemisch einheitliche Verbindung mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die Ware wird als weißes, kristallines Pulver gehandelt und findet Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff (E330) und Säuerungsmittel. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt nach der Beschaffenheit als Citronensäure. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2918.14.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2918 14 - Citronensäure
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2918 1400 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen und Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine rechtssichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat

Der HS-Code für Zitronensäure-Monohydrat lautet 2918.14 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.14.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.14.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.14.00.90.0.

Einreihung von Zitronensäure-Monohydrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zitronensäure-Monohydrat erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (chemisch einheitliche Verbindung). Die Position 2918 erfasst Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen. Die Unterposition 291814 spezifiziert Citronensäure. Da es sich um das Monohydrat handelt, ist die Unterposition „andere“ (2918.14.00.90) zutreffend.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungCitronensäure - versandt aus Malaysia2918.14.00.10.0 6,5 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitCitronensäure - versandt aus Malaysia2918.14.00.10.0 6,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Zitronensäure-Monohydrat (2918) ≠ Citronensäure - versandt aus Malaysia (2918)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zitronensäure-Monohydrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.14.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zitronensäure-Monohydrat (2918) ≠ Citronensäure - versandt aus Malaysia (2918)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Zitronensäure-Monohydrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.14.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Nur für Fruchtsäfte, nicht für chemisch reine CitronensäureFruchtsäfte (einschließlich Zitronensaft)2009 6,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zitronensäure-Monohydrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI36672/22-1Citronensäure-Monohydrat (CAS 5949-29-1), Reinheit ≥99%, weißes Pulver2918.14.00.90.0
DEBTI36466/24-1Wasserfreie Citronensäure (CAS 77-92-9), weißes kristallines Pulver2918.14.00.90.0
DE24585/16-1Citronensäure, weißes kristallines Pulver2918.14.00.90.0
DEBTI46844/22-1Wasserfreie Citronensäure (CAS 77-92-9), weißes kristallines Pulver2918.14.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Endgültiger AntidumpingzollZusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Antidumping-/AusgleichszollüberprüfungEs läuft ein Verfahren zur Überprüfung, ob Strafzölle (Antidumping) angepasst, verlängert oder aufgehoben werden.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Zitronensäure-Monohydrat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zitronensäure-Monohydrat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Antidumpingzoll ein, um die Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrate

Welche Zolltarifnummer hat Zitronensäure-Monohydrat?

Die Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat (CAS 5949-29-1) lautet 2918.14.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Citronensäure in der Unterposition „andere“ der TARIC. Die Einreihung ist durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI36672/22-1 rechtssicher bestätigt.

Welchen HS-Code hat Zitronensäure-Monohydrat?

Der HS-Code (6-stellig) für Zitronensäure-Monohydrat lautet 291814. Er steht im Harmonisierten System für „Citronensäure“. Die ersten vier Stellen 2918 bezeichnen Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen, die fünfte und sechste Stelle 14 spezifizieren die Citronensäure.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zitronensäure-Monohydrat?

Der Drittlandszollsatz für Zitronensäure-Monohydrat (TARIC 2918140090) beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Für Einfuhren aus China gilt zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 42,7 %.

Wie unterscheidet sich Zitronensäure-Monohydrat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Salzen der Citronensäure (2918.15) und zu Fruchtsäften des Kapitels 20. Zitronensäure-Monohydrat ist die freie Säure, kein Salz. Eine Alternative innerhalb der Position 2918 ist die Unterposition 2918.14.00.10 für Citronensäure mit Versand aus Malaysia, die jedoch nur bei entsprechendem Ursprung anwendbar ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Strafzuschlägen. Im schlimmsten Fall kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Zudem kann die Ware von der Zollabfertigung zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen und Kosten führt. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zitronensäure-Monohydrat?

Ja, für Zitronensäure-Monohydrat aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 42,7 % (Maßnahme 552). Zudem besteht eine Aussetzung (0 %) für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind (Maßnahme 117). Für die Ausfuhr ist eine Kontrolle für Abfälle (Maßnahme 751) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Zitronensäure-Monohydrat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.14.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 291814, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 29181400 und dem 10-stelligen TARIC-Code 2918140090 sowie der nationalen 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zitronensäure-Monohydrat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Citronensäure (291814) ist die Position seit Jahren stabil. Dennoch sollte die aktuelle Fassung der TARIC-Datenbank der EU-Kommission regelmäßig geprüft werden, insbesondere bei Änderungen der Antidumpingmaßnahmen.

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