Hierarchie der Zolltarifnummer
Fuselöl durchläuft im Zolltarif folgende Hierarchieebenen, die vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer reichen:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen38249992
- Kombinierte Nomenklaturin flüssiger Form bei 20 °C38249992
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fuselöl
Der HS-Code für Fuselöl lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.92.99.0.
Einreihung von Fuselöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Fuselöl wird hauptsächlich als Ausgangsstoff in der chemischen Industrie zur Herstellung von Aromastoffen, Lösungsmitteln oder als Brennstoff verwendet. Der Verwendungszweck hat Einfluss auf die Unterposition der Zolltarifnummer, solange er objektiv aus der Beschaffenheit der Ware ableitbar ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fuselöl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in flüssiger Form bei 20°C (8-Steller) | 3824.99.92.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungRückstände der chemischen Industrie (Position 3825) - Fuselöl ist kein Rückstand im Sinne dieser Position, sondern ein verwertbares Gemisch | 3825.00.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fuselöl (3824) ≠ chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in flüssiger Form bei 20°C (8-Steller) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fuselöl bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fuselöl (3824) ≠ Rückstände der chemischen Industrie (Position 3825) - Fuselöl ist kein Rückstand im Sinne dieser Position, sondern ein verwertbares Gemisch (3825) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fuselöl bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fuselöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI51321/19-1 | Immersionsöl (Immersol 518F) – als chemisches Erzeugnis, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, flüssig, andere | 3824.99.92.99.0 |
| DEBTI35899/19-1 | Immersionsöl – Bestätigung: Einreihung in Kapitel 29 kommt nicht in Betracht, da keine isolierte chemisch einheitliche Verbindung vorliegt | 3824.99.92.99.0 |
| DEBTI39590/24-1 | Isolierende Transformatorenflüssigkeit (Fettsäureester) – flüssige organische Zubereitung | 3824.99.92.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Fuselöl
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrkosten berechnen
Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Fuselöl unter der Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 berechnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verwendungszweck ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Anti-Dumping-Zölle zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen für Fuselöl
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte aus dem Bereich Industriechemie sind zolltariflich vergleichbar oder benachbart zu Fuselöl.